Hessische Minister informieren sich bei ARTEC über Möglichkeiten zur Langzeitarchivierung von Sprachdaten

Karben (pressrelations) –

Hessische Minister informieren sich bei ARTEC über Möglichkeiten zur Langzeitarchivierung von Sprachdaten

* Wissenschaftsministerin und Wirtschaftsminister Dieter Posch empfangen Karbener Business-Continuity-Spezialisten
* Rechtssichere Archivierung von Sprachdaten vom Land Hessen gefördert
* Projektgruppe verfassungskonforme Technologiegestaltung arbeitet eng mit ARTEC zusammen

Karben, 02. Oktober 2009. Hessens Wissenschaftsministerin Eva Kühne-Hörmann und Wirtschaftsminister Dieter Posch haben sich beim Business-Continuity-Spezialisten ARTEC über die Möglichkeiten zur regelkonformen Langzeitarchivierung informiert. Die Gelegenheit dazu ergab sich im Rahmen des 5.Partnertreffens 2009 des Förderprogramms Hessen Modell-Projekte in Wiesbaden. Das Land Hessen fördert im Zuge dessen ein innovatives Projekt des Karbener Unternehmens zur rechtssicheren Langzeitarchivierung von Sprachdaten.

Der Bedarf zur rechtssicheren Archivierung von Sprachdaten ergibt sich in mehreren Bereichen ? zum Beispiel in der Callcenter-Branche aber auch in vielen anderen. Der Datenschutz und Schutz vor Missbrauch dürfen dabei jedoch nicht in den Hintergrund treten. Das Unterfangen ist also überaus sensibel, und es gilt verschiedene Aspekte zu berücksichtigen. Zum Beispiel den besonderen „Schutz des gesprochenen Wortes“.

Um alle wichtigen Belange bei der Entwicklung des neuen Produkts lückenlos zu berücksichtigen, arbeitet ARTEC hier von Anfang an mit der Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet) im Forschungszentrum für Informationstechnikgestaltung der Universität Kassel zusammen. Eine erste Studie unter Federführung des renommierten Datenschutzexperten Professor Dr. Alexander Roßnagel, Lehrstuhlinhaber für öffentliches Recht an der Universität Kassel, lobt die ergriffenen Maßnahmen der ARTEC Appliance ausdrücklich. Sie ist demnach in besonderer Weise zur rechtssicheren Langzeitarchivierung geeignet und liegt bei den Maßnahmen zum Datenschutz und der Datensicherheit deutlich über der heute gängigen Praxis.

„Rechtsichere Langzeitaufbewahrung elektronischer Daten spielt im Zeitalter des Internets eine immer wichtigere Rolle in jedem Unternehmen. ARTEC erweitert als spezialisierter Hersteller seine Produktreihe EMA um eine Voice-To-Archive-Komponente. Im Rahmen des VoIPS-Projekts fördert die Hessen Agentur die Realisierung dieser Spitzentechnologie. Mithilfe patentierter digitaler Signaturen lassen sich Sprach- und Telefoniedaten damit rechtssicher langzeitarchivieren und bei Bedarf per Mausklick wiederherstellen“, erklärt Jerry Artishdad, Managing Director, ARTEC IT Solutions.

Bildmaterial:

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http://www.pr-marcom.net/presse/ARTEC/artec-pressefach.html

oder auf Anfrage.

Über ARTEC:
Die ARTEC Computer GmbH ist Spezialist für Business-Continuity-Lösungen mit Sitz in Karben bei Frankfurt am Main. Seit der Gründung 1995 entwickelt das Unternehmen spezielle Software-, Hardware- und Appliance-Produkte, die als Datenmanagement- und IT-Sicherheitslösungen für ununterbrochene Geschäftsprozesse sorgen. Bei der Entwicklung legt ARTEC einen besonderen Fokus auf schlanke Lösungen mit maximaler Sicherheit, einfacher

Implementierung und einem optimalen Preis-Leistungs-Verhältnis. Flaggschiff-Produkt des Unternehmens ist die E-Mail Archive Appliance EMA.

Weitere Informationen unter:
http://www.artec-it.de

ARTEC Computer GmbH
Robert-Bosch-Str. 38
61184 Karben

Director Sales Marketing:
Friedhelm Peplowski
Tel. +49-(0)6039-9154-7425
Fax. +49-(0)6039-9154-6425
E-Mail: f.peplowski@artec-it.de

Pressereferent:
Axel Schmidt
Tel: +49-(0)6101-50 98 48
Fax: +49-(0)6101-50 98 49
E-Mail: a.schmidt@artec-it.de

Informationen zu Fördermöglichkeiten über:
Hessen ModellProjekte
c/o HA Hessen Agentur GmbH
Abraham-Lincoln-Str. 38-42
65189 Wiesbaden
Tel: 0611 / 774-8615
E-Mail: frank.syring@hessen-agentur.de
Web: www.innovationsfoerderung-hessen.de

