Innovationsindikator Deutschland 2009: Bundesrepublik hat Aufholbedarf

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Innovationsindikator Deutschland 2009: Bundesrepublik hat Aufholbedarf

Bildungssystem und Forschungsfinanzierung als größte Schwachpunkte

Fortschritt: Mehr Frauen in Technik und Naturwissenschaften

Das deutsche Innovationssystem ist zwar relativ glimpflich durch die Krise gekommen, liegt jedoch im internationalen Kontext nur im Mittelfeld. Im heute veröffentlichten Innovationsindikator Deutschland verliert Deutschland einen Platz und kommt damit nur noch auf Rang 9 von 17 führenden Industrienationen. An der Spitze des Rankings stehen die USA, auf Platz 2 folgt die Schweiz. „Das Abschneiden Deutschlands im Innovationsindikator wird für die neue Bundesregierung ein Maßstab sein, wie ernst sie es mit Bildung, Forschung und Entwicklung meint“, sagte DIW-Innovationsexperte Christian von Hirschhausen.

Zu den wichtigsten Schwachstellen in Deutschland in Sachen Innovation zählen das Bildungssystem und die Finanzierung von Forschung und Entwicklung in Unternehmen. So kommen in kaum einem anderen Land Unternehmer und Gründer so schwer an Kapital für innovative Projekte wie in Deutschland. Diese Situation könnte sich angesichts der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise weiter verschärfen und damit auch bei einem Aufschwung die Innovationsfähigkeit hemmen. „Die gravierenden Defizite im Bildungssystem und die Unterfinanzierung von Bildung und Forschung sind ein ernsthaftes Warnsignal an die neue Regierungskoalition“, sagte Christian von Hirschhausen, der am DIW Berlin die Forschung für den Innovationsindikator leitet.

Mit Blick auf die katastrophale Haushaltslage sieht das DIW Berlin große Risiken für Bildung und Forschung: „Es muss eine staatliche Innovationspolitik geben, die über die kurzfristigen Konjunkturpakete hinausreicht,“ so Christian von Hirschhausen. „An oberster Stelle der Agenda muss die Erhöhung der Ausgaben für Forschung und Bildung stehen. Als Maßstab sollte hier das Zehn-Prozent-Ziel des Bildungsgipfels dienen. Dafür sind erhebliche Mehrausgaben der Unternehmen und des Staates nötig, die bei mindestens 30 Milliarden Euro jährlich liegen dürften.“

Innovationssystem Deutschland: Stärken und Schwächen im Überblick

Die Stärken
Vernetzung zwischen Unternehmen und Forschung: Rang 3
innovationsfreundliche Nachfrage: Rang 4
Umsetzung von Innovationen auf dem Markt: Rang 5

Die Schwächen
gesellschaftliches Innovationsklima: Rang 11
Bildungssystem: Rang 12
Wettbewerbsbedingungen/Regulierung: Rang 13
Finanzierung von Innovationen: Rang 15

Vorteil: Aus Forschung wird in Deutschland besonders häufig ein Produkt
Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen in Sachen Finanzierung und trotz Finanz- und Wirtschaftskrise: Vor allem die Hochtechnologiebranche hat Chancen, von einem kommenden Aufschwung zu profitieren. Insgesamt kommt den Unternehmen bei der Entwicklung neuer Produkte die nach wie vor hohe Effizienz der hiesigen Forschungsabteilungen zugute. So kann – abgesehen von Schweden – kein wichtiges Industrieland mit den vorhandenen Forschungsbudgets so viele wirtschaftlich verwertbare Ergebnisse erarbeiten wie Deutschland.

„Gemessen an der Entwicklung neuer Produkte nutzt Deutschland seine Forschungsetats besonders effizient“, so DIW-Experte Christian von Hirschhausen. Das zeigt die Gegenüberstellung der Forschungsinvestitionen und der Zahl an Wissenschaftlern auf der einen Seite und der Patentanmeldungen auf der anderen Seite. „Wir können damit das gängige Vorurteil widerlegen, dass die Deutschen forschen und andere die Produkte entwickeln.“

