Partnerschaft zwischen DB Regio in Thüringen und Regelschule in Günthersleben/Wechmar besiegelt

Berlin (pressrelations) –

Partnerschaft zwischen DB Regio in Thüringen und Regelschule in Günthersleben/Wechmar besiegelt

  • Schulkooperation mit der staatlichen Regelschule „Burgenland“ dient der frühzeitigen Berufsorientierung
  • Angebote von Bewerbertrainings und Praktika

(Leipzig, 28. Januar 2010) Heute unterzeichneten Thomas Hoffmann, Sprecher des Verkehrsbetriebes Thüringen der DB Regio Südost, und Norbert Reuter, Schulleiter der staatlichen Regelschule „Burgenland“ Günthersleben/Wechmar, in der Erfurter DB Regio-Werkstatt eine Kooperationsvereinbarung. Mit dieser Schulkooperation sollen Praxisbezug und Berufsvorbereitung im Schulunterricht verstärkt werden. DB Regio Südost erhält gleichzeitig einen Einblick in die erlernten Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schüler und kann aktiv Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung in der Schule umsetzen.

„Im Rahmen der Zusammenarbeit können wir die Jugendlichen bereits in der Schule gezielter auf den späteren Berufsalltag vorbereiten und zugleich als Unternehmen Erkenntnisse gewinnen, wo unsere Ausbildung ansetzen muss“, sagte Hoffmann. Er erläuterte weiter, dass mit der Vorstellung von Ausbildungsberufen und dualen Studiengängen, Bewerbertrainings und Schülerpraktika die Jugendlichen die Möglichkeit haben, sich informierter und damit motivierter für einen Beruf oder eine Studienrichtung zu entscheiden. Als einer der größten Ausbilder in Deutschland misst die Bahn einer tiefgründigen und praxisorientierten beruflichen Ausbildung große Bedeutung bei. Allein in Thüringen bildet die DB 220 Jugendliche aus.

Reuter betonte: „Wir begrüßen sehr, mit DB Regio einen Partner zur Seite zu haben, der den Blick unserer Schüler erweitert und interessante Möglichkeiten für ihre berufliche Ausbildung aufzeigen kann. Gleichzeitig unterstützt die Zusammenarbeit mit DB Regio die Umsetzung unserer Konzepte zur Studien- und Berufswahl.“ Hoffmann ergänzte: „Wir werden nicht nur den Schülern, sondern auch den Pädagogen der Regelschule mit Betriebsbesichtigungen und Fachvorträgen Einblicke in unsere Unternehmensprozesse und Technologien geben.“

Die staatliche Regelschule „Burgenland“ Günthersleben/Wechmar ist nach dem Gymnasium „Marie Curie“ in Bad Berka der zweite Kooperationspartner des Verkehrsbetriebes Thüringen der DB Regio in Thüringen.

Herausgeber: Deutsche Bahn AG
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Deutsche Bahn: 70 Mio. Euro zusätzliche Entschädigung für S-Bahn-Kunden – Normalisierter Betrieb bis Ende 2010

Berlin (pressrelations) –

Deutsche Bahn: 70 Mio. Euro zusätzliche Entschädigung für S-Bahn-Kunden – Normalisierter Betrieb bis Ende 2010

  • Zeitplan für fahrplanmäßigen Betrieb auf allen Linien bis Ende 2010 vorgelegt
  • Weiteres Entschädigungspaket mit zwei Monaten Freifahrt für Stammkunden
  • Abschlussbericht zu Ermittlungen am 23. Februar

(Berlin, 28. Januar 2010) Die Deutsche Bahn hat ein weiteres umfassendes Entschädigungs- und Maßnahmenpaket für die S-Bahn Berlin geschnürt. Das teilten am Donnerstag Dr. Rüdiger Grube und Ulrich Homburg, Vorstandsvorsitzender und Personenverkehrsvorstand der DB AG, nach einem Spitzengespräch mit dem Regierenden Bürgermeister und der Verkehrssenatorin Berlins, Klaus Wowereit und Ingeborg Junge-Reyer, mit.