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noris network AG investiert in den Standort Nürnberg: Größtes Green-IT-Rechenzentrum geht 2010 online

Nürnberg (pressrelations) –

noris network AG investiert in den Standort Nürnberg: Größtes Green-IT-Rechenzentrum geht 2010 online


Neues Rechenzentrum auf 44 000 m²

Nürnberg, 02. Oktober 2009 ? Die noris network AG errichtet im Süden Nürnbergs unweit der Messe Nürnberg ein neues Rechenzentrum. Für den Betrieb als besonders energieeffizientes Datacenter werden modernste Kühlkonzepte und Verfahren zur Wärmerückgewinnung umgesetzt. 2010 wird der erste Bauabschnitt des dann mit 11 000 Quadratmeter Fläche größten Rechenzentrums Nürnbergs bezugsfertig sein. Es bietet Unternehmenskunden die Auslagerung ihrer IT-Anwendungen nach höchsten Sicherheitsanforderungen.

Die noris network AG expandiert am Heimatstandort Nürnberg: Zum Aufbau eines zusätzlichen Rechenzentrums hat der IT-Outsourcing-Experte ein strategisch günstig gelegenes, 44 000 Quadratmeter großes Areal im Nürnberger Stadtteil Langwasser erworben. „Gerade in der aktuellen Phase der Konjunktur ist es uns wichtig, den Aufschwung nicht nur abzuwarten, sondern aktiv mitzugestalten, indem wir in den Standort Nürnberg investieren“, erklärt Ingo Kraupa, Vorstandsvorsitzender der noris network AG.

Auf der erworbenen Gewerbefläche befinden sich ein 11 000 Quadratmeter großer Hallenkomplex sowie ein 6000 Quadratmeter großes Gebäude für Büro- und Notfallarbeitsplätze. Bis Ende 2010 wird noris network diesen Komplex zu einem Green-IT-Rechenzentrum für den umwelt- und ressourcenschonenden Betrieb mit optimaler Energieeffizienz ausgebaut haben. „Hier können wir dann auch künftige Projekte in gewohnt hoher Qualität nach höchster Sicherheitsstufe und größtmöglicher Verfügbarkeit realisieren. Und unsere Kunden haben damit die Planungssicherheit für zukünftiges Wachstum“, so Ingo Kraupa weiter.

Expansionskurs schafft Arbeitsplätze

Die noris network AG hat ihr Rechenzentrumsangebot in diesem Jahr bereits an zwei Standorten in München erweitert. Mit der Schaffung neuer und redundanter Kapazitäten in Nürnberg wird das renommierte IT-Dienstleistungsunternehmen auch in den kommenden Jahren weiter zulegen. So sucht das Unternehmen aktuell zur Unterstützung der Expansionspläne neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für offene Stellen als Systemadministrator und Elektrotechniker.

Weitere Information finden Sie unter www.noris.de.

noris network AG
Abgestimmt auf die Bedürfnisse mittelständischer Unternehmen bietet die noris network AG Managed IT-Services bis hin zum IT-Outsourcing in den Bereichen Internet Service Providing (ISP), Virtual Private Network (VPN), Managed Security, Voice over IP (VoIP), Application Hosting, Terminal Services, eCommerce Applications und Storage/Backup. Technologische Basis dieser Services ist eine leistungsfähige IT-Infrastruktur mit noris network-eigenem Hochleistungs-Backbone und mehreren Hochsicherheits-Rechenzentren.
Die noris network AG ist für ihr durchgängiges Informationssicherheits-Management nach ISO/IEC 27001:2005 zertifiziert und trägt die maximale Anzahl von fünf Sternen, die das eco (Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.) im eco Datacenter Star Audit vergeben hat.
1993 gegründet zählt die noris network AG zu den deutschen Pionieren auf dem Gebiet moderner IT-Dienstleistungen und betreut heute neben der TeamBank AG eine ganze Reihe renommierter Firmen wie adidas AG, Augustinum gGmbH, Cortal Consors S.A., FIDUCIA IT AG, Sparda-Datenverarbeitung eG, Puma AG, Touropa u. v. a. m.

Hauptsitz: noris network AG, Deutschherrnstraße 15-19, 90429 Nürnberg
Telefon: +49 911 9352-0, Fax: +49 911 9352-100
E-Mail: vertrieb@noris.de,
Homepage: www.noris.de

Kontakt:
noris network AG
Kirsten Meier
Deutschherrnstraße 15-19
90429 Nürnberg
Tel.: +49 911 9352-0
Fax: +49 911 9352-100
E-Mail: kirsten.meier@noris.de
Homepage: www.noris.de

Ansprechpartner für die Presse:
HighTech communications GmbH
Heike Mittmann
Grasserstraße 1c
D-80339 München
Tel.: +49 89 500778-20
Fax: +49 89 500778-78
E-Mail: h.mittmann@htcm.de
Homepage: www.htcm.de

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Warnt Bankenverband vor eigenen Mitgliedern?

München (pressrelations) –

Warnt Bankenverband vor eigenen Mitgliedern?