Bildungssystem unterfinanziert und ineffizient
Ein gravierender Nachteil und damit eine wesentliche Innovationsbremse bleibt 2009 das Bildungssystem, auch wenn sich die Bundesrepublik im Vergleich zum Vorjahr auf Rang 12 verbessert hat (2008: Platz 15). Betrachtet werden dabei unter anderem die Qualität des Bildungssystems, die Ausgaben für Bildung und erstmals die privaten Bildungsrenditen. „An oberster Stelle der Agenda muss die Erhöhung der Ausgaben für Forschung und Bildung stehen“, sagte DIW-Experte von Hirschhausen. „Bis 2015 muss es Deutschland schaffen, zehn Prozent des Bruttoinlandsproduktes für Forschung und Bildung ausgeben.“

Positiv: Natur- und Ingenieurwissenschaften werden bei Frauen beliebter
Einen erfreulichen Trend zeigt der Indikator bei den für die Innovationsfähigkeit besonders wichtigen sogenannten MINT- Studienfächern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik: Diese Fächer werden bei jungen Frauen immer beliebter. Von 2005 bis 2006 stieg die Zahl der Hochschulabsolventinnen in MINT-Fächern um 6.700 auf 24.600 an. Was den Anteil der Frauen an allen Absolventen in diesen Studienfächern angeht, schafft Deutschland dadurch 2009 einen Sprung um sechs Ränge nach vorn und rangiert unter den führenden Industriestaaten auf Platz 7. Der Trend hat sich nach neuesten Zahlen in Deutschland auch im Jahr 2007 fortgesetzt, in dem bereits 27.800 Frauen einen Hochschulabschluss in diesen Fächern erwarben.

Allerdings zeigen sich auch hier strukturelle Schwächen: So geben viele junge Akademikerinnen in Deutschland schon nach wenigen Jahren ihre Vollzeitstelle wieder auf. Ein wichtiger Grund ist die schwierige Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wie Umfragen unter Ingenieurinnen belegen.

Um die Berufstätigkeit von Frauen zu erleichtern, muss sich auch in der Gesellschaft einiges tun. Zwar haben die Deutschen immer weniger Vorbehalte gegen berufstätige Frauen. Allerdings zeigt der Innovationsindikator anhand internationaler Meinungsumfragen, dass in neun der 17 analysierten Industriestaaten die Akzeptanz zum Teil deutlich höher ist. In diesen aufgeschlossenen Gesellschaften werden Frauen wesentlich mehr ermuntert, zu studieren und ins Berufsleben einzusteigen, so das DIW Berlin.

Deutsche scheuen das Risiko
Der Innovationsindikator untersucht auch die Einstellungen der Bevölkerung gegenüber technischen Neuerungen. Mehr als viele andere Nationen sind die Bundesbürger davon überzeugt, dass ihnen neue Technologien unterm Strich Nachteile bringen. Zudem erweisen sich die Deutschen als vergleichsweise risikoscheu. Im Teilindikator „Einstellung zu unternehmerischen Risiko“ liegt die Bundesrepublik wie im Vorjahr auf dem letzten Platz des Rankings.

Methodik: So wird der Innovationsindikator erstellt
Der Innovationsindikator misst seit 2005 die Innovationsfähigkeit von 17 führenden Industriestaaten. In den Blick genommen werden sowohl die Inputseite (zum Beispiel Bildungsausgaben, Zahl der Wissenschaftler) als auch der Output – gemessen etwa in der Zahl der Patentanmeldungen oder der Umsätze in Branchen der Spitzentechnologie. Rund 180 verschiedene Datensätze werden vom DIW Berlin dafür ausgewertet: Neben „harten“ Statistiken werden dabei auch Expertenbefragungen und Meinungsumfragen herangezogen. Die Einzeldaten werden zunächst zu einzelnen Teilindikatoren zusammengefasst, wie etwa „Forschungsfinanzierung“ oder „Bildungssystem“ und dann zum Gesamtindikator zusammengefasst. Der Innovationsindikator Deutschland wird vom DIW Berlin im Auftrag der Deutsche Telekom Stiftung und des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) erstellt. Die Ergebnisse werden von einer Skala von 1,00 bis 7,00 dargestellt – diese Skala misst keine absoluten Werte, sondern zeigt die Innovationsfähigkeit eines Landes im Vergleich zum Spitzenreiter. Das Land mit den besten Ergebnissen erzielt deshalb automatisch einen Punktwert von 7,00.

