ANZAG-Finanzvorstand tritt zurück

Frankfurt am Main (pressrelations) –

ANZAG-Finanzvorstand tritt zurück

Frankfurt – Der Finanzvorstand der Andreae-Noris Zahn AG (ANZAG), Dr. Stefan Gros, hat nach vorzeitigem Erreichen der vereinbarten Ziele seinen Rücktritt mit Wirkung vom 31. Januar 2010 erklärt. Gros scheidet im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat aus, um anderweitige Aufgaben zu übernehmen.

Der Aufsichtsrat der ANZAG dankt Herrn Dr. Gros für seine hervorragenden Leistungen, die stets vertrauensvolle Zusammenarbeit und die im Zusammenhang mit den Herausforderungen der Finanzkrise in kurzer Zeit erzielten Erfolge.

Über die ANZAG
Mit insgesamt rund 3.600 Mitarbeitern (inklusive Ausland), drei Auslandsbeteiligungen sowie einem Umsatz von 4,0 Mrd. Euro im Geschäftsjahr 2009 gehört die Andreae-Noris Zahn AG (ANZAG) zu den führenden deutschen Pharmagroßhändlern. Die ANZAG verfügt mit 24 Niederlassungen über das dichteste Auslieferungsnetz in Deutschland, sie unterstützt die selbstständigen Apotheken unter anderem mit dem Kooperationskonzept vivesco bei der Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit unter sich verändernden Marktbedingungen. Die Andreae-Noris Zahn AG ist im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet. Die ISIN lautet DE0005047005, das Börsenkürzel „ANZ“.

Kontakt
Andreae-Noris Zahn AG
Thomas Graf
Pressesprecher
Leiter Unternehmenskommunikation
Solmsstraße 25
60486 Frankfurt am Main
Tel. (069) 7 92 03-124
Fax (069) 7 92 03-429
E-Mail: thomas.graf@anzag.de
http://www.anzag.de

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Hochdurchsatz-Screening auf der Suche nach neuen Medikamenten wird mit 360.000 Euro an der Universitätsmedizin Mainz gefördert

(pressrelations) –

Hochdurchsatz-Screening auf der Suche nach neuen Medikamenten wird mit 360.000 Euro an der Universitätsmedizin Mainz gefördert

Mainz – Mit rund 360.000 Euro fördern die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und das Land Rheinland-Pfalz die Etablierung eines Hochdurchsatz-Screening Centers zum Auffinden neuer Wirkstoffe an der Universitätsmedizin Mainz. Mit dem künftigen Mainzer Screening Center, kurz MSC genannt, können bei der Suche nach neuen Medikamenten in relativ kurzer Zeit Tausende von Substanzen getestet und neue Mechanismen für krankheitsrelevante Wirkstoffe aufgedeckt werden. Das MSC ist dann in Rheinland-Pfalz bislang das erste und einzige seiner Art, deutschlandweit gibt es derzeit nur acht. Univ.-Prof. Dr. Roland Stauber, Leiter der Forschungsabteilung „Molekulare und zelluläre Onkologie“ an der von Univ.-Prof. Dr. Dr. h. c. Wolf Mann geführten HNO-Klinik der Universitätsmedizin Mainz, soll dem Zentrum vorstehen.

„Tumorerkrankungen stellen nach wie vor eine besondere Herausforderung für die Medizin im Allgemeinen und vor allem für die Medizinische Forschung dar. Da ein therapeutischer Fortschritt nur bei Kenntnis der zugrundeliegenden zellulären Mechanismen gelingen kann, freue ich mich, dass der Universitätsmedizin Mainz mit der Förderung durch die DFG ein wirksames Instrument zur Erforschung solcher Mechanismen zur Verfügung steht“, sagt der Wissenschaftliche Vorstand der Universitätsmedizin Mainz, Univ.-Prof. Dr. Dr. Reinhard Urban. Im Gegensatz zu früheren Zeiten ist die Entdeckung eines neuen Wirkstoffes heute kein reiner Zufall mehr. Der Einsatz von neuen Mikroskopietechniken in Verbindung mit speziellen Roboter-Systemen macht es möglich, therapeutisch relevante Substanzen unter zigtausenden chemischen Stoffen gezielt zu identifizieren. Diese Suche nach der „Stecknadel im Heuhaufen“ nennt sich Hochdurchsatz-Screening und erlaubt es, tausende von Substanzen pro Tag automatisch zu testen.

