Opferschutz leistet, wenn vom Gegner nichts zu holen ist

(lifepr) Nürnberg, 16.03.2011 – Wer anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zum Schadenersatz verpflichtet. Die Private Haftpflichtversicherung springt in diesen Fällen ein und sollte eigentlich in keinem Haushalt fehlen. Dennoch hat rund ein Drittel der Deutschen keine Privat-Haftpflicht abgeschlossen. Geschädigte müssen ihre Ansprüche dann ausschließlich beim Schadenverursacher durchsetzen, der in unbegrenzter Höhe mit seinem Einkommen und Vermögen haftet. Doch immer mehr private Haushalte sind überschuldet. Zudem haben Privatinsolvenzen einen neuen Rekordstand erreicht. Wer als Geschädigter im Schadensfall nicht leer ausgehen will, sollte deshalb darauf achten, dass ein möglicher Forderungsausfall über eine Opferschutzdeckung im eigenen Vertrag eingeschlossen ist, empfiehlt die uniVersa Versicherung. Dann gibt es auch Geld, wenn vom Gegner nichts zu holen ist.