Zu den Ergebnissen:
http://www.diw.de/sixcms/media.php/17/innovationsindikator_
finanzierungssituationderunternehmen.jpg

http://www.diw.de/sixcms/media.php/17/innovationsindikator_forschungseffizienz.jpg
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http://www.diw.de/sixcms/media.php/17/innovationsindikator_
leistungsfaehigkeitderbildungssysteme.jpg

Renate Bogdanovic
Pressestelle
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin)
German Institute for Economic Research
Mohrenstraße 58
10117 Berlin
Tel. +49-30-897 89 249
mailto:presse@diw.de

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Verfassungsbeschwerden gegen Verbot von Verbreitung einfach pornografischer Darbietungen im Internet an Minderjährige nicht erfolgreich

Karlsruhe (pressrelations) –

Verfassungsbeschwerden gegen Verbot von Verbreitung einfach pornografischer Darbietungen im Internet an Minderjährige nicht erfolgreich

Die Verfassungsbeschwerden betreffen das Verbot der Verbreitung so genannter einfach pornografischer Darbietungen im Internet an Minderjährige. Die Beschwerdeführerin des Verfahrens 1 BvR 1184/08, deren Geschäftsführer der Beschwerdeführer in der Sache 1 BvR 710/05 ist, hat unter anderem ein Altersnachweissystem vertrieben, welches der Beschwerdeführer in der Sache 1 BvR 1231/04 als Zugangskontrolle zu den von ihm im Internet angebotenen pornografischen Darstellungen eingesetzt hatte. Während sich die Verfassungsbeschwerde in dem Verfahren 1 BvR 710/05 unmittelbar gegen die Vorschrift des § 184c a.F. StGB (heute: § 184d StGB) wendet, liegen den Verfahren 1 BvR 1231/04 und 1 BvR 1184/08 Verurteilungen der Beschwerdeführer in einem strafrechtlichen und einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren wegen der Verwendung oder wirtschaftlichen Nutzung der nach Auffassung der Fachgerichte unzureichenden Altersnachweissysteme zugrunde. Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerden der drei Beschwerdeführer nicht zur Entscheidung angenommen. Alle drei Verfassungsbeschwerden sind nicht ausreichend begründet und daher unzulässig. Den Begründungen kann insbesondere nicht entnommen werden, warum die Beschwerdeführer die angegriffenen gesetzlichen Altersnachweispflichten im Hinblick auf die Vielzahl frei verfügbarer pornografischer Angebote im Internet für ungeeignet halten, Minderjährige vor eventuellen negativen Einflüssen derartiger Darstellungen zu schützen. Auch wenn der Zugang zu pornografischen Angeboten im Internet durch die gesetzlich vorgeschriebene Sicherstellung des ausschließlichen Erwachsenenzugangs nicht völlig verhindert wird, kann er dadurch doch zumindest verringert werden.

Ebenso ist die von den Beschwerdeführern aufgestellte Behauptung, dem Gesetzgeber könne eine Einschätzungsprärogative hinsichtlich der jugendgefährdenden Wirkung eines Mediums mittlerweile nicht mehr zugestanden werden, nicht ausreichend dargelegt. Die Verfassungsbeschwerden legen weder schlüssig dar, dass diese vom Gesetzgeber seinerzeit als noch nicht abschließend geklärt angesehene Frage mittlerweile durch gesicherte Kenntnisse der Medienwissenschaft, der Entwicklungs- und Sozialpsychologie, der Pädagogik und der Kriminologie in eindeutiger Weise beantwortet worden wäre, noch dass der Gesetzgeber sich nicht in dem gebotenen Maß um ihre Klärung bemüht habe.

Auch der gerügte Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG genügt nicht den Begründungsanforderungen. Insoweit setzen sich die Verfassungsbeschwerden nicht mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur hinreichenden Bestimmtheit des Begriffs der Pornografie als Tatbestandsmerkmal auseinander. Sie zeigen weder auf, dass die dortigen Erwägungen in dem hier in Frage stehenden Kontext nicht zuträfen noch dass veränderte Umstände einem Festhalten an dem damals gefundenen Ergebnis entgegenstünden.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/

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Agrarlehrkräfte

Bonn (pressrelations) –

Agrarlehrkräfte

Wege ins Klassenzimmer

(aid) – Geht den berufsbildenden Schulen und Fachschulen für „grüne“ Berufe der Lehrernachwuchs aus? Welche Wege führen in den Lehrerberuf? Mit diesen Fragen beschäftigt sich „B B Agrar – die Fachzeitschrift für Bildung und Beratung“ ausführlich in ihrer Oktober-Ausgabe. Dabei werden einmal mehr die Auswirkungen des Bildungsföderalismus deutlich. Bei einer stichprobenartigen Befragung von Berufsschulen zeichnet sich kein eindeutiges Bild ab; zu unterschiedlich sind in den Bundesländern die Strategien in der Personalplanung und -entwicklung, die Standards in der Lehramtsausbildung und auch die Beschäftigungsperspektiven.

