Deutschlands dickste Hure veröffentlicht Lebenslauf
(BSOZD.com – News) Leipzig. Sie ist eine der Trash-Ikonen und weit über die Grenzen der Hauptstadt bekannt: Molly Luft. –…
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Weiterlesen(BSOZD.com – News) München. Oktoberfest sorgt für Rekorde auf www.bedank-dich.de – Lebkuchenherzen, Schweinshaxen, Bier und tolle Stimmung bieten offensichtlich genügend…
WeiterlesenBSOZD.com-News Düsseldorf. (pressrelations) – Zusätzlich 30 Freiminuten bei Vertragsabschluss online – Bis zum 31. Oktober 2009 Anschlussgebühr sparen – Die…
WeiterlesenAir Berlin: Erfolgreicher Abschluss der Cockpit-Tarifverhandlungen
Die Geschäftsführungen von Air Berlin und LTU haben mit der Vereinigung Cockpit (VC) einen Abschluss der Tarifverhandlungen für das Cockpitpersonal erzielt.
Der neue Vergütungstarifvertrag für das Cockpitpersonal von LTU und Air Berlin beinhaltet eine monatliche Stundengarantie von 68 Blockstunden rückwirkend zum 1.1.2009 bzw. 69 Blockstunden ab dem 1.1.2010. Zudem wurden bei beiden Unternehmen betriebsbedingte Kündigungen bis zum 31.12.2010 ausgeschlossen. Im Gegenzug einigten sich die Tarifparteien auf eine Nullrunde bei den linearen Vergütungssteigerungen bis Ende 2010. Weitere Punkte sind eine Besitzstandswahrung für das LTU-Cockpitpersonal, ein Sonderstufensprung für Copiloten der Air Berlin in der Gehaltstabelle und die Einführung einer Sektorenzulage. Darüber hinaus wird über eine arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge für das Air Berlin-Cockpit verhandelt.
„Mit diesem Tarifabschluss konnte ein sehr verantwortungsvolles Ergebnis erreicht werden“, sagte Christoph Debus, Chief Commercial Officer Air Berlin. „Denn angesichts der schwersten Krise der Luftfahrtindustrie seit Langem gibt dieser Kompromiss den Mitarbeitern durch Kündigungsschutz und Stundengarantie ein hohes Maß an Arbeitsplatz- und Einkommenssicherheit. Gleichzeitig tragen die Mitarbeiter durch die Nullrunde aktiv zur weiteren Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Air Berlin-Gruppe bei.“
Die Laufzeit der Tarifverträge endet am 31.12.2010. Der Tarifabschluss steht unter Vorbehalt der Erklärungsfrist bis zum 13.11.2009 und der offiziellen Urabstimmung der Vereinigung Cockpit.
Pressekontakt:
Hans-Christoph Noack
Director of Corporate Communications Air Berlin
Tel.: +49 30 3434 1500
Fax: +49 30 3434 1509
Mail: abpresse@airberlin.com
PC-Gebühr: Hessischer Rundfunk beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof abgeblitzt
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat am 22.09.2009 den Berufungsantrag des Hessischen Rundfunks (HR) abgewiesen, der seine Rundfunkgebührenforderungen für einen beruflich genutzten PC in zweiter Instanz durchsetzen wollte. Der VGH erklärte, der Beschluss sei ‚unanfechtbar‘. Damit verwehrt der VGH dem HR auch die Revision beim Bundesverwaltungsgericht. Der HR kann nur noch beim Bundesverfassungsgericht gegen die Entscheidung klagen.
Am 19.11.2008 hatte in erster Instanz das Verwaltungsgericht Wiesbaden bereits die Gebührenforderungen des HR für den PC des Klägers abgelehnt. Und zwar gleich aus mehreren Gründen:
Erstens fehle überhaupt die Rechtsgrundlage, um hier Rundfunkgebühren für Computer mit Rundfunkempfangsmöglichkeit zu erheben. Ein beruflich genutzter PC werde nämlich typischerweise nicht zum Rundfunkempfang verwendet.
