Sterbehilfe – ein Grundrecht für leidende Menschen

Die Interessenvertretung körperlich und psychisch leidender Menschen ruft zur Unterstützung ihres Volksanliegens auf und verweist dabei auf das im Gesetz verankerte Grundrecht zur Selbstbestimmung. Leidenden Menschen soll Unterstützung zukommen, die auch die Sterbehilfe einbezieht.

Es ist Zeit für ein Umdenken. Krankheiten bestimmen den Alltag sehr vieler Menschen – Schmerzen, körperliches Eingeschränktsein, verminderte Anteilnahme am Leben, Verlust der  Lebensqualität und Freude – eine Symptomatik, welche für viele Menschen das Leben selbst zur Qual werden lässt. – Auch psychischer Leidensdruck kann für die Betroffenen zum allgegenwärtigen Spießrutenlauf werden.
Prof. Dr. med. Daniel Hell kommt im Gesundheitsmagazin „Sprechstunde“ zu folgender Feststellung: „90 Prozent aller Menschen, die Suizid begingen, litten an einer Depression oder einer anderen diagnostizierbaren psychischen Störung oder Suchterkrankung.“
Die Weltgesundheitsorganisation spricht in ihrem Pressedossier „Psychische Gesundheit: neues Verständnis – neue Hoffnung“ davon, dass 60 Prozent diverser psychischer Krankheiten im Wege verordneter Therapien erfolgreich behandelt werden könnten. Der verbleibende Rest gilt entsprechend als „nicht therapierbar“.

Insofern nun das Leben für einen gewissen Personenkreis kranker, leidender Menschen erwiesenermaßen ein beständiges Martyrium darstellt, ist deren Forderung nach Sterbehilfe durchaus nachvollziehbar.

RAHMENBEDINGUNGEN SCHAFFEN

Die Niederlande, Belgien, Luxemburg und die Schweiz gelten in Europa als Vorreiter, welche im Wege verschiedener Regelungen die Sterbehilfe legalisieren. Deutschland ist hiervon bisher weit entfernt. Zwar gibt es die Möglichkeit mittels einer Patientenverfügung den Sterbeprozess zu beschleunigen, dennoch wird von der Verabreichung bzw. Bereitstellung wirksamer und probater Mittel abgesehen, welche ein schmerzfreies Sterben garantieren würden.
In einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts TNS Healthcare wurden im Auftrag des Spiegel-Magazins Mediziner unterschiedlicher Couleur befragt, inwiefern sie eine Sterbehilfe befürworten würden. Wortwörtlich heißt es im Bericht: „Fast 40 Prozent können sich vorstellen, selbst Patienten beim Suizid zu helfen. … Fast die Hälfte der Ärzte (44,5 Prozent) würde sich bei eigener schwerer, unheilbarer Krankheit wünschen, dass ein Kollege ihnen beim Suizid helfen darf. Fast ein Drittel (31,5 Prozent) wünscht sich das für die Möglichkeit der aktiven Sterbehilfe.“ (Spiegel vom 22.11.2008, „Umfrage: Ein Drittel deutscher Ärzte befürwortet Sterbehilfe“)
Im Wege des Solidaritätsaufrufes „Pro Sterbehilfe“ haben bemerkenswerter Weise zwischenzeitlich eine Vielzahl von Ärzten, Professoren und andere in sozialen Berufen tätige Personen ihre Stimme für die Sterbehilfe und gegen die derzeitigen unzureichenden „Kompromisslösungen“, die den leidenden Menschen fernerhin seinem Siechtum überlassen, erhoben.

Kranken Menschen muss die Möglichkeit zugestanden werden, ihrem aus Leiden und Schmerzen bestehenden Teufelskreis zu entkommen.

