PILTZ: Kosmetische Reparaturen beim BKA-Gesetz reichen nicht aus

(BSOZD.com-NEWS) Berlin. Zur möglichen Anrufung des Vermittlungsausschusses zum BKA-Gesetz erklärt die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela PILTZ:

Ein Vermittlungsverfahren ist keine Schönheitsoperation. Kosmetische Reparaturen beim BKA-Gesetz reichen nicht aus. Die SPD in den Ländern, die glücklicherweise im Gegensatz zur SPD-Bundestagsfraktion wenigstens noch ansatzweise die Verfassung hochhält, muss nun standhaft bleiben.

Es ist ein Affront, dass der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Dieter Wiefelspütz sich eine – nach der Verfassung erforderliche – „Einmischung“ der Länder verbittet. Die Befassung des Bundesrats über ein Zustimmungsgesetz wie das BKA-Gesetz als „Einmischung“ zu bezeichnen, ist dreist und zeigt, dass es in der SPD-Bundestagsfraktion an Respekt vor der Verfassung mangelt. Mit unqualifizierten Vorwürfen kann er auch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die SPD es offensichtlich versäumt hat, sich mit den SPD-regierten Ländern zu einigen. Damit lenkt er nur von eigenen Fehlern ab.

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Die Liste der gravierenden Mängel und verfassungsrechtlichen Bedenken beim BKA-Gesetz ist lang. Ein Vermittlungsverfahren kann nicht im Hau-Ruck-Verfahren durchgezogen werden.
Die Äußerungen aus den Koalitionsfraktionen und der Bundesregierung lassen eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den verfassungsrechtlichen Fragen vermissen. Aber auch die SPD in den Ländern übersieht entscheidende verfassungsrechtlich bedenkliche Punkte. So ist im BKA-Gesetz vorgesehen, dass im Wege der Online-Durchsuchung nur dann eine Datenerhebung zu unterbleiben hat, wenn „allein“ Daten aus dem absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung erhoben werden. Damit darf sehenden Auges in Kauf genommen werden, Daten zu erheben, selbst wenn klar ist, dass damit in die unantastbare Menschenwürde eingegriffen wird. Die Missachtung des Schutzes des Kernbereichs privater Lebensgestaltung, der nach dem Bundesverfassungsgericht absolut gilt, zieht sich durch das gesamte Gesetz. Mit der Streichung der Eilfallregelung bei der Online-Durchsuchung wird dieser unhaltbare Zustand nicht behoben.

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