Zusätzlich sei der PC auch wegen § 5 Abs. 3 Satz 1 RGebStV (Rundfunkgebührenstaatsvertrag) als Zweitgerät von Rundfunkgebühren befreit, da auf dem gleichen Grundstück bereits ein anderes Rundfunkgerät vorhanden sei. Im Streitfall war das Erstgerät das private Fernsehgerät des klagenden PC-Besitzers in seiner Wohnung . Ob das andere Gerät auf dem Grundstück privat oder gewerblich genutzt werde, spiele keine Rolle.
Mit dem zuerst vom Verwaltungsgericht angeführten Rechtsgrund setzte sich der VGH bei der Berufungszulassung kaum auseinander. Dem VGH genügte bereits, dass der HR gegen die zweite vom VG Wiesbaden angeführte Urteilsbegründung – der Zweitgerätebefreiung für PCs – keine brauchbaren Argumente nachliefern konnte, die eine Berufung gerechtfertigt hätten.
Damit hat erstmals auch ein Oberverwaltungsgericht den Grundstückbezug der Zweitgerätebefreiung für PC’s gemäß Gesetzeswortlaut (§ 5 Abs. 3 Satz 1 RGebStV) bestätigt. Noch im August 2007 hatte die GEZ bei akademie.de per Abmahnung unter Androhung von Schadensersatzforderungen und Strafanzeige vergeblich versucht, die weitere Verbreitung genau dieser Rechtsauffassung zu verhindern, die akademie.de seit 2006 im Internet als Tipp mit Musterbrief veröffentlichte.
Der Rechtsstreit mit dem HR um die PC-Gebühr vom Gebührenbescheid bis zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof hat der Kläger Harald Simon auf seiner Website www.pc-gebuehr.de über sämtliche rechtlichen Phasen hinweg ausführlich dokumentiert.
Der Wortlaut der Entscheidung des VGH mit AZ 10 A 2535/08.Z vom 22.09.2009 findet sich nun auch in der Entscheidungssammlung zur PC-Gebühr auf akademie.de (siehe http://www.akademie.de/direkt?pid=56478),die bereits 29 Entscheidungen enthält.
Über akademie.de
akademie.de vermittelt Know-how im Internet. Immer praxisbezogen und je nach Wissensbedarf in unterschiedlichen Formaten: Bei akademie.de finden Sie über 400 Infopakete Ratgeber, mehr als 40 tutoriell begleitete Online-Workshops, tausende Praxistipps, Video-Anleitungen, Newsletter … Die Themen reichen von der professionellen Nutzung des Internet über Existenzgründung bis zu SoftSkills.
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toolhouse DV-Systeme veröffentlicht Windows-Software für sichere Löschung ganzer Medien und einzelner Dateien
toolstar®shredderWIN: Keine Chance für Datendiebstahl und hartnäckige Viren
Pfaffenhofen/Ilm, den 02. Oktober 2009
Neue Profisoftware zur sicheren Datenlöschung: Mit toolstar®shredderWIN bietet toolhouse-DV Systeme jetzt auch eine während des Windows-Betriebs lauffähige Variante der Löschsoftware toolstar®shredder. Ohne Installation werden mit toolstar®shredderWIN ganze Speichermedien, Partitionen, Verzeichnisse, einzelne Dateien sowie zurückgelassene Dateifragmente zuverlässig und unwiderruflich gelöscht ? nach den international höchsten Standards. Das Speichermedium wird dabei nicht beschädigt und bleibt einsatzfähig.
Mit toolstar®shredderWIN bietet die Pfaffenhofener toolhouse DV Systeme eine neue Profisoftware aus der toolstar®-Produktfamilie. Die neue Variante der bewährten Datenlöschungssoftware toolstar®shredder speziell für Windows-Systeme lässt sich ohne Installation auf jedem PC unter Windows 98 oder höher starten, das garantiert eine einfache Handhabung und Flexibilität. Besonders effizient für IT-Administratoren und Systemtechniker: Das „Shreddern“ kann an mehreren Speichermedien parallel vorgenommen werden, die bereinigten Datenträger stehen im Anschluss wieder für den Einsatz bereit. Zudem erstellt toolstar®shredderWIN ein detailliertes Protokoll, das als Nachweis gespeichert und gedruckt werden kann.