EIN UNLIEBSAMES THEMA

Wer suizidale Absichten äußert, erfährt von Seiten der Gesellschaft zumeist Unverständnis. Das ist ein unliebsames Thema. Der Mensch muss funktionieren. Optimismus und Motivation in allen Lebenssituationen zu wahren, wird uns durch eine alles schönredende Meinungsbildung oftmals suggeriert. Wenn wir krank sind, brauchen wir nur die umworbenen Medikamente nehmen. – Gesundheit ist schließlich Allgemeingut. Das Leben muss verlängert werden. Der medizinische Fortschritt feiert entsprechend Hochkonjunktur. Dem Altwerden begegnen wir mit Anti-Aging-Mitteln. – „Für jedes Problem, gibt es eine Lösung!“, so lautet das Motto im Mainstream der Gegenwart.
Oftmals ist es auch Ignoranz, mit der man solchen Menschen begegnet, die aufgrund ihres Leidens, ihrer Schmerzen den Wunsch eines Freitodes bekunden. – Psychisch und körperlich gesunde Menschen, deren Leben meistens in geordneten Bahnen verläuft, sind nicht selten überfordert, werden sie damit konfrontiert, dass ein anderer Mensch sterben möchte. Was nicht sein kann, darf partout nicht sein! – Im subjektiven Werteverständnis eines gesunden Menschen sind lediglich die Umstände zu ändern – im Falle psychisch kranker Menschen, die bereits Jahre mit ihrer häufig ausweglosen Situation zu kämpfen haben, sind nach Meinung Nichtbetroffener freilich „einfach“ andere Therapiemaßnahmen anzusetzen. Und im Falle körperlich leidender Menschen ist zwar die Forderung nach Sterbehilfe in größerem Maße begründet, aber solche Regelung darf an sich im realen Leben nicht stattfinden, nicht zuletzt deshalb, da man da schnell an unschöne Entwicklungen und Ereignisse der Vergangenheit denken möchte. – Politiker sind die Entscheidungsträger – Gesetzesänderungen obliegen ihrer Befugnis. – Schwer körperlich kranke Menschen amtieren aber nicht als Politiker, genauso wenig Personen, die einem psychischen Leiden erliegen. – Zuletzt erfahren kranke Menschen nicht die ersehnte Hilfestellung – was bleibt, ist nicht selten der Suizidversuch.

REGELUNGEN DER STERBEHILFE EIGNEN SICH ZUR SUIZIDPRÄVENTION

Mehr als 100.000 Suizidversuche werden jährlich allein in Deutschland verübt. Statistisch gesehen scheitern in etwa 90 Prozent dieser Versuche.

Viele Menschen wählen den Freitod aus dem Affekt heraus – manchmal lediglich aus Gründen einer gescheiterten Beziehung, aus Gründen eines Jobverlusts oder ähnlichem.
Selbstmordversuche mit deren teils verheerenden Folgen würden dezimiert, gäbe es Anlaufstellen für kranke Menschen. –
Wer suizidale Absichten äußert, muss gegenwärtig mit der Zwangsunterbringung in einer Psychiatrie rechnen.
Mehrfach berichten Betroffene hinsichtlich der in Psychiatrien vorherrschenden Zustände von menschenunwürdigen Verfahrensweisen, welche sich unter anderem in der Beschneidung der persönlichen Freiheit äußern, der Auferlegung eines stocksteifen Regelwerks, der Pflicht zur Einnahme starker Psychopharmaka; ebenfalls wird die Situation der vielmals unbegründeten Zwangsfixierungen beklagt, welche mittels Willkür und Gewalt erfolgen.
„Wer in die Psychiatrie zwangseingewiesen wird, verliert sein Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.“, heißt es in dem Beitrag „Psychiatriefalle“ der ARD-Sendung „Ratgeber Recht“, worin sehr anschaulich die nach wie vor aktuellen skandalösen Vorkommnisse innerhalb psychiatrischer Einrichtungen anhand verschiedener Fallbeispiele dokumentiert werden.
Wer stark suizidgefährdet ist, wird erfahrungsgemäß das Aufsuchen zuständiger Ärzte und Therapeuten vermeiden, da er weiß, dass dies mit hoher Wahrscheinlichkeit für ihn eine „Sicherheitsverwahrung“ in einer Anstalt für psychisch Kranke nach sich zieht.
Die Folgen dieser gängigen Praxis fördern in vielen Fällen die Isolation und empfundene Ausweglosigkeit der Sterbewilligen.

