Minister Laschet zum 17. Juni: „Kinder dürfen kein Schaden sein! Deshalb: Finanzielle Benachteiligung der SED-Opfer mit Kindern beseitigen“
17. Juni 2010
Das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen teilen mit:
„Der Gedenktag zum 17. Juni, der an den Volksaufstand gegen die SED-Herrschaft am 17. Juni 1953 erinnert, muss uns mahnen, die Opfer der kommunistischen Diktatur nicht zu vergessen. Deshalb sind die zusätzlichen Ausgleichsleistungen für ehemalige Haftopfer des SED-Regimes wichtig und notwendig. Sie kommen all denjenigen zu Gute, die unter der Willkür der DDR-Justiz gelitten haben. Hierbei dürfen aber Anspruchsberechtigte mit Kindern oder Alleinerziehende nicht benachteiligt werden. Aus diesem Grunde ist es ebenso wichtig, die finanzielle Zuwendung für diese Gruppe nachzubessern“, so Familienminister Armin Laschet heute (17. Juni 2010), der in Vertretung des Ministerpräsidenten an der Gedenkstunde des Bundestages zum 57. Jahrestag des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953 teilnimmt.
Auch wird heute die erste Lesung des Gesetzesentwurfs zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaG) im Deutschen Bundestag stattfinden. Am 12. Februar 2007 hatte der Bundesrat die Änderung beschlossen.
Seit September 2007 können Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR eine monatliche Zuwendung in Höhe von 250 Euro erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass die Berechtigten mindestens sechs Monate in der DDR aus politischen Gründen inhaftiert waren und heute wirtschaftlich bedürftig sind. Nach dem geltenden Bundesgesetz werden bei der Feststellung der wirtschaftlichen Bedürftigkeit Kindergeldzahlungen, die die Anspruchsteller zu Gunsten ihrer Kinder erhalten, als Einkommen der Eltern angerechnet. Minister Laschet: „Dies kann dazu führen, dass mit dem Kindergeld das zu berücksichtigende Einkommen zu einer Überschreitung der gesetzlichen Einkommensgrenze führt und deshalb kein Anspruch auf die zusätzliche Haftentschädigung besteht. Diese Nachteile können nur durch eine Gesetzesänderung beseitigt werden. Dafür setze ich mich ein.“
In Nordrhein-Westfalen können Anträge für die Haftentschädigung je nach Wohnsitz bei den Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln oder Münster gestellt werden. Seit 2007 haben die Bezirksregierungen bereits über 2.200 Anträge für die besondere Zuwendung an SED-Haftopfer bewilligt. Minister Laschet hatte unmittelbar nach in Kraft treten des Gesetzes in einem persönlichen Brief alle Regierungspräsidenten gebeten, den Opfern schnelle und unbürokratische Hilfe zu leisten.
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