Arbeit 4.0 – Industrie 4.0 – Fachkräftemangel – variable Vergütung – 21 EURO Sachbezug – Steuerfrei – Sozialversicherungsfrei – Unternehmensmarke – Fringe Benefits – Employer Branding-
Jedes Unternehmen spricht von digitalisierung (Arbeit 4.0 bzw Industrie 4.0) und variabler Vergütung (z.B. 21 Euro Sachbezug für Mitarbeiter). Weniger Brutto aber mehr Netto!
Aufgrund der steigenden Kosten in den Ballungsräumen benötigt jeder Mitarbeiter ein höheres Nettogehalt.
Einkommensteuer läßt einige Sachbezugsleistungen zu, die steuerbefreit und Sozialversicherungsfrei sind bzw. mit einer Pauschalsteuer versehen werden.
Es ist wichtig für jedes Unternehmen, das bei dem Einsatz von Sachbezugslesitungen alles ordnungsgemäß umgesetzt wird und nicht wie es bei vielen Nettolohnoptimierungen bestehende Gehaltsbestandteile eingestellt werden und diese durch die unterschiedlichen Sachbezugsleistungen ersetzt werden.
Aktuelles Rechtsurteil (LSG Baden-Württemberg 10.05.2016, L 11R 4048/15):
Ein Arbeitgeber hatte das laufende Bruttogehalt der bestehenden Mitarbeiter mit Zustimmung gesenkt und gleichzeitig die Differenz des ursprünglichen Nettogehaltes zum neuen Nettogehalt mit unterschiedlichen Sachbezugsleistungen aufgefüllt.
Diese Sachbezüge sollen lohnsteuerfrei oder pauschal besteuert dem Mitarbeiter angedient werden.
Bei einer Betriebsprüfung beanstandet der Rentenversicherungsträger, das zu geringe Sozialversicherungsbeiträge bezahlt worden sind.
In diesem Fall wurde nach Auffassung des Landessozialgerichtes, die Änderung der Arbeitsverträge ordungsgemäß umgesetzt. Durch diese rechtskräftige Veränderung der Arbeitsverträge wurden nur lediglich kleine Leistungen (Reinigungspauschlae, Personalrabette) nicht rechtskräftig als Sachbezugleistungen umgesetzt.
Alle anderen Sachbezugsleistungen (z.B. Erholungsbeihilfe, Werbeträger, Internetzuschuss, usw) waren rechtskräftig und somit als rechtskräftiger Sachbezug dem Mitzarbeiter dargelegt.
VIAKP PR – 21 Euro Sachbezug für Mitarbeiter ist ein rechtskräftiger Sachbezug.
Damit hier eine zukünftige Prüfung vom Finanzamt nicht notwendig wird, ist eine Anfrage im Vorfeld die sicherste Lösung.
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Employer Branding mal anders!
Unternehmensmarke – die Zukunft für ein produktives Betriebsklima
Oliver Velleman
VIAKP e.V.
Rebholzstr. 4
81377 München
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