Viele Suizidversuche würden nicht unternommen, bestünde die Möglichkeit sich an qualifizierte Ärzte zu wenden, die nicht sogleich Zwangseinweisungen oder dergleichen veranlassen wie das im Allgemeinen dem derzeitigen Standardverfahren entspricht.
Hätten kranke, leidende Menschen die Möglichkeit einen Antrag auf Freitodbegleitung bzw. Sterbehilfe zu stellen, hätte dies zur Folge, dass die Betroffenen zunächst einmal eine Anlaufstelle hätten.
Im Wege der Feststellung, ob der Antragsteller überhaupt erforderliche Kriterien erfüllt, sodass im Fall der Fälle ein wirkendes Medikament – es sei beispielsweise das Barbiturat „Natrium-Pentobarbital“ genannt – verschrieben werden könnte, würde beigeordnet eine Suizidprävention stattfinden.

Erfolgreiche Strategien zur Suizidprävention können erst dann greifen, wenn Menschen sich zum einen frei hinsichtlich ihrer etwaigen suizidalen Absichten äußern können (ohne deshalb Gefahr laufen zu müssen, in „Psychiatriegefängnisse“ gesperrt zu werden), woraufhin im zweiten Schritt eine an die Wurzeln reichende Ursachenforschung betrieben werden kann.

Selbstmordversuche könnten drastisch eingeschränkt werden, würde das Thema der Sterbehilfe für leidende Menschen enttabuisiert.
Vorrang hinsichtlich eines Ersuchens auf Sterbehilfe wäre von Seiten der Ärzte auf jeden Fall körperlich geschädigten Personen zu geben. Aber dennoch mögen auch psychische Erkrankungen ein solches Leid darstellen, dass ein Hilfeersuchen betroffener Personen nicht kategorisch abgelehnt werden sollte.
Begleitende Therapien stellen sich fernerhin als sinnvoll dar, sofern dieselben allerdings keinen gewünschten Erfolg im Sinne einer Suizidprävention nach sich ziehen, sollte letztlich dem freien Willen des Menschen entsprochen werden.
Da die Möglichkeiten, derartige Hilfeleistungen in Anspruch zu nehmen, gegenwärtig mehr utopisch sind, sehen sich potenzielle Suizidenten vielmals gezwungen einen Selbstmordversuch zu unternehmen – mit teils fatalen Konsequenzen!

Der Mensch sollte niemals als Zahl innert irgendwelcher Statistiken zum Kostenfaktor degradiert werden. – Dennoch entspricht es den Tatsachen, dass es das Gesundheitswesen Jahr um Jahr Hunderte Millionen Euro kostet, Überlebende eines Suizidversuches einer beruflichen Rehabilitation oder Frühberentung zu überführen (Therapie-Zentrum für Suizidgefährdete (TZS), Schweiberer, Ruchhotz, Pajonk 1995).
Die Qualen, welche schwerste körperliche (Mehrfach-)Verletzungen mit sich bringen, werden dem Menschen, trotz bereits vorangegangener Leiden, noch zusätzlich aufgebürdet. Sein Wunsch zu sterben wird nicht respektiert – es wird alles unternommen, ihn ins Leben zurückzumanövrieren – ob die Person ihr Dasein hernach als schwer gehandicapter Mensch fristen muss, ist nicht von Relevanz.

Um diesen grotesken Kreislauf zu durchbrechen, erfordert es Gesetzesänderungen. Leidende Menschen sollten die Möglichkeit haben, Hilfe in Anspruch nehmen zu dürfen.
Die Sterbehilfe wie sie derzeit auch in anderen europäischen Ländern geleistet wird, erweist sich als gewichtiges Instrument, um einerseits Abhilfe im Falle untragbaren Leidens zu schaffen, andererseits ist sie Mittel der Suizidprävention, da unüberlegtes Affekthandeln vermieden werden kann.

AUFRUF ZUR UNTERSTÜTZUNG

Wir müssen alle dereinst sterben. Die aktuellen Regelungen innerhalb der Politik sind nicht geeignet uns ein würdevolles, humanes und vor allem schmerzfreies Sterben zu garantieren.
Dagegen müssen wir uns zur Wehr setzen. Es liegt in unserer Hand die Dinge zu unseren Gunsten zu ändern.
Alte Menschen in Altenpflegeheimen werden oftmals über Jahre hinweg an Maschinen am Leben gehalten. Ebenso ergeht es Menschen, die durch Unfälle oder dergleichen beständig ans Bett gefesselt sind. – Wir können jetzt dagegen aufstehen, im Interesse derer, die leiden und auch unser eigenes Wohl betreffend.

Die Interessenvertretung körperlich und psychisch leidender Menschen ruft zum Mitzeichnen und Unterstützen ihrer Petitionen auf.

Investieren Sie fünf Minuten Ihrer Zeit, um eine oder bestenfalls beide der nachstehenden Petitionen über die angegebene Verlinkung zu unterstützen bzw. dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zukommen zu lassen.

Interessenvertretung körperlich und psychisch leidender Menschen
regionale Ansprechpartnerin Sylvia Walter
Schloßstraße 5
09322 Penig
Tel: 037381 – 93135
Email-Kontakt: Interessenvertretung@online.ms
Nachfolgend der Wortlaut der zu unterstützenden Petitionen:
1. PETITION – DAS RECHT KRANKER MENSCHEN AUF STERBEHILFE:

Wortlaut der Petition*:
Was möchten Sie mit Ihrer Petition konkret erreichen?

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass körperlich kranke Menschen, die aufgrund von Schmerzen oder eines allgegenwärtigen Leidens den Wunsch äußern sterben zu dürfen, Hilfe erhalten, die ein nachheriges schmerzloses risikofreies Sterben ermöglicht. Die Würde des Menschen sollte sich auch auf ein humanes Sterben beziehen. Menschen, die sich gezwungen sehen ihrem Leiden ein Ende zu setzen, sollten hierzu die gewünschte und geforderte Unterstützung erhalten.

Begründung*:
Jedes Jahr werden in Deutschland mehr als 100.000 Suizidversuche unternommen, von welchen 10.000 tödlich enden. Kranke, leidende Menschen wissen sich nicht anders zu helfen, als von einem höheren Gebäude zu springen, vor einen Zug, sich zu erhängen oder tödliche Gifte einzunehmen. Es gibt keine Möglichkeit für die Betroffenen sich Hilfe zu verschaffen. Mehr als 90.000 Suizidversuche scheitern jährlich – die Folgen sind meist katastrophal für den Suizidenten. – Gebrochene, amputierte Gliedmaßen – Querschnittslähmungen, Verätzungen, schwerwiegende Hirnschädigungen usw. usf. Meistens müssen die im Vorfeld ohnehin schwer leidgeprüften Menschen ein zusätzliches Martyrium in Kauf nehmen – Operationen, Schmerzen, (Zwangs-)Aufenthalte in Krankenhäusern und in Psychiatrien.
Das Leiden vieler Menschen wird hierdurch nur verstärkt. Das Recht auf Selbstbestimmung muss in dem Maße greifen, dass leidende, körperlich geschädigte Menschen, die einem ständigen Schmerzszenario ausgesetzt sind, die kraftlos ihrem Siechtum erliegen, Hilfe erlangen, wenn sie darum bitten. – Wir haben das Recht unsere eigenen Kinder „abzutreiben“ – lebensfähige, gesunde Kinder – ebenso müssen wir als erwachsene, handlungs- und entscheidungsfähige Menschen auch in unserem eigenen Fall das Recht haben dürfen, humanes Sterben für uns zu erwählen, wenn Krankheiten und andere Leiden uns derart beschweren, dass der Weg der erweiterten Sterbehilfe für uns zur erlösenden und einzigen Alternative wird. – Warum müssen denn Menschen in diesem Zeitalter des Fortschritts gezwungen werden einen schmerzvollen Freitod wählen zu müssen? – In einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts TNS Healthcare heißt es im Spiegel-Dossier vom 22.11.2008: „Viele deutsche Ärzte sind dafür, unheilbar kranken, leidenden Patienten beim Suizid helfen oder gar auf ihren Wunsch hin deren Leben beenden zu dürfen. … Danach würde ein gutes Drittel (35 Prozent) eine Regelung befürworten, die es Ärzten ermöglicht, Patienten mit fortgeschrittener, schwerer, unheilbarer Krankheit beim Suizid zu helfen. … Fast 40 Prozent können sich vorstellen, selbst Patienten beim Suizid zu helfen.“ –
Patientenverfügungen und ihre gegenwärtige „Ausschöpfbarkeit“ für eine „Absicherung“ im Fall der Fälle sind im Grunde ein Hohn für die Betroffenen – der leidende Mensch erhält zuletzt die Option des Abschaltens der künstlichen Ernährung – Verhungern und Verdursten zu müssen, ist ein unglaublich qualvoller Prozess!
Uns allen bleiben voraussichtlich (altersbedingte) Krankheit und Leiden nicht erspart – und der Tod ist letztlich unser aller Los! Politiker haben es in der Hand, auch im eigenen Interesse, ein humanes Sterben zu gewährleisten. Kranke, leidende Menschen müssen die Möglichkeit erhalten, ihrem Martyrium schmerzfrei und human entkommen zu können, ohne den oftmals mit schweren Folgen behafteten Suizidversuch unternehmen zu müssen!

[Diese Petition wird laut schriftlicher Mitteilung des Petitionsausschusses auf dem Petitionsportal des Deutschen Bundestages nicht veröffentlicht werden, sie kann entsprechend auch nicht mitgezeichnet werden (das ist deshalb nicht möglich, da es in der Vergangenheit bereits ähnliche Petitionen gab, die bereits veröffentlicht wurden und deren Mitzeichnungsfrist zwischenzeitlich beendet ist). Das tut aber keineswegs etwas zur Sache. Wer diese Petition unterstützen möchte, kann das nach wie vor tun. Dies ist allerdings nur möglich, indem man die Petition im Ganzen einreicht – intern werden sodann auch weiterhin die Stimmen gezählt – und darauf kommt es an.

Über nachfolgenden Link gelangen Sie zur Liste der öffentlich ausgestellten Petitionen des Deutschen Bundestages:

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition

Dort klicken Sie auf „Eine neue Petition einreichen“. (Da es auf der Eingabemaske nicht die Möglichkeit gibt die Petition als „Massenpetition“ einzureichen (sie wird aber schlussendlich als solche gehandhabt), können Sie einfach „Einzelpetition“ wählen. Zur Wiederholung sei gesagt, dass die Stimme jedes Einzelnen, der diese Petition unterstützt und sie entsprechend im Ganzen einreicht, intern gezählt wird – je mehr Stimmen es sein werden, desto mehr Gewicht wird die Petition für sich verbuchen!]

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2. PETITION – STERBEHILFE FÜR PSYCHISCH KRANKE:

Wortlaut der Petition*:
Was möchten Sie mit Ihrer Petition konkret erreichen?

Psychisch kranken Menschen, die aufgrund permanent psychischen Leidensdrucks zu sterben wünschen, ist im Hinblick auf das Grundrecht zur Selbstbestimmung Sterbehilfe zuzuerkennen, sofern das Leiden für den Kranken unzumutbar ist und freiwillige therapeutische Behandlungsmaßnahmen erfolglos blieben. Es müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um leidenden Menschen ein humanes, schmerzfreies Sterben zu ermöglichen, sofern dies der festen Willenserklärung der Betroffenen entspricht.

Begründung*:
Der Begriff von „Leid“ betrifft nicht ausschließlich körperliches Leid, sondern äußert sich teils in auch sehr schauriger Prägnanz im Falle psychisch kranker Menschen. Eine „psychische Störung“ tritt in mannigfaltiger Weise auf – die einzelnen Krankheitsbilder im Detail zu benennen, soll nicht Gegenstand dieser Petition sein. Viele vornehmlich so bezeichneten „psychischen Störungen“ können im Wege einer Therapie einen gewünschten Behandlungserfolg nach sich ziehen. Doch entspricht es ebenfalls der Wahrheit, dass sehr viele Betroffene, die unter schweren Depressionen, Angststörungen, (wahnhaften) Psychosen und dergleichen leiden, trotz ständiger Einnahme entsprechender Psychopharmaka und Inanspruchnahme verordneter Therapien dennoch einem ständigen unerträglichen Delirium ausgesetzt sind, das das Leben zur Qual macht.
Sicherlich gibt es massenweise Studienexpertisen und Behandlungsempfehlungen, aber es gibt kein Patentrezept, das alle psychisch Kranken einer nachhaltigen vollständigen Remission überführt. In einer Pressemitteilung „Psychische Gesundheit: neues Verständnis – neue Hoffnung“ der Weltgesundheitsorganisation heißt es: „Bis zu 60% der unter Depressionen leidenden Menschen können mit der richtigen Kombination von Antidepressiva und Psychotherapie wieder genesen.“ – Den Übrigen kann konkretisiert durch therapeutische Begleitung und Medikamentengabe nicht geholfen werden. Sie befinden sich in einer äußerst desolaten Situation.
Meist können sich die Betroffenen zu ihrer Krankheit nicht äußern, müssen in der Öffentlichkeit Stigmatisierung und Diffamierung fürchten und haben nicht zuletzt auch selten die Möglichkeit sich einem Arzt anzuvertrauen, ohne bei Äußerung von Suizidgedanken mit der Einweisung in eine Psychiatrie rechnen zu müssen. Ihnen werden damit zwei elementare Rechte verwehrt: das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf persönliche Freiheit.
Zwangseinweisungen in Psychiatrien mögen im Falle unkontrollierter Aggressivität oder einer dem Kurzschluss folgenden Selbstgefährdung angebracht sein, aber sind insofern nicht zulässig, hat ein Mensch für sich reiflich das Für und Wider einer dem Suizid zuzuordnenden Handlungsoption erwogen. – Die eigene Wahrnehmung der Symptomatik einer psychischen Krankheit und des Leidens an sich stellt sich zumeist für den Betroffenen ganz anders dar, als das die Schulmedizin im schematischen Klassifizierungsdenken begreift. – Ist es der freie, begründete Wille eines kranken Menschen seinem meist langwierigen Martyrium zu entkommen, erfordert dies Hilfestellung, die auch den Entschluss sterben zu wollen respektiert.
Sterbehilfe für leidende Menschen stellt sich als unverzichtbares, freiheitliches Gut dar, um Menschen mit irreversiblen psychischen Störungen den ersehnten gesetzlichen Rahmen zu schaffen, in Würde und schmerzfrei sterben zu dürfen, ohne den Weg einer meist qualvollen Selbsttötung einschlagen zu müssen, was teils auch verhängnisvolle Konsequenzen haben kann.
[Diese Petition wurde am 04.01.2010 im Petitionsportal des Deutschen Bundestages veröffentlicht. Die öffentliche Mitzeichnung kann bis zum 16.02.2010 über nachstehenden Link erfolgen:

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=8666

Sollte die Mitzeichnungsfrist bereits beendet sein, bedeutet das nicht, dass die Petition nicht mehr unterstützt werden kann. Nach Ablauf der Mitzeichnungsfrist können Sie die Petition wie folgt einreichen (die Stimmen werden intern weiterhin ausgezählt):

Über nachfolgenden Link gelangen Sie zur Liste der öffentlich ausgestellten Petitionen des Deutschen Bundestages.

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition

Dort klicken Sie auf „Eine neue Petition einreichen“. Die Stimmen aller eingereichten Petitionen werden intern – auch nach Ablauf der Mitzeichnungsfrist – weiterhin ausgezählt.]

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Die Gemeinschaft zur Wahrung der Interessen körperlich und psychisch kranker Menschen möchte den Unterstützern und Mitzeichnern für deren Anteilnahme danken.

i. A. Sylvia Walter

Interessenvertretung körperlich und psychisch leidender Menschen
regionale Ansprechpartnerin Sylvia Walter
Schloßstr. 5
09322 Penig
Tel: 037381 – 93135
Email-Kontakt: Interessenvertretung@online.ms

Die Interessenvertretung körperlich und psychisch leidender Menschen möchte im Wege diverser Appelle der Forderung nach mehr Menschenwürde und gemeinschaftlicher Solidarität nachkommen.