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WeiterlesenHerdorf (pressrelations) – Rechnungsprofis von Billomat geben Tipps: Was tun bei fehlerhafter Rechnung? Herdorf – Bei der Rechnungsstellung kann es…
WeiterlesenRechnungsprofis von Billomat geben Tipps: Was tun bei fehlerhafter Rechnung?
Herdorf – Bei der Rechnungsstellung kann es zu Schreibfehlern, Ungenauigkeiten, falsch berechneten Beträgen oder nachträglichen Änderungen kommen. Doch wie sollte eine Rechnung ordnungsgemäß korrigiert werden? Und wann muss der Rechnungssteller überhaupt eine neue Rechnung ausstellen?
„Unternehmer sind verpflichtet, erbrachte Leistungen binnen sechs Monaten nach deren Ausführung mit einer Rechnung abzurechnen“, erläutert Simon Stücher, Geschäftsführer des Online-Fakturierungsdienstes Billomat (www.billomat.com). „Ist der Rechnungsempfänger selbst Unternehmer, benötigt er die Rechnung für den Vorsteuerabzug“, ergänzt Stücher. Entscheidend ist allerdings, dass eine korrekte Rechnung vorliegt, die bestimmte formale Anforderungen erfüllt und alle gesetzlichen Pflichtangaben enthält. Bei falschen Pflichtangaben, wie etwa bei falscher Angabe des Entgeltes, des Steuersatzes- oder -betrages sowie bei Rechenfehlern, muss die Rechnung gegenüber dem Aussteller reklamiert werden, will der Rechungsempfänger die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht verlieren.
„Der Rechnungssteller ist bei Reklamation zur Korrektur verpflichtet, es ist aber nicht nötig, die Rechnung neu auszustellen“, erklärt Stücher. Die Korrektur unzutreffender oder fehlender Pflichtangaben anhand eines zusätzlichen Berichtigungsdokuments ist ausreichend. Wichtig ist nur, dass dieses Dokument durch den Verweis auf Datum und Rechnungsnummer eindeutig der Ursprungsrechnung zugeordnet werden kann.
Zahlt der Rechnungsempfänger nicht den in der Rechnung ausgewiesenen Betrag, zum Beispiel weil er Leistungen reklamiert oder der Rechnungssteller ihm Rabatte gewährt, ist eine Korrektur unter der gleichen Rechnungsnummer möglich, wenn der ausgewiesene Rechnungsbetrag noch nicht in der Buchhaltung erfasst wurde. „Ist der falsch ausgewiesene Rechnungsbetrag bereits verbucht und kann demzufolge nicht rückgängig gemacht werden, muss die Rechnung storniert und neu ausgestellt werden“, weiß der Rechnungsexperte. Andernfalls wäre der Rechnungssteller verpflichtet, die zu hoch ausgewiesene Umsatzsteuer abzuführen, da diese nach dem Rechnungs- und nicht nach dem Zahlungsbetrag des Kunden berechnet wird. Die neue Rechnung unter neuer Rechnungsnummer sollte dann in der Betreffzeile auf die Aufhebung der alten Rechnung verweisen.
Weitere Informationen unter www.billomat.com
Über die Billomat GmbH Co. KG
Die im Jahr 2007 von Simon Stücher und Steve Mattuschka gegründete Billomat GmbH Co. KG hat sich auf die Entwicklung von Fakturierungslösungen spezialisiert. So stellt das im rheinland-pfälzischen Herdorf ansässige Unternehmen unter www.billomat.comein gleichnamiges, webbasiertes Tool zur Verfügung, mit dem Nutzer ihre Rechnungen sowie Angebote einfach und komfortabel online erstellen, verwalten sowie versenden können. ‚Billomat‘ ermöglicht darüber hinaus unter anderem auch eine effiziente Verwaltung von Kunden- sowie Produktdaten und eine Anpassung des Rechnungslayouts an das eigene Corporate Design. Dabei kann die Lösung in begrenztem Umfang sogar kostenlos genutzt werden.