IT-Verantwortliche können die Löschroutine zum Beispiel in Verbindung mit der Hardwarediagnosesoftware toolstar®testWIN vollständig automatisiert im regelmäßigen Systemtest integrieren. Auf die bereitgestellten Löschstrategien vertrauen etwa das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, das US-Department of Defense, die US-Army und US-Air-Force. Für toolhouse-Kunden steht dieses hohe Schutzniveau jetzt für 149,- Euro pro Lizenz zur Verfügung.
Nur Löschen bietet keinen Schutz, sondern birgt Risiken ? darum toolstar®!
Es ist mittlerweile eine weit bekannte Tatsache, dass zu löschende Daten beim Entleeren des Papierkorbs oder sogar bei der Neuformatierung des Datenträgers nicht unwiderruflich entfernt werden, sondern der Speicherplatz lediglich wieder für neue Dateien freigegeben wird. Ein weniger bekannter Fakt ist: Auch das erneute Beschreiben des Speichermediums allein bringt keine 100-prozentige Informationssicherheit. Da sich größere Dateien in Form einzelner Fragmente über mehrere sogenannte Sektoren des Speichermediums aufteilen, werden beim Speichern einer neuen Datei eventuell nicht sämtliche Fragmente der alten überschrieben. Auf diese Weise bleiben, verteilt zwischen den neuen Dateien, „Zwischenräume“ mit Dateifragmenten zurück. Dass das Betriebssystem die Daten in diesen „Zwischenräumen“ nicht mehr „sehen“ kann, vermittelt eine trügerische Sicherheit ? denn entsprechende Datenrettungs- und Spionagetools können die zurückgelassenen Informationen weiterhin auslesen. So können zum Beispiel mit Data-Recovery-Software Informationen von Festplatten oder Speicherkarten in Sekundenschnelle restauriert werden. Um dies zu unterbinden musste bisher die ganze Festplatte oder Partition gelöscht und dann der PC neu installiert werden. Ein hoher Aufwand, der ab jetzt nicht mehr erforderlich ist. Mit dem neuen toolstar®shredderWIN ist es möglich, selbst im laufenden Betrieb diese Zwischenräume sicher und endgültig zu löschen. Somit ist sicher gestellt, dass keinerlei gelöschte Daten wieder hergestellt werden können.
toolstar®shredderWIN tilgt auch Datenfragmente in „Zwischenräumen“
Mit toolstar®shredderWIN lassen sich komplette Speichermedien oder Partitionen sowie auch gezielt bestimmte Verzeichnisse oder einzelne Dateien auf sichere Weise tilgen. Zur Verfügung stehen frei konfigurierbare Bitmuster und Schreibzyklen sowie die Löschalgorithmen nach BSI Standard, BSI VS, DoD 5200.22M, DoD 5200.22M erweitert, AR380-19, AFSSI 5020 und nach Gutmann-Methode. Das gilt auch für verwaiste Datenfragmente: Über die Funktion „Zwischenräume löschen“ werden sämtliche nur unvollständig überschriebenen Dateien bis auf den letzten Sektor getilgt. toolhouse empfiehlt den Einsatz von toolstar®shredderWIN dringend vor jeder Weitergabe, Entsorgung oder dem Verkauf von PC-Systemen oder einzelnen Speichermedien.
Weitere Informationen finden Sie unter www.toolhouse.de.
toolhouse DV-Systeme GmbH Co. KG
toolhouse DV-Systeme entwickelt und vertreibt professionelle Diagnosetools für Hersteller, Systemhäuser, Techniker und Administratoren. Die Produkte von toolhouse machen es einfach, Hardwarefehler zu identifizieren und dadurch PC-Ausfälle zu vermeiden oder zu beheben. Mit bereitgestellten Dauertests ist es möglich, auch versteckte Fehler schnell aufzudecken.
Hardwarehersteller, Systemhäuser beziehungsweise die jeweiligen IT-Betreuer sparen mit toolhouse-Lösungen wertvolle Zeit, können die Kosten drastisch reduzieren und ihren Kunden umfassenden Support bieten. Prüfprotokolle belegen jederzeit die geleisteten Servicearbeiten. Somit schafft toolhouse die wertvolle Bindung zwischen Lieferant und Kunden, die für nachhaltige Kundenbeziehungen unabdingbar ist.
