Hochwasserschutz für Sundhausen und bessere Lebensbedingungen für Bachneunauge und Co.

Erfurt (pressrelations) –

Hochwasserschutz für Sundhausen und bessere Lebensbedingungen für Bachneunauge und Co.

4,46 Millionen Euro für Flutungspolder

Thüringens Umweltminister Jürgen Reinholz hat heute den Bau von Hochwasserschutzmaßnahmen in Sundhausen gestartet. „Der Hochwasserschutz an der Helme ein gutes Beispiel für die Synergien zwischen Ökonomie und Ökologie. 1.200 Einwohner werden bei einem Schadenspotenzial von ca. 41,3 Millionen Euro geschützt. Angesichts der Kosten von 4,46 Millionen Euro ist das ein sehr gutes Verhältnis“, so Minister Reinholz heute beim ersten Spatenstich für einen Flutungspolder.

Der Flutungspolder (Überschwemmungsfläche zur Erweiterung des Abflussprofils bei
Hochwasser) an der Helme oberhalb von Sundhausen wird rund 420.000 Kubikmeter Wasser zurückhalten können. Davon profitieren Sundhausen und das Gewerbegebiet „An der Helme“ in Nordhausen. Anlass für die Planung des Projektes war das Hochwasser an der Oberen Helme zum Jahreswechsel 2002/03. Die Maßnahme ist komplett EU-finanziert und soll bis Ende 2012 fertig gestellt sein.

Neben dem erforderlichen Hochwasserschutz steht das Projekt im Zeichen der „AKTION FLUSS ? Thüringer Gewässer gemeinsam entwickeln“. Denn mit dem Flutungspolder an der Helme wird zugleich der natürliche Lebensraum Gewässer für die geschützten Arten Bachneunauge, Edelkrebs, Eisvogel, Teichhuhn sowie für verschiedene Fledermausarten verbessert.

Allgemeine Information:
Das Projekt ist Teil des Hochwasserschutzkonzeptes der Thüringer Landesregierung aus dem Jahr 2004. Der Freistaat ist verantwortlich für 1525 Kilometer Gewässer 1. Ordnung und unterhält an diesen Gewässern schon 370 Kilometer Deiche. Thüringen gibt jährlich rund fünf bis sechs Millionen Euro für die Gewässerunterhaltung aus.

Andreas Maruschke

Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt
Abteilung Forsten, Naturschutz, Ländlicher Raum

Bereich Ländlicher Raum
Ref. 226
Beethovenstraße 3
99096 Erfurt

Tel.: 0361 – 37 99 749
Fax: 0361 – 37 99 702

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Schleppende Bearbeitung von Pflegegutachten durch die GKV und den MDK

Heppenheim (pressrelations) –

Schleppende Bearbeitung von Pflegegutachten durch die GKV und den MDK

Die Bearbeitung von Anträgen zur Einstufung von Leistungen der Pflegeversicherung verzögert sich zeitlich erheblich. Hierzu erhält die Bürgerinitiative Gesundheit DGVP e.V. mit steigender Tendenz Hinweise.

Von der Beantragung bis zum Abschluss des Pflegegutachtens dauert es sehr häufig bis zu drei Monaten, im Einzelfall auch noch länger.
Dies ist ein unhaltbarer Zustand, da die Menschen, die pflegebedürftig geworden sind und deren Angehörige in der Regel auf die rasche Unterstützung der Pflegeversicherung angewiesen sind.

Die Mitarbeiter der Pflegekassen verweisen auf organisatorische Engpässe oder auf andere Servicezentren der jeweiligen gesetzlichen Krankenkassen. Ferner weist man gerne auf personelle Engpässe bei einigen Einrichtungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen hin. Besonders dreist ist die Aussage der KKH Allianz, die in einem Schreiben darauf hinweist, dass die Verzögerung wegen mangelhafter Termineinhaltung durch die Pflegebedürftigen auftreten.

Die Verzögerung der Begutachtung von Pflegeleistungen für Pflegebedürftige durch organisatorische und bürokratische Mängel bei den gesetzlichen Krankenkassen und dem MDK, darf nicht geduldet werden – so die Überzeugung des Vorstandes der Bürgerinitiative Gesundheit DGVP e.V., vertreten durch den Präsidenten Wolfram – Arnim Candidus.

Die DGVP fordert, dass die Begutachtung nach gesetzlicher Vorschrift zeitnah spätestens 5 Wochen nach dem Eintritt der Pflegebedürftigkeit oder einer Änderung des Pflegebedarfs abgeschlossen ist. Eine Nichteinhaltung sollte automatisch zu Schadensersatzansprüchen der Pflegebedürftigen und Angehörigen gegenüber der Pflegekasse führen, z.B. pro Tag mit 150 ?uro.
In jedem Fall sollten die Pflegebedürftigen und Angehörigen im Fall von Terminüberschreitungen über einen Zeitraum von 5 – 6 Wochen eine Untätigkeitsklage bei der Pflegekasse einreichen, damit eine Begutachtung umgehend erfolgt.

Das bislang auf Eigeninteresse ausgerichtete Verhalten der Pflegekassen und des MDK muss umgewandelt werden auf die Interessen der Versicherten, Patienten, Pflegebedürftigen und Angehörigen.

Dazu fordern wir gesetzliche Regelungen, da wir uns nicht auf die Freiwilligkeit der GKV und des MDK verlassen können, denn dann sind wir verlassen. Dies hat die Vergangenheit und Gegenwart bewiesen.

Katja Rupp
Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten e.V.

Tel. 06252-94298-0/ Presseanfragen -12
Fax 06252-94298-29
E-Mail info@dgvp.de
Internet www.dgvp.de

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