MONTRANUS-Medienfonds: Dr. Steinhübel Rechtsanwälte erstreitet Schadensersatz für Anleger!

29.06.2012 – Auch das Oberlandesgericht Celle hat jetzt der Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte in Sachen MONTRANUS-Medienfonds Recht gegeben: Mit Urteil vom 21.03.2012 hat es in zweiter Instanz die Schadensersatzansprüche eines klagenden Anlegers anerkannt, der sich in Höhe von rund T€ 400 an vier HANNOVER LEASING Filmfonds beteiligt hatte.

OLG Celle bestätigt LG Hannover
Am 12.08.2011 hatte das Landgericht Hannover einem Mandanten von Dr. Steinhübel Rechtsanwälte Schadensersatz zugesprochen. Bereits erstinstanzlich stützte das Gericht sein Urteil auf die zuletzt sehr anlegerfreundliche Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH). Das Oberlandesgericht Celle hat jetzt in zweiter Instanz die Entscheidung des Erstgerichts bestätigt und die beklagte NORD/LB zum Schadensersatz verurteilt. Der vor Gericht erfolgreiche Filmfondsanleger kann jetzt seine Fondsbeteiligungen rückabwickeln.

Medienfonds vor Gericht
Das Besondere an der vorliegenden Entscheidung ist, dass sich der klagende Anleger an allen drei MONTRANUS-Medienfonds beteiligt hatte. Neben einer Filmfondsbeteiligung an der Magical Productions GmbH & Co. KG (HANOVER LEASING 142) hat sich das Gericht auch mit der MONTRANUS Beteiligungs GmbH & CO. Verwaltungs KG (HANNOVER LEASING 143), der MONTRANUS Zweite Beteiligungs GmbH & CO. Verwaltungs KG (HANNOVER LEASING 158) und der MONTRANUS Dritte Beteiligungs GmbH & CO. Verwaltungs KG (HANNOVER LEASING 166) befasst. Da das OLG Celle die Revision zum BGH nicht zuließ, dürfte das Urteil weitreichende Bedeutung haben.

HANNOVER LEASING Filmfonds
HANNOVER LEASING zählt zu den führenden deutschen Anbietern von geschlossenen Fonds. Die Filmfonds von HANNOVER LEASING stehen aber schon seit längerer Zeit im Brennpunkt der Kritik. So meldete z.B. das Handelsblatt am 02.11.2011, dass der Zoff zwischen Filmfondsinitiatoren und Finanzverwaltung sich zuspitzen würde. Bei acht der insgesamt 14 Filmfonds von HANNOVER LEASING würden die Beamten Steuerhinterziehung vermuten. Einige Medienfonds weisen auch eine beachtliche wirtschaftliche Fehlentwicklung auf. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel: „Im Interesse unserer Mandanten haben wir bei den Medienfondsprozessen konsequent auf die Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gesetzt. Anleger, die sich an HANNOVER LEASING Filmfonds beteiligt haben, werden davon auch in Zukunft profitieren.“

Verjährung droht!
Wer sich an einem HANNOVER LEASING Filmfonds, insbesondere an einem MONTRANUS-Medienfonds beteiligt hat, sollte sich aber beeilen und sobald wie möglich einen Rechtsanwalt einschalten. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel: „Wenn ein Anleger Kenntnis von seinem berechtigten Schadensersatzanspruch erlangt hat, muss er innerhalb von drei Jahren Schadensersatzklage erheben. Ansonsten droht die Verjährung! Mitunter verschlechtern sich also mit jedem Tag des Zuwartens die Erfolgschancen.“

Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. „Schrottimmobilien“ und (atypisch) stille Beteiligungen.
Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift „FOCUS“ (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift „Capital“(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
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