Neue IHK-Informationen zu Kontrollpflichten im Export

(pressebox) Saarbrücken, 18.07.2011 – Die IHK Saarland hat das Informationsangebot auf ihrer Homepage rund um das Thema der „Exportkontrolle“ aktualisiert und ergänzt. Das neue IHK-Informationsangebot stellt unter anderem die aktuelle Gesetzgebung, die Quellen der Vorschriften und den Aufbau der Exportkontrolle dar. Weitere Themen sind die Systematik der Ausfuhrliste samt Prüfverfahren, die unterschiedlichen Genehmigungsformen sowie Hinweise zu weiteren außenwirtschaftsrechtlichen Themen. Interessierte Unternehmen finden die neue Rubik unter der Kennzahl „1636“ auf der IHK-Webseite.

Durch restriktive Vorschriften im Außenhandel bekommen die Kontrollmechanismen für Exporteure eine immer wichtigere Bedeutung. „Noch zu viele Unternehmen fühlen sich von Exportbeschränkungen nicht betroffen, da sie denken, ihre Produkte, Dienstleistungen oder ihr Technologie-Transfer seien nicht sensibel. Aber: Genehmigungspflichten beziehen sich nicht nur auf Güter, sondern auch auf Bestimmungsländer, Empfänger oder den Verwendungszweck“, so Oliver Groll, Leiter des IHK-Geschäftsbereichs International.

Durch die ständigen Veränderungen und Verschärfungen des europäischen und deutschen Rechts ist es für Exporteure eine große Herausforderung, auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Die Pflicht zur Einhaltung der Rechtsvorschriften bleibt bestehen. Exportkontrollrechtliche Verstöße bringen strenge Sanktionen für das Unternehmen und sie werden als nicht zuverlässige Wirtschaftsbeteiligte eingestuft. In der täglichen Praxis kann dies dazu führen, dass häufigere Kontrollmaßnahmen erfolgen und dass Verfahrenserleichterungen nicht bewilligt werden. Hierdurch kann es zu erheblichen Verzögerungen in der Lieferkette kommen – ein klarer Wettbewerbsnachteil.