Presse-Kontakt:
Billomat GmbH Co. KG
Hollertszug 26
D-57562 Herdorf
Tel./Fax: +49 (0) 700/BILLOMAT (24556628)
PresseDesk
Tel.: 030 / 2009 513-0
E-Mail: presse@billomat.com
Internet: http://www.billomat.com
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WeiterlesenPerfekt ausgerüstet für die Schnitzeljagd: BRESSER liefert GPS-Gerät zum Geocaching
Rhede – Ein normaler Spaziergänger ahnt gar nicht, wie viele kleine Schatzdosen sich im Wald um ihn herum verbergen. Sie gehören zur Schnitzeljagd des Technik-Zeitalters: dem Geocaching. In die Natur ausschwärmen und über geografische Koordinaten im Unterholz nach versteckten Schätzen suchen, das ist es, was Geocaching so spannend macht. Die Funktionsweise ist denkbar einfach: Es gibt Personen, die irgendwo einen wasserdichten Behälter verstecken, der mit ein paar kleinen Tauschgegenständen ausgestattet ist. Außerdem enthält er ein Notizbuch, das Logbuch. Die Koordinaten des Caches veröffentlicht der Besitzer schließlich auf zugehörigen Seiten im Internet.
Andere Personen versuchen dann – anhand der Koordinaten – mit Hilfe einiger Hinweise und vor allem eines GPS-Geräts, diese Schätze zu finden. Sind diese gehoben, wird eine Kleinigkeit aus dem Inhalt der Dose ausgetauscht, der Besuch im Logbuch eingetragen und der Behälter wieder an derselben Stelle für den nächsten Geocacher versteckt. „Egal ob bei Familien oder einfach technik- und naturbegeisterten Menschen, das Geocaching hat sich zu einem beliebten Freizeitspaß entwickelt“, weiß Dietmar Kock, Vertriebsmanager bei BRESSER (www.bresser.de). Der Optikgerätehersteller liefert mit dem GPS Pointfinder dazu nun das passende Equipment, das ab März im Handel erhältlich sein wird.
Mit seinem 3,8 cm (1,5 Zoll) großen Display, das Kompass und Stoppuhr anzeigt, sowie den eingegebenen GPS-Koordinaten führt der Pointfinder jeden Geocacher an sein gewünschtes Ziel. Doch auch wer sich nicht auf Schatzsuche begibt, sondern ganz einfach zum Radfahren oder Wandern draußen unterwegs ist, wird mit dem GPS-Gerät über seine Position immer bestens informiert. Der eingebaute Akku sorgt für eine lange Betriebsdauer und mit dem integrierten Schrittzähler (Pedometer) lässt sich auch die eigene Fitness einschätzen. Der Pointfinder sorgt für professionelle Unterstützung, so dass auch dem Lösen spezieller Suchaufgaben, wie Nacht-, Winter- oder mehrteiliger Caches, nichts mehr Wege steht.
Weitere Informationen unter www.bresser.de
Über BRESSER
Bereits seit über 50 Jahren steht die Traditionsmarke BRESSER für die weite Welt der Fern- und Nahoptik. Ob Ferngläser, Spektive, Teleskope, Mikroskope, Lupen, Nachtsichtgeräte, Wetterstationen oder seit Anfang 2009 auch Unterhaltungselektronik, sowie Produkte speziell für Kinder – das BRESSER-Programm ist europaweit bekannt für Vielfältigkeit sowie für ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. Das alles machte das Unternehmen innerhalb kürzester Zeit zu einem der weltweit führenden Anbieter optischer Produkte. Mit einem umfangreichen Sortiment unterteilt in eine Reihe von Serien mit jeweils verschiedenen Leistungsmerkmalen sowie Bauarten bietet BRESSER eine große Auswahl und damit das passgenaue Produkt für jeden Kunden. Das Unternehmen ist dabei Vorreiter in Entwicklung, Qualitätsmanagement, Marketing, Vertrieb und Service nach europäischen Maßstäben.
BRESSER ist eine Marke der Meade Instruments Europe GmbH Co. KG.
Internet: www.bresser.de
Presse-Kontakt:
MEADE Instruments Europe GmbH Co.KG
Gutenbergstraße 2
D- 46414 Rhede
PresseDesk
Tel.: 030 / 2009 513-0
E-Mail: bresser@pressedesk.de
Web: www.bresser.de
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