Panama ist eine hervorragende Jurisdiktion zur Gründung einer Offshore Panama Firma oder einer Panama-Stiftung. Die dortigen gesetzlichen steuerlichen Vorgaben sind sehr zum Vorteil für alle Firmen die ihre Geschäfte außerhalb von Panama abwickeln. In diesem Falle sind alle diese Geschäfte völlig von der Steuer befreit. Es wird keine Körperschaftssteuer auf Einkommen erhoben die außerhalb Panamas erwirtschaftet werden. Für alle Firmen, die zwar in Panama ihren Firmensitz haben, aber in Panama selbst keinen aktiven Geschäften nachgehen und in Panama selbst keine anderen Einnahmen, außer den Auslandsgeschäften haben, wird lediglich eine einmal jährlich anfallende Steuerpauschale von nur 300 Dollar erhoben.
Panama unterhält keine Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Ländern
Panama unterhält auch keine Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Ländern. Einkommen die aus Offshore-Geschäften resultieren müssen nicht gemeldet und öffentlich gemacht werden. Auch wenn das gesamte erwirtschaftete Einkommen eines Offshore-Unternehmens aus dem Ausland bezogen wird und keine Inland-Geschäfte getätigt werden dürfen um die absolute Steuerfreiheit zu erhalten, ist es dennoch möglich, in Panama ein Büro, Telefon, Fax etc. zu unterhalten ohne eine Steuererklärung einreichen zu müssen oder Abgaben bezahlen zu müssen. Ebenso kann die Panama Firma Bankgeschäfte direkt in Panama abwickeln und unterliegt auch keinen Devisenbeschränkungen.
Solange die Einnahmequellen eines in Panama ansässigen Unternehmens nicht Panama selbst ist, ist diese Firma Steuer freigestellt und muss auch keine Finanzaufstellungen wie Bilanzen und ähnliches erstellen.
Firmengründung in Panama absolut anonym
Bei einer Firmengründung in Panama, bleibt der Firmeneigentümer oder die Anteils-Eigentümer absolut anonym. Dies betrifft auch insbesondere das Firmeneigentum eines panamaischen Unternehmens. Somit besteht absoluter Vermögensschutz, denn es existiert in Panama keine Registerstelle, in das die Finanzen und das Firmenvermögen aufgezeichnet werden muss.
Bankgeheimnis und Datenschutz in Panama
Panama ist dafür bekannt, dass das dortige Bankgeheimnis, im Gegenteil zu inzwischen allen europäischen Ländern, hundertprozentig intakt ist und auch eingehalten wird. Das panamaische Bankgeheimnis ist innerhalb der internationalen Staatengemeinschaften dadurch abgesichert, dass die panamaische Bankenaufsicht voraussetzt, dass die dortigen Banken alle ihre Kunden persönlich kennen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass der Bankkunde unbedingt nach Panama anreisen muss um dort eine Firma zu gründen oder ein Offshore Bankkonto zu eröffnen. Diese Prozedur kann alles über ein Gründerbüro ihres Vertrauens abgewickelt werden und dennoch behält der Gründer oder der Begünstigte den alleinigen Zugriff auf das Bankkonto, so dass dieser via Internet-Banking von jedem beliebigen Ort auf der Welt weine Bankgeschäfte tätigen kann. Einzig braucht man hierzu einen Internetanschluss. Der Inhaber eines solchen Bankkontos oder dessen Bevollmächtigter kann auch überall auf der Welt mit einer von der Bank zur Verfügung gestellten Kreditkarte (VISA oder Master Card) an jedem Bank-Geldautomaten täglich Bargeld abheben.
Die Panama-Stiftung
Eine private Stiftung ist auch in Panama eine juristische Person und diese funktioniert ähnlich wie ein Trust, handelt aber dennoch wie ein Unternehmen.
Die Vorteile hierbei sind eine treuhänderische Struktur die eine ordnungsgemäße Übertragung und Verfügung von Vermögenswerten für den jeweils Begünstigten selbst über den Tod des Stifters hinaus garantiert, wobei der Stifter aber zu Lebzeiten immerwährend die völlige Kontrolle über das Stiftungsvermögen behält.
Eine Panama-Stiftung ist deshalb das ideale Instrument für Erbschaftsangelegenheiten, da der Stiftungs-Begünstigte (spätere Erbe), eben nicht den Erbschafts-Gesetzen des Landes des Stifters oder des Begünstigten unterliegt und diese auch nicht anwendbar sind noch können diese Gesetze die Gültigkeit und die Ausführung der Panama-Stiftung beeinflussen. In Artikel 14, Gesetzes Nr. 25 aus dem Jahre 1995 ist festgeschrieben, dass der Stiftungsgegenstand von den panamaischen Gesetzen und Gerichten anerkannt werden muss und das Erbschaftsgesetze anderer Länder bezüglich einer Erbschaft nicht auf panamaische private-rechtliche Stiftungen anwendbar sind.
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