Auf den ersten Blick sollte es wohl nur eine gute Nachricht sein, was der Bundesverband Deutscher Banken (BdB) jüngst auf seiner Homepage veröffentlichte. Dort kann man unter http://www.bankenverband.de/channel/111010/art/2800/index.htmlnachlesen, was jeden am Kapitalmarkt Interessierten freuen sollte. Die Zahl der erfassten Fälle von Beteiligungs- und Kapitalanlagebetrug sei auf dem Rückzug.
Da zeigt sich der BdB, also die Spitzenorganisation deutscher Privatbanken, ganz kundenfreundlich. Unter insgesamt sechs Unterpunkten wird aufgezählt, was Anleger beachten sollten, um sich vor Anlagebetrug zu schützen. Das Meiste was man liest, ist sicherlich richtig und ließe sich auf die Kurzformel bringen „Schalte Deinen gesunden Menschenverstand ein.“ Aber halt, bei einem der Ratschläge liest der überraschte Anlegerschützer zweimal:

„Überzogene Provisionsforderungen sprechen dafür, dass der „Anlagespezialist“ eher den eigenen Gewinn als den Kunden im Sinn hat. Zeigt sich, dass Provisionen verschleiert oder falsch ausgewiesen sind, unbedingt die Finger von der Offerte lassen.“
Als Anwalt, der Kunden großer deutscher Privatbanken gegen diese wegen nicht offengelegter Kickbacks (Provisionen) vertritt, ist man jetzt komplett verwirrt.

Der BdB sieht also den Anlageberater, der seine Kunden nicht transparent über die mit Anlageberatung verbundenen Provisionen aufklärt, in der Nähe zum Anlagebetrüger? Eine an der Höhe von Kickbacks orientierte Empfehlung von ? sonst vielleicht eher nicht im Kundeninteresse liegenden ? Finanzinstrumenten als Betrug durch schadensgleiche Gefährdung des Kundenvermögens? Dem kann man als Vertreter der Bankkunden auf den ersten Blick kaum etwas hinzufügen.

Nachdem sich deutschen Privatbanken jahrelang durch alle Instanzen gegen die Kickback-Rechtsprechung des BGH gewehrt hatten (und wehren) jetzt die Kehrtwende des Spitzenverbands? Ahnt man vielleicht, dass das höchste deutsche Zivilgericht von seiner mittlerweile in vier Urteilen eingeschlagenen Linie nicht mehr abzubringen sein wird?

Eine Anlageberatung als Dienstleistung für den Kunden muss finanziert werden. Zahlt der Kunde nicht direkt ein Honorar, erfolgt die Honorierung wie bislang zumeist über Provisionen des Emittenten. Dies beinhaltet zugleich die Gefahr, dass sich die beratende Bank nicht am Kundeninteresse, sondern daran orientiert, mit welcher Empfehlung sie die höchsten Einnahmen für sich generieren kann. Deswegen fordert der BGH eine Offenlegung der konkreten Höhe der mit der Empfehlung verbundenen Eigeninteressen. Unterbleibt eine solche Offenlegung, setzt sich der Berater dem Vorwurf aus, den Kunden aus finanziellen Eigeninteressen darüber getäuscht zu haben, welches Produkt in seinem Interesse liegt. Dies seitens des BdB klar auszusprechen, dient also in erster Linie dem Erhalt der Provisionsberatung und auch dem Schutz der eigenen Mitglieder.

Allerdings stört den Anlegeranwalt an der Stellungnahme eine Vokabel: Provisionen. Man kann sich nicht des Eindrucks erwehren, dass der Spitzenverband hier, nachdem die bisherige Positionierung seiner Mitglieder unhaltbar wurde, eine neue Verteidigungsstellung bezieht. Offenbar meint der BdB, ein Anlageberater müsse seine Eigeninteressen an einer ausgesprochenen Empfehlung dann nicht transparent machen, wenn diese nicht aus der Provisionszahlung eines Dritten, sondern beispielsweise aus einer Marge zwischen Ein- und Verkaufspreis oder aus der finanzmathematischen Strukturierung eines Eigenprodukts resultiere.

Sollte dies tatsächlich die Intention hinter der Formulierung sein, zeigt die eigene Stellungnahme des BdB zugleich die Fragwürdigkeit einer solchen Haltung. Für die gefährdeten Vermögensinteressen des Anlegers ist es ohne Belang, auf welchem Weg der für ihn tätige Dienstleister das Entgelt für seine Tätigkeit vereinnahmt. Entscheidend für den Anleger ist nicht, auf welchem Weg, sondern um wie viel er erleichtert wird . Der Dienstleister, der zur Wahrung der Kundeninteressen verpflichtet ist, muss seine Eigeninteressen unabhängig von den Vertriebsstrukturen transparent machen, um sich nicht den vom BdB selbst formulierten Vorwürfen auszusetzen.

Kontakt:
Rössner Rechtsanwälte
Angelika Heckenstaller
heckenstaller@roessner.de

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