PKV Tarifwechsel: Finanztest 3/2012 empfiehlt den Wechsel

Die Beitragserhöhungen einiger privater Krankenversicherer zum Jahreswechsel werden nicht die letzten gewesen sein. Privatversicherten bleibt die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung zwar weiterhin verwehrt. Sie haben jedoch das Recht, jederzeit in einen neuen, günstigeren Tarif innerhalb ihrer PKV zu wechseln.

Wenige Optionen für unzufriedene PKV-Kunden

Die Beitragserhöhungen bei den privaten Krankenversicherungen haben viele Privatpatienten in der letzten Zeit schockiert und verunsichert. Immer häufiger geraten die Anbieter der PKV nun in die Kritik, sie würden junge, gesunde Menschen zunächst mit niedrigen Prämien locken, um anschließend zum Teil enorme Beitragsanpassungen vorzunehmen.

So sagt Ulrike Steckkönig, Gesundheitsexpertin des Verbrauchermagazins „Finanztest“, gegenüber dem Nachrichtenportal stern.de, dass ein PKV-Kunde, der sich mit Anfang 30 privat versichert, im Rentenalter mindestens
mit einer Verdreifachung seiner Beiträge rechnen muss. Die Privatversicherten, die sich die höheren Versicherungsprämien kaum noch leisten können oder wollen, haben nicht viele Möglichkeiten, ihre Ausgaben für die Gesundheitsversorgung wieder zu senken.

Ein Wechsel in eine gesetzliche Krankenkasse wird ihnen durch den Gesetzgeber erschwert und mit einem Wechsel zu einem anderen PKV-Anbieter können sie nicht nur ihre Altersrückstellungen verlieren, sondern müssen auch bei diesem jederzeit mit einer Erhöhung der Beiträge rechnen. Wechselwilligen PKV-Kunden wird aus diesem