Neue Broschüre informiert über die Wohngeldreform zum 1. Januar

tiefensee-300x240 Neue Broschüre informiert über die Wohngeldreform zum 1. Januar(BSOZD.com-NEWS) Berlin. Tiefensee: Gutes Wohnen auch in Zukunft bezahlbar – Am 1. Januar 2009 tritt das von Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee eingebrachte neue Wohngeldgesetz in Kraft.

„Mit dem neuen Wohngeld erreichen wir viel mehr Menschen. Wir helfen mit deutlich höherem Wohngeld vor allem Rentnerinnen und Rentnern und Familien mit Kindern. Die Verbesserungen können sich sehen lassen. Haushalte, die heute im Durchschnitt rund 90 Euro Wohngeld im Monat erhalten, bekommen künftig etwa 140 Euro, und viel mehr Menschen können Wohngeld erhalten. Gutes Wohnen bleibt damit auch in Zukunft bezahlbar“, so Tiefensee.

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Ein Informationsblatt des Bundesbauministeriums erläutert die Neuerungen.

Tiefensee: „Wohngeld ist kein Almosen. Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch. Jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, sollte seinen Anspruch geltend machen. Dieses Informationsblatt hilft dabei. Ich will damit möglichst viele Menschen erreichen. Es erläutert, wer berechtigt ist, wo man Wohngeld beantragt und wie es sich zusammensetzt.“

Der Flyer ist kostenlos im Internet des Bauministeriums abrufbar. Auch die neuen Wohngeldtabellen, nach denen sich das individuelle Wohngeld berechnet, sind im Internet eingestellt sowie eine Broschüre, die Fragen zum Wohngeld beantwortet.

Neu ist vor allem die Einbeziehung von Heizkosten in das Wohngeld. Daneben werden zur Vereinfachung des Wohngelds einheitliche Höchstbeträge für Mieten unabhängig vom Baualter eingeführt. Sie werden zudem um 10 Prozent erhöht. Außerdem steigen die Tabellenwerte um 8 Prozent, so dass zukünftig deutlich mehr Menschen ein Anrecht auf Wohngeld haben. Zu den Wohngeldempfängern zählen vor allem ältere Menschen und Familien mit Kindern. Dieses Jahr waren es rund 500.000 Haushalte. Durch die Wohngeldnovelle werden 2009 rund 800.000 Haushalte wohngeldberechtigt.
Auch die von Tiefensee geforderte rückwirkende Einführung der Wohngelderhöhung zum 1. Oktober ist beschlossen. Der Bundesrat hat am 19. Dezember zugestimmt.

„Alle, die zwischen Oktober 2008 und März 2009 Wohngeld beziehen, erhalten eine Einmalzahlung. Ein Antrag ist dafür nicht erforderlich,“ sagte Tiefensee. „So wird die gesamte Heizperiode dieses Winters in den neuen Wohngeldregelungen berücksichtigt. Damit entlasten wir die Menschen mit niedrigen Einkommen von den stark gestiegenen Energiepreisen.“

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Die Wohngeldreform zum 1. Januar 2009: www.bmvbs.de/-,1567/Dokument.htm Ausführliche Informationen
zum Wohngeld und zu den Änderungen 2009

Wohngeldtabellen: www.bmvbs.de/-,302.1058769/Dokument.htm Voraussetzungen für den Bezug, Angaben zur Höhe und Berechnung

Bildquelle: deckbar.de/BMVBS

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Bürgerservice
Invalidenstraße 44, 10115 Berlin
E-Mail: buergerinfo@bmvbs.bund.de

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