Notvertretungsrecht für Ehegatten ersetzt weder Patientenverfügung noch Vorsorgevollmacht

Bad König, 20.06.2017 – Ehe- oder Lebenspartner können sich nun gegenseitig im Krankheitsfall medizinisch vertreten und Auskunft von Ärzten erhalten. Das ermöglicht der neue Gesetzesentwurf für die Notvertretungsrecht unter Ehegatten. Allerdings ist dieses Recht auf den medizinischen Notfall beschränkt und ermöglicht keine Vertretung in Angelegenheiten mit vermögensrechtlichen Bezügen – für Banken und Sparkassen ergibt sich hier die Möglichkeit, ihre Kunden zusätzlich zu beraten.

„Wenn eine Person nach einem Unfall oder bei einer schweren Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, selbst über seine medizinische Behandlung zu bestimmen, kann jetzt der Ehe- oder Lebenspartner entscheiden“, erklärt Margit Winkler, Geschäftsführerin des Instituts GenerationenBeratung. „Wenn es jedoch darum geht, Ansprüche des Partners im Zusammenhang mit der medizinischen Versorgung sowie Pflege- und Rehabilitationsleistungen geltend zu machen, ist der Partner nach wie vor handlungsunfähig.“ Denn das neue Notvertretungsrecht für Ehegatten regelt nur die Vorsorge für medizinische Notfälle. Eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung ersetzt es nicht.

Banken und Sparkassen können dies zum Anlass nehmen, ihre Kunden gezielt auf die Notwendigkeit der rechtlichen und finanziellen Vorsorge für den Not- und Pflegefall hinzuweisen. „Viele Paare halten es für selbstverständlich, dass sie sich gegenseitig und umfassend im Krankheitsfall vertreten können“, so Winkler. „Doch dem ist nicht so. Ohne Vorsorgevollmacht kann eine dauerhafte Erkrankung in einer nicht gewollten Betreuung enden, die vom Gericht kontrolliert wird.“

Eine umfassende Beratung durch die Kreditinstitute machen sogenannte GenerationenBerater möglich. Sie beschäftigen sich gemeinsam mit den Kunden mit deren Wünschen für den Pflegefall und das Alter, bringen Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten auf den Weg und informieren sie über die Möglichkeiten zum Schließen ihrer Vorsorgelücke.

Über das Institut GenerationenBeratung:
Margit Winkler (Jahrgang 1963), Geschäftsführerin des Instituts GenerationenBeratung (IGB), ist Expertin in allen Fragen rund um Vollmachten, Verfügungen, Pflege und Testament. Sie hat einen Zertifikatskurs initiiert, mit dem sie GenerationenBerater (IHK) ausbildet. Zudem unterstützt sie Firmen der Finanzbranche mit Kunden- und Werbeunterlagen zum Thema. Damit Berater fallabschließend arbeiten können, bietet das IGB die Vermittlung zur Erstellung und Verwahrung von anwaltlichen Dokumenten. Mit ihrem Buch „Vorsorgen: Keine Frage des Alters!“ hat sie einen Leitfaden für Menschen vorgelegt, die die eigene Zukunft nicht dem Zufall überlassen wollen. Das Buch gilt als Standardwerk für die GenerationenBeratung.