In Mainz soll das geplante MSC unterschiedlichen Nutzergruppen in der Universitätsmedizin als auch der Johannes Gutenberg-Universität Mainz sowie des Landes Rheinland-Pfalz zugänglich sein. Neben der Einbindung in universitäre Schwerpunktinitiativen der Fachbereiche Universitätsmedizin, Biologie, Chemie und Pharmazie ist auch eine Verknüpfung mit dem Exzellenzzentrum für Lebenswissenschaften der Boehringer Ingelheim Stiftung sowie dem Institut für Biotechnologie und Wirkstoff-Forschung aus Kaiserslautern geplant. Dabei reichen die vielfältigen klinischen und grundlagenwissenschaftlichen Anwendungen über den Einsatz im Bereich der akademischen und industrienahen Wirkstoffsuche bis hin zur Erforschung Nanotechnologie-basierter Diagnose- und Behandlungsansätze.

Im Bereich der translatorisch ausgerichteten Forschung der Abteilung für Molekulare und Zelluläre Onkologie konnten damit bereits erste Ergebnisse in der Zeitschrift „Sensors“ publiziert werden. „Mit der Etablierung des Mainzer Screening Centers ginge für mich hier ein Traum in Erfüllung, der vor zehn Jahren begonnen hat“, freut sich der Initiator des MSC, Prof. Stauber. „Diese Technologie hat uns bereits ermöglicht, unter zigtausend chemischen Substanzen bisher unbekannte Kandidaten mit potenziell tumorhemmender Aktivität zu identifizieren. Ein MSC wird deren Weiterentwicklung zu möglichen Krebsmedikamenten nun einen entscheidenden Schritt voranbringen.“

„Über die Etablierung des Mainzer Screening Centers freuen wir uns sehr, gerade auch in Verbindung mit der Errichtung unseres Exzellenzzentrums für Lebenswissenschaften. Ist diese Technologie doch ein weiterer wichtiger Baustein, den Wissenschaftsstandort Mainz als ein international bedeutendes Zentrum für molekulare Medizin etablieren“, erklärt der Präsident der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Univ.-Prof. Dr. Georg Krausch.

Originalveröffentlichung

Fetz, Verena, Knauer, Shirley, Bier, Carolin, Kriess, Jens-Peter, and Stauber, Roland (2009). Translocation Biosensors ? Cellular System Integrators to Dissect CRM1-Dependent Nuclear Export by Chemicogenomics. Sensors 7(9), 5423-5445.

Über die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ist die einzige Einrichtung dieser Art in Rheinland-Pfalz. Mehr als 50 Kliniken, Institute und Abteilungen sowie zwei Einrichtungen der medizinischen Zentralversorgung ? die Apotheke und die Transfusionszentrale ? gehören zur Universitätsmedizin Mainz. Mit der Krankenversorgung untrennbar verbunden sind Forschung und Lehre. Rund 3.500 Studierende der Medizin und Zahnmedizin werden in Mainz kontinuierlich ausgebildet. Weitere Informationen im Internet unter http://www.unimedizin-mainz.de

Kontakt
Univ.-Prof. Dr. Roland H. Stauber
Molekulare und Zelluläre Onkologie
Hals-, Nasen-, Ohren-Klinik und Poliklinik ? Plastische Operationen
Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Langenbeckstr. 1, 55131 Mainz
Telefon: 06131 17-7002 / 6030, Fax: 06131 17-6671
E-Mail: rstauber@uni-mainz.de