Grube und Homburg sagten die Rückkehr zum Normalfahrplan auf allen S-Bahnlinien bis Ende 2010 zu. Danach wird die Fahrzeugverfügbarkeit im Jahresverlauf in sechs Schritten von derzeit 317 auf rund 500 Viertelzüge gesteigert. Das bedeutet, dass der fahrplanmäßige Betrieb noch nicht auf allen Linien mit der vollen Behängung erfolgt. Der Zeitplan berücksichtigt neben der planmäßigen Instandhaltung alle verkürzten Prüfintervalle, die sich aus den Vereinbarungen mit dem Eisenbahn-Bundesamt ergeben, sowie noch erforderliche umfangreiche Sanierungsarbeiten an Bauteilen von S-Bahn-Zügen und die Abarbeitung von Reparaturrückständen. Obwohl zurzeit keine Notwendigkeit zusätzlicher Wartungs- oder Prüfarbeiten erkennbar ist, können diese aufgrund der noch ausstehenden Frühjahrs-Messfahrten zur Zeitfestigkeitsberechnung der Radsätze nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Zur Erhöhung der Kapazitäten wurde der Personalbestand um mehr als 300 Mitarbeiter aufgestockt und die Werkstätten in Oranienburg und Friedrichsfelde sowie der Standort Erkner verstärkt beziehungsweise reaktiviert. Zusätzlich unterstützen die DB-Werke in Dessau und Wittenberge die S-Bahn Berlin bei der Fahrzeuginstandhaltung. Darüber hinaus wird das ergänzende Regionalzug-Angebot zwischen Berlin Ostbahnhof und Potsdam Hauptbahnhof sowie zwischen Spandau und Charlottenburg bis auf Weiteres aufrecht erhalten.

„Wir stehen zu unserem Wort: Wir werden mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln schnellstmöglich den Verkehr normalisieren, unsere Kunden großzügig entschädigen und mittels lückenloser Aufklärung und klarer Konsequenzen dafür sorgen, dass die S-Bahn Berlin nicht nochmal in so eine prekäre Lage kommen kann“, sagte Dr. Rüdiger Grube, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bahn.

Als Ausgleich für die derzeitigen und noch bis Ende 2010 andauernden Beeinträchtigungen bietet die S-Bahn Berlin ihren Kunden ein – im Vergleich zum Vorjahr – doppelt so großes Zusatz-Entschädigungspaket im Gegenwert von 70 Millionen Euro an. Danach fahren Abo- und Jahreskarteninhaber sowie Studenten der Universitäten in Berlin, Potsdam und Wildau mit Semestertickets zwei Monate kostenlos. Inhaber von festen Monatskarten bzw. Berliner Sozialtickets erhalten für jeweils zwei Monate eine Bar-Erstattung von 15 Euro. Für Kunden mit gleitenden Monatskarten der Tarifbereiche Berlin AB, BC oder ABC verlängert die S-Bahn Berlin die Gültigkeit um zwei Wochen. Zusätzlich können alle Kunden an mehreren Wochenenden 2010 mit einem Einzelfahrausweis den ganzen Tag fahren – wie bereits an den vier Adventswochenenden 2009.
Diese Regelungen gelten unabhängig davon, bei welchem Verkehrsunternehmen des VBB (Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg) der Fahrausweis gekauft wurde.

Detaillierte Informationen zu den zusätzlichen Entschädigungen werden zeitnah unter www.s-bahn-berlin.de,in der Kundenzeitung „punkt 3 spezial“ oder über das S-Bahn-Kundentelefon unter der Nummer 030 29 74 33 33 verfügbar sein.

Grube und Homburg kündigten zudem den Abschlussbericht zu den externen und internen Ermittlungen bei der S-Bahn Berlin für den 23. Februar an. Dann soll anhand dieser Erkenntnisse auch über entsprechende Konsequenzen informiert werden.

„Mit den jetzt auf den Weg gebrachten Maßnahmen wollen wir das Vertrauen der Fahrgäste, des Bestellers und auch der Mitarbeiter in die S-Bahn Berlin wieder zurückgewinnen“, sagt Ulrich Homburg, Vorstand Personenverkehr der DB.

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Dr. Tom Reinhold neuer Leiter Konzernstrategie/ Verkehrsmarkt der Deutschen Bahn

Berlin (pressrelations) –

Dr. Tom Reinhold neuer Leiter Konzernstrategie/ Verkehrsmarkt der Deutschen Bahn

(Berlin, 28. Januar 2010) Am 1. Februar wird Dr. Tom Reinhold (41) neuer Leiter Konzernstrategie/Verkehrsmarkt der Deutschen Bahn AG in Berlin.

Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem die Strategien zur Weiterentwicklung des DB-Konzerns, zu einer möglichen Teilprivatisierung und zur Internationalisierung, das Portfoliomanagement sowie der strategische Managementprozess.

Reinhold berichtet direkt an Dr. Ralph Körfgen, Leiter Konzernentwicklung.