Bundesweit wird nur an drei Studienstandorten auf den Dienst an einer Berufsschule im Berufsfeld Agrarwirtschaft vorbereitet (Berlin, München und Gießen). Befürchtet wird dort, dass die Absolventenzahlen den wachsenden Bedarf an qualifizierten Lehrkräften nicht decken. Seiten- bzw. Quereinstiegsmodelle werden kritisch gesehen. Königsweg sei eine grundständig angelegte Lehrerausbildung. Hier würden Fach- und Berufswissenschaften schon mit Beginn des Studiums gleichzeitig ausgebildet und nur so könne fachdidaktische Kompetenz optimal aufgebaut werden, so der Fachdidaktiker Land- und Gartenbauwissenschaften Dr. Michael Martin von der TU Berlin.

Indessen haben die Agrarverwaltungen auf die bevorstehende Pensionierungswelle und drohende personelle Engpässe reagiert und stellen wieder (mehr) Referendare ein. Derzeit bieten sechs Bundesländer ein landwirtschaftliches Referendariat an, das sowohl für das Lehramt an Fachschulen qualifiziert als auch für den höheren Dienst in Verwaltung und Beratung.

Weitere Informationen:
Lesen Sie alle Artikel zu unterschiedlichen „Lehrerkarrieren“ in B B Agrar, Ausgabe 5-09 (www.bub-agrar.de).

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Lehrerfachtagung zur Berufsausbildungsvorbereitung

Bonn (pressrelations) –

Lehrerfachtagung zur Berufsausbildungsvorbereitung

Welche Kompetenzen müssen Lehrkräfte mitbringen?

(aid) – Jugendliche beim Übergang von der Schule in den Beruf zu begleiten, zu betreuen und zu unterrichten, ist eine der größten Herausforderungen für Lehrkräfte an Berufsbildenden Schulen. Denn die jungen Menschen zeichnen sich hinsichtlich ihrer Lernvoraussetzungen, Lernbedürfnisse, Persönlichkeitsmerkmale und sozialen Hintergründe durch eine große Heterogenität aus. Unter dem Titel „Berufsausbildungsvorbereitung: Welche Kompetenzen müssen Lehrkräfte mitbringen?“ veranstalten am 27. November 2009 der aid infodienst und die Agrarsoziale Gesellschaft eine Lehrerfachtagung in Dieburg.

Hans-Dieter Speier vom Hessischen Kultusministerium beschreibt die Aktivitäten des Landes für benachteiligte Jugendliche und formuliert die damit verbundenen Perspektiven für junge Menschen. Aus der Wissenschaft spricht Professor Dieter Münk von der Universität Duisburg-Essen. Er ist Mitautor des jüngst erschienenen Memorandums „Zur Professionalisierung des pädagogischen Personals in der Integrationsförderung aus berufsbildungswissenschaftlicher Sicht“, das von der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft veröffentlicht wurde. Münk stellt die Ergebnisse vor. Schließlich wird anhand mehrerer Praxisbeispiele die Möglichkeit zur Diskussion und zum Erfahrungsaustausch mit Kolleginnen und Kollegen eröffnet.

Die Veranstaltung findet am Beruflichen Schulzentrum Landrat-Gruber-Schule (www.lgs-dieburg.de) statt. Das vollständige Programm und ein Anmeldeformular finden unter www.aid.de/termine/aktuell.php. Anmeldeschluss ist der 15. November 2009.

Weitere Informationen: Dagmar Babel, ASG (Tel. 0551 49709-31, E-Mail: dagmar.babel@asg-goe.de) und Britta Ziegler, aid infodienst (Tel. 0228 8499-139, E-Mail: b.ziegler@aid-mail.de)

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