Um ein permanent hohes Niveau der einzelnen Produkte zu sichern, arbeitet ein hochqualifiziertes Team von Technikern und Programmierern exklusiv für toolhouse. Die einzelnen Produkte werden kontinuierlich aktualisiert und verbessert. Individuelle Herstellerlösungen ergänzen die Produktpalette.
toolhouse DV-Systeme GmbH Co. KG, Türltorstraße 16-20, D-85276 Pfaffenhofen/Ilm
Telefon: +49 8441 5044-0, Fax: +49 8441 5044-23
E-Mail: info@toolhouse.de, Homepage:www.toolhouse.de
Ansprechpartner für die Presse:
HighTech communications GmbH
Heike Mittmann
Grasserstraße 1c
D-80339 München
Tel.: +49 89 500778-20
Fax: +49 89 500778-78
E-Mail: h.mittmann@htcm.de
Homepage: www.htcm.de
Neue Internetpräsenz der Noweda
Essen
Nichts ist so schnelllebig wie das World Wide Web. Auch wenn der bisherige Internet-Auftritt der NOWEDA seinen vielen Nutzern treue Dienste erwiesen hat: Mit dem heutigen Datum gehen die neuen Internetseiten der NOWEDA eG Apothekergenossenschaft an den Start. Die Website des apothekereigenen Wirtschaftsunternehmens wurde komplett überarbeitet und den aktuellsten Anforderungen angepasst. Vorgestellt wurde sie während der EXPOPHARM in Düsseldorf.
Die neue Site http://www.noweda.depräsentiert sich in einem modernen, ansprechenden Design und erlaubt dem Nutzer dank einer vereinfachten, übersichtlichen Navigation eine schnelle und intuitive Führung durch die Seiten. Eine Vielzahl aktualisierter Informationen rund um das apothekereigene Wirtschaftsunternehmen lassen kaum Wünsche offen.
Insbesondere wurde die Zielgruppenorientierung optimiert. Damit sind die Inhalte ab sofort noch besser auf die Wünsche und Bedürfnisse der Apothekerinnen und Apotheker, der Verbraucher und der Pharmaziestudierenden abgestimmt. Neu ist auch eine „mitdenkende“ Stichwortsuche, die den Nutzer schneller zum Ziel führt.
In den kommenden Wochen werden die Seiten auf leistungsfähigere Server umziehen, um einen noch schnelleren Seitenzugriff zu ermöglichen. Doch die NOWEDA ruht sich nicht auf der gerade erfolgten Aktualisierung aus. Für das kommende Jahr sind bereits viele interessante Erweiterungen für noweda.de geplant, welche die tägliche Benutzung zusätzlich vereinfachen und für Kurzweil sorgen. Ein Besuch lohnt sich also immer!
Zum Start der neuen Site wartet ein Gewinnspiel auf alle Apothekerinnen, Apotheker und Apothekenmitarbeiter. Jede Woche gibt es einen iPod touch zu gewinnen, als Hauptgewinne winken vier iPod nanos und ein Warengutschein im Wert von 500 Euro ? es lohnt sich, jede Woche mitzumachen!
Informationen zur NOWEDA eG:
NOWEDA ist ein apothekereigenes Wirtschaftsunternehmen mit 14 Niederlassungen in Deutschland. Eigentümer der NOWEDA sind über 7.000 Apothekerinnen und Apotheker. NOWEDA ist mit einem Gesamtumsatz von über 3 Milliarden Euro eines der großen deutschen Handelsunternehmen und gehört damit zu den 300 größten Unternehmen Deutschlands (Quelle: „Welt“ v. 22.06.2009). Der Außenumsatz dieser Apothekerkooperation beträgt über 13 Milliarden Euro. An allen Standorten der NOWEDA wird den angeschlossenen Apotheken, und damit den Patienten, ein Sortiment mit rund 160.000 Erscheinungsformen zur Verfügung gestellt. Neben der Arzneimittellogistik bietet die NOWEDA ihren Mitglieder-Apotheken ein umfangreiches Service- und Dienstleistungspaket an.
Kontakt
NOWEDA eG
Ressort Marketing
Heinrich-Strunk-Straße 77
45143 Essen
Ansprechpartner:
Alexander von Chiari
Telefon: 0201 802-2641
Telefax: 0201 802-2624
E-Mail: presse@noweda.de
http://www.noweda.de
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