Pressekontakt
Tanja Rolletter, Stabstelle Kommunikation und Presse Universitätsmedizin Mainz,
Telefon 06131 17-7424, Fax 06131 17-3496, E-Mail: pr@unimedizin-mainz.de
http://www.klinik.uni-mainz.de

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Gendiagnostikgesetz in Kraft ? Forschung und Biobanken weiter ungeregelt

Berlin (pressrelations) –

Gendiagnostikgesetz in Kraft ? Forschung und Biobanken weiter ungeregelt

Berlin – Zum Inkrafttreten des Gendiagnostikgesetzes (GenDG) am 01.02.2010 erklärt Biggi Bender, Sprecherin für Gesundheitspolitik:

Seit der 14. Wahlperiode kämpfen wir für ein Gendiagnostikgesetz. Vier Wahlperioden später ist es endlich soweit. Dieses Gesetz basiert auf intensiven Vorarbeiten der rot-grünen Koalition. Doch statt dieses umfassende Regelwerk aufzugreifen, das Forschung und Biobanken mitregelte, amputierte Schwarz-Rot den Entwurf. Der Bereich mit dem größten Regelungsbedarf blieb außen vor. Wir wollen die Forschung fördern und nicht behindern. Unabdingbar ist dazu das Vertrauen der Probanden in die Forschung. Vertrauen gibt es nur, wenn ein umfassender Datenschutz für diese extrem sensiblen persönlichen Informationen und Proben gesichert ist. Wir werden daher in dieser Frage nicht locker lassen. Bereits Ende 2006 hatten wir ein Gesetz in den Bundestag eingebracht, das konkrete Schutzregeln für Probanden vorsah, damit genetisches Material und genetische Daten nicht in falsche Hände geraten. Diese Vorschläge wurden 2007 von einem Bericht des Technikfolgenabschätzungsbüros des Bundestages bestätigt. Wir hoffen, dass die Empfehlungen des Deutschen Ethikrates, der dieses Thema aktuell berät, in dieselbe Richtung gehen werden.

Das nun geltende GenDG regelt insbesondere den Umgang mit genetischen Untersuchungen in der medizinischen Versorgung. Es weist jedoch, neben der Forschung, weitere Lücken auf, die geschlossen werden müssen: Der Schutz bei der Weitergabe von Informationen an Versicherungen und Arbeitgeber ist ungenügend. Landesbeamtinnen und ?beamte bleiben ungeschützt und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird unzureichend umgesetzt.
Eine dieser Lücken wurde inzwischen teilweise geschlossen. Aufgrund der Initiative von bündnisgrünen Landtagsfraktionen, haben einige Bundesländer geregelt, dass ihre Beamtinnen und Beamte analog dem GenDG geschützt werden. Dies steht jedoch für die meisten Bundesländer noch aus.

Kontakt
Pressestelle
11011 Berlin
T: 030 / 227 – 5 72 12
F: 030 / 227 – 5 69 62
eMail: presse@gruene-bundestag.de
http://www.gruene-bundestag.de

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Zum 1. Februar 2010 tritt der Hauptteil des Gendiagnostikgesetzes (GenDG) in Kraft

Berlin (pressrelations) –

Zum 1. Februar 2010 tritt der Hauptteil des Gendiagnostikgesetzes (GenDG) in Kraft

Berlin – Ziel des Gendiagnostikgesetzes ist es, die mit der Untersuchung menschlicher genetischer Eigenschaften verbundenen möglichen Gefahren und genetische Diskriminierung zu verhindern und gleichzeitig die Chancen des Einsatzes genetischer Untersuchungen für den Einzelnen zu wahren. Zu den Grundprinzipien des Gesetzes zählt das Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung. Dazu gehören sowohl das Recht, die eigenen genetischen Befunde zu kennen (Recht auf Wissen) als auch das Recht, diese nicht zu kennen (Recht auf Nichtwissen). Mit dem Gendiagnostikgesetz werden die Bereiche der medizinischen Versorgung, der Abstammung, des Arbeitslebens und der Versicherungen sowie die Anforderungen an eine gute genetische Untersuchungspraxis geregelt.

