Kinder mit Bildern aus Haiti nicht alleine lassen – Medieninitiative „SCHAU HIN!“ gibt Tipps für den kindgerechten Umgang mit Medien
Ein Mann hält seine schwer verletze Tochter im Arm, aus den Trümmern einer Schule werden verunglückte Kinder geborgen. Die schrecklichen Bilder von den vielen Toten und Verletzten, den zerstörten Häuser und dem Leid der Überlebenden, die die Medien von der Erdbebenkatastrophe in Haiti zeigen, beschäftigen Kinder sehr und beunruhigen sie. Tipps für den kindgerechten Umgang mit der Berichterstattung aus dem Krisengebiet gibt die Medieninitiative „SCHAU HIN!“, an der sich auch das ZDF beteiligt.
Für Kinder und Jugendliche ist es besonders schlimm, wenn sie das Leid anderer Kinder sehen. Sie sind häufig noch nicht in der Lage, solche Fernsehnachrichten für Erwachsene zu verstehen und einzuordnen – die schrecklichen Bilder ängstigen sie. Das kann sich ganz unterschiedlich ausdrücken. Manche Kinder verstecken sich, andere werden aggressiv oder haben Schwierigkeiten beim Einschlafen oder wenn sie alleine sind. Als Faustregel gilt daher, Kinder unter zehn Jahre sollten keine Nachrichten für Erwachsene anschauen.
Aber auch wenn Kinder nicht Erwachsenennachrichten sehen, kommen sie vielfach mit den Bildern und den Meldungen aus dem Erdbebengebiet in Berührung. Ob im Gespräch mit Klassenkameraden auf dem Schulhof, beim Surfen im Internet oder auf den Titeln von Zeitungen am Kiosk – die Katastrophe ist derzeit allgegenwärtig. Kinder fragen sich beispielsweise, wie es zu dem Erdbeben kommen konnte und wie den Menschen jetzt geholfen wird. Darum ist es wichtig, über die Ängste zu sprechen und den Kindern zu helfen, die Ereignisse zu verarbeiten. Kindgerechte Erklärungen bieten spezielle Kindernachrichten wie „logo!“ im ZDF und KI.KA oder „neuneinhalb“ in der ARD. Die Sendungen erklären kindgerecht und verzichten auf schockierende Bilder. Darüber hinaus können Eltern ihre Kinder dazu anregen, ihre Ängste in einem Bild oder mit einer Geschichte auszudrücken. Manchen Kindern hilft es, wenn sie selbst etwas tun können, beispielsweise indem sie etwas von ihrem Taschengeld spenden.
„SCHAU HIN! Was Deine Kinder machen“ ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF, des Telekommunikationsunternehmens Vodafone sowie der Programmzeitschrift TV SPIELFILM. „SCHAU HIN! “ informiert Eltern über die Angebote moderner Medien, wie Fernsehen, Internet, Mobilfunk und Computerspiele, und gibt Hilfestellung, für den kindgerechten Umgang mit Medien.
Weitere Informationen zum kindgerechten Umgang mit dem Fernsehen und anderen elektronischen Medien finden Eltern und Interessierte auf http://www.schau-hin.info.
Umwelthaushalt 2010 Grundlage für ambitionierte Klima- und Umweltpolitik
Verantwortung für Klimaschutz und für den Erhalt der biologischen Vielfalt
Anlässlich der heutigen Debatte im Deutschen Bundestag zum Haushalt 2010 des Bundesumweltministeriums erklärt die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött MdB:
Der Entwurf des Haushalts 2010 schafft eine sichere finanzielle Basis für die Umsetzung unserer ambitionierten Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag. Damit setzen wir die anspruchsvolle Umwelt- und Klimapolitik fort.
Ambitionierte nationale Maßnahmen, Impulse für die dynamische Entwicklung europäischen Handelns und globale Zusammenarbeit sind die Schlüsselbegriffe dieser Politik. Damit wird uns das Jahr 2010 auf dem Weg der ökologischen Modernisierung unseres Landes die Verringerung des Energie- und Ressourcenverbrauchs bringen und gleichzeitig wirtschaftliches Wachstum und Beschäftigung schaffen.
Mit diesem Haushalt, insbesondere den 120 Millionen Euro aus der Klimaschutzinitiative, stehen wir zu unserer internationalen Verantwortung für Klimaschutz und für den Erhalt der biologischen Vielfalt.
