Fotovoltaikanlagen, die an öffentliche Netze gekoppelt sind, können ihren Strom zu 100 Prozent einspeisen. Die Fotovoltaikanlage Betreiber erhielten vor der Novellierung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) im September 2009 für den Strom, den sie an Energieversorger geliefert hatten, eine so genannte Einspeisevergütung, sprich Photovoltaik Förderung. Für einen fixen Tarif, der etwa 0,18 €/Kilowattstunde ausmachte, kaufte der Betreiber der Photovoltaik Anlage wiederum seinen Verbrauchsstrom. Ab Inbetriebnahme wird diese Photovoltaik Förderung für 20 Jahre gewährt. Sie kann nicht gekappt werden, da sie garantiert ist. Ausgelaufen ist nach diesem Zeitraum dann die Festschreibung dieser Photovoltaik Förderung. Die Vergütungshöhe richtet sich anschließend nach den Strompreisen, die gegenwärtig erwartet werden. Von einer jährlichen Energiepreis-Steigerungsrate zwischen 4 bis 9% gehen Experten aus.
Nicht einbezogen werden sollten allerdings Einschätzungen für die Zeit nach der garantierten Photovoltaik Förderung. Schließlich kann niemand sagen wie realistisch die Aussage einiger Anbieter ist, die davon sprechen, ihre Anlagen könnten statt 20 auch 30 Jahre laufen.
So hat die Bundesnetzagentur Vergütungssätze für Fotovoltaikanlagen veröffentlicht, die im Jahr 2010 in Betrieb genommen werden.
Eine Fotovoltaikanlage bis 30 kW bekommt so pro Dachfläche eine Förderung von 39,14 Cent/Kilowattstunde, auf einer Freifläche 28,43 Cent pro Kilowattstunde. Bei Fotovoltaikanlagen zwischen 30 und 100 kW gibt es 37,23 Cent pro Kilowattstunde für die Dachfläche, 28,43 Cent pro Kilowattstunde für die Freifläche. Über 100 kW sind es 35,23 Cent/Kilowattstunde (Dachfläche) und 28,43 Cent Kilowattstunde (Freifläche). Dies gibt es auch für Anlagen über 1000 kW. Hinsichtlich der Dachfläche bekommen solche Fotovoltaikanlagen hingegen eine Photovoltaik Förderung von 0,33 € pro Kilowattstunde.