Nach dem Studium der Verkehrswissenschaft und der Promotion an der TU Berlin arbeitete Reinhold unter anderem in der Verkehrsforschung von BMW und im Bereich Transportation von Roland Berger Strategy Consultants. Anschließend war er Direktor Marketing der Berliner Verkehrsbetriebe. Zuletzt verantwortete Reinhold als Mitglied der Geschäftsleitung bei der internationalen Unternehmensberatung A.T. Kearney den Bereich Railway and Public Transport Central Europe.

Der Deutschen Bahn ist Dr. Tom Reinhold nicht nur durch eine langjährige partnerschaftliche Zusammenarbeit verbunden: 1997 erhielt er für seine Doktorarbeit zum Thema „Park Rail“ den Forschungspreis der DB.

Herausgeber: Deutsche Bahn AG
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Bundesgerichtshof zum Verfall von Bonuspunkten

Karlsruhe (pressrelations) –

Bundesgerichtshof zum Verfall von Bonuspunkten einer Fluggesellschaft

Der unter anderem für das Reise- und Personenbeförderungsrecht zuständige Xa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über die Wirksamkeit einer Verfallsklausel in den Teilnahmebedingungen des Flugprämienprogramms eines Luftverkehrsunternehmens entschieden.

Der Kläger war Teilnehmer des Flugprämienprogramms der Beklagten. Im Rahmen dieses Programms konnten Reisende eine flugstreckenabhängige Anzahl von Bonuspunkten sammeln, die innerhalb von fünf Jahren nach dem jeweiligen Flug gegen Prämientickets der Beklagten eingelöst werden konnten. In den Teilnahmebedingungen behielt sich die Beklagte das Recht vor, das Programm jederzeit einzustellen. Im September 2007 kündigte sie den Teilnehmern die Einstellung des Flugprämienprogramms zum 31. Oktober 2007 an und räumte ihnen die Möglichkeit ein, die gesammelten Punkte auf das Bonusprogramm einer anderen Fluggesellschaft zu übertragen. Zugleich kündigte sie den Teilnehmervertrag und wies den Kläger darauf hin, dass er nach den Teilnahmebedingungen (nur) noch bis zum 30. April 2008 Flüge buchen könne, die bis zum 31. Oktober 2008 stattfinden müssten.

Der Kläger hält die Teilnahmebedingungen der Beklagten insoweit für unwirksam und hat die Feststellung begehrt, dass er seine Bonuspunkte noch innerhalb von fünf Jahren nach dem jeweiligen Flugdatum einlösen könne. Ferner hat er die Gutschrift weiterer Punkte für einen Flug im Dezember 2007 verlangt.

Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen; die Berufung des Klägers ist ohne Erfolg geblieben. Beide Vorinstanzen haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten für wirksam gehalten.

Dem ist der Bundesgerichtshof nicht gefolgt. Er hält die Beklagte zwar für berechtigt, ihr Flugprämienprogramm jederzeit einzustellen, sieht jedoch in der für diesen Fall in den Teilnahmebedingungen vorgesehenen Verkürzung der Gültigkeitsdauer der Bonuspunkte auf bis zu ein Zehntel der ursprünglichen Gültigkeit eine nicht durch ein schutzwürdiges Interesse des Luftverkehrsunternehmens gerechtfertigte unbillige Benachteiligung des Reisenden. Dieser kann u. U. Schwierigkeiten haben, innerhalb von nur sechs Monaten passende Prämienflüge zu buchen. Dies gilt zumal angesichts des Umstands, dass sich die Beklagte die Entscheidung vorbehalten hat, für welche Flüge sie Prämientickets zur Verfügung stellt. Das Argument, die Bonuspunkte seien eine freiwillige Leistung der Beklagten, hat der Bundesgerichtshof nicht für stichhaltig gehalten, da es sich bei der Gutschrift der Bonuspunkte der Sache nach um einen bei Flugbuchung vereinbarten ? mit dem Preis für künftige Flüge zu verrechnenden ? Rabatt handelt. Die Beklagte ist nach dem Urteil ferner verpflichtet, auch Bonuspunkte für Flüge gutzuschreiben, die erst nach Beendigung des Programms stattgefunden haben, sofern sie vor der Beendigung auf der Grundlage des Bonusprogramms gebucht worden sind.

Der angebotene Wechsel in ein anderes Flugprämienprogramm steht den Klageansprüchen jedenfalls deshalb nicht entgegen, weil dieses Flugprämienprogramm nicht in jeder Hinsicht gleichwertig ist.

Urteil vom 28. Januar 2010 ? Xa ZR 37/09

Amtsgericht Düsseldorf ? Urteil vom 14. Oktober 2008 ? 50 C 7894/08

Landgericht Düsseldorf ? Urteil vom 20. März 2009 ? 22 S 377/08

Karlsruhe, den 28. Januar 2010

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
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