Besonders wichtig ist es, dass dieser Haushalt eine Vielzahl von Investitionsanreizen gerade für die Bürger schafft. Beispielweise erhalten die Bürger über das Marktanreizprogramm zur Förderung der Erneuerbaren Energien im Wärmemarkt auch im kommenden Haushaltsjahr mit 400 Millionen Euro weiterhin eine verlässliche Förderung bei Investitionen in neueste Technologien. Wir stehen zu unserem Wort, die finanzielle Förderung der Nachrüstung mit Dieselrußpartikelfiltern fortzusetzen und künftig auch die Nachrüstung leichter Nutzfahrzeuge einzubeziehen.
Diese Bespiele zeigen: Dieser Haushalt ist so angelegt, dass in vielen Bereichen die Gelder unmittelbar beim Bürger ankommen.
Die Interessenvertretung körperlich und psychisch leidender Menschen ruft zur Unterstützung ihres Volksanliegens auf und verweist dabei auf das im Gesetz…
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Pressemitteilung
Menschen für Tierrechte ?
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
21.01.2010
NRW-Landtagsabstimmung: CDU und FDP blockieren Tierschutz-Verbandsklage erneut
CDU und FDP haben heute den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen auf Einführung der Tierschutz-Verbandsklage in Nordrhein-Westfalen endgültig abgelehnt. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte zeigt sich dennoch zuversichtlich, Schwarz-Gelb im Vorfeld zur Landtagswahl am 9. Mai für das Klagerecht im Tierschutz zu gewinnen.
Nach Aussagen des Verbandes bestätige bisher jede Rechtsprüfung, dass Deutschlands Demokratie gerade auch dem Tierschutz den Gang vor Gericht zu ermöglichen hat. Aber die Fehlinformationen von Forschung und Wirtschaft, die mit der Tierschutz-Verbandsklage das Aus für die tierexperimentelle Forschung und eine Prozessflut propagieren, sei bei Nordrhein-Westfalens Christ- und freien Demokraten auf fruchtbaren Boden gefallen, so der Bundesverband Menschen für Tierrechte.
„Anders als ihre Parteikollegen im Saarland, die sich im Koalitionsvertrag mit B90/Die Grünen zur Tierschutz-Verbandsklage bekennen, zeigen CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen, wie sehr sie an den Lippen von Forschung und Wirtschaft kleben, statt sich redlich mit den Sachargumenten auseinanderzusetzen“, beschreibt Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes, die Situation.
Während jeder Tiernutzer gegen zuviel Tierschutz vor Gericht klagen kann, darf niemand stellvertretend für die Tiere die Einhaltung von Tierschutzvorgaben gerichtlich überprüfen lassen. Für Deutschlands Demokratie, die den Tierschutz als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen hat, sei dies ein untragbarer Zustand, betont der Tierrechtsverband. Juristische Gutachten belegten zweifelsfrei, dass das Klagerecht weder Forschung, noch Tierversuche behindere oder gar Gerichte mit Prozessen blockiere. Um auf diese Ungerechtigkeit erneut aufmerksam zu machen, habe der Verband heute vor dem Landtag eine Demonstration veranstaltet.
Die Tierschutz-Verbandsklage ermöglicht anerkannten Tierschutzverbänden
? sozusagen als Anwalt der Tiere ? tierschutzrechtliche Vorschriften gerichtlich überprüfen zu lassen. Bisher können bei Verstößen gegen Tierschutzrecht lediglich Strafanzeigen erstattet werden, die erfahrungsgemäß regelmäßig eingestellt werden. Die Bundesländer sind durch die Verwaltungsgerichtsordnung des Bundes berechtigt, das Tierschutz-Verbandsklagerecht zu etablieren. Als erstes führte es Bremen in 2007 ein. 2009 wurde es im Jamaika-Koalitionsvertrag des Saarlands festgeschrieben. In Hamburg ist es Bestandteil des schwarz-grünen Koalitionsvertrages. Die Fraktion Die Linke hat bereits einen Antrag in die Hamburger Bürgerschaft eingebracht.
Kontakt sowie Fotos von der heutigen Demonstration:
Pressestelle ? Stephanie Elsner, Tel.: 05237 – 2319790, E-Mail: elsner@tierrechte.de
Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich auf rechtlicher, politischer und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung und Umsetzung elementarer Tierrechte ein. Als Dachverband sind ihm etwa 100 Vereine sowie persönliche Fördermitglieder angeschlossen. Seit seiner Gründung ist er als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt.
Berlin (pressrelations) – Neues Präventionsprojekt: UPDATE gestartet Berlin – Laut der im letzten Jahr veröffentlichten JIM ? Studie (Jugend-Information-(Multi)Media) haben…
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