– Genetische Untersuchungen dürfen nur durchgeführt werden, wenn die betroffene Person in die Untersuchung rechtswirksam eingewilligt hat. Genetische Untersuchungen bei nicht einwilligungsfähigen Personen müssen einen gesundheitlichen Nutzen für die untersuchte Person haben. Sie können ausnahmsweise unter strengen Voraussetzungen auch unter dem Gesichtspunkt des Nutzens für einen Familienangehörigen zugelassen werden.

– Genetische Untersuchungen zu medizinischen Zwecken dürfen nur von einer Ärztin oder einem Arzt durchgeführt werden. Die genetische Beratung gehört zu den zentralen Elementen des Gesetzes. Bei einer genetischen Untersuchung, die der Abklärung bereits bestehender Erkrankungen dient, soll der untersuchten Person eine Beratung angeboten werden. Einen besonderen Stellenwert hat die Beratung bei denjenigen Untersuchungen, die eine Vorhersage erlauben – entweder für die Gesundheit der betroffenen Person selber oder in Bezug auf die Gesundheit eines ungeborenen Kindes. Deswegen ist hier in beiden Fällen die genetische Beratung vor und nach der Untersuchung verpflichtend.

– Die vorgeburtliche genetische Untersuchung wird auf medizinische Zwecke beschränkt, also auf die Feststellung genetischer Eigenschaften, die die Gesundheit des Fötus oder Embryos vor oder nach der Geburt beeinträchtigen können. Verboten werden solche vorgeburtlichen genetischen Untersuchungen auf Krankheiten, die erst im Erwachsenenalter ausbrechen können (spät-manifestierende Krankheiten).

– Genetische Untersuchungen zur Feststellung der Abstammung sind nur dann zulässig, wenn die Personen, von denen eine genetische Probe untersucht werden soll, in die Untersuchung eingewilligt haben.

– Im Arbeitsrecht sind genetische Untersuchungen auf Verlangen des Arbeitgebers grundsätzlich verboten. Auch darf der Arbeitgeber die Ergebnisse einer im anderen Zusammenhang vorgenommenen genetischen Untersuchung nicht erfragen, entgegennehmen oder verwenden. Beim Arbeitsschutz sollen genetische Untersuchungen im Rahmen arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen nicht bzw. nur unter eng gefassten Voraussetzungen zugelassen werden.

– Versicherungsunternehmen dürfen beim Abschluss eines Versicherungsvertrages grundsätzlich weder die Durchführung einer genetischen Untersuchung noch Auskünfte über bereits durchgeführte Untersuchungen verlangen. Zur Vermeidung von Missbrauch müssen die Ergebnisse bereits vorgenommener genetischer Untersuchungen vorgelegt werden, wenn eine Versicherung mit einer sehr hohen Versicherungssumme (300.000 Euro) abgeschlossen werden soll.

Nach § 23 des Gendiagnostikgesetzes wurde beim Robert Koch-Institut eine unabhängige Expertenkommission eingerichtet. Diese interdisziplinär zusammengesetzte Gendiagnostik-Kommission soll Richtlinien zum allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik, insbesondere zur Beurteilung genetischer Eigenschaften, zur Qualifikation von Personen zur genetischen Beratung, zu den Inhalten der Aufklärung und der genetischen Beratung, zur Durchführung von genetischen Analysen sowie an genetische Reihenuntersuchungen erstellen. Der Kommission gehören neben Sachverständigen aus den Bereichen Medizin, Biologie, Ethik und Recht auch Vertreter und Vertreterinnen und Mitglieder von Patienten-, Verbraucher- und Behindertenverbänden an. Die konstitutierende Sitzung hat am 30. November 2009 stattgefunden.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter http://www.bmg.bund.de.

Kontakt
Bundesministerium für Gesundheit
Friedrichstraße 108
10117 Berlin (Mitte)
Tel +49 (0)1888 441-2225
Fax +49 (0)1888 441-1245
pressestelle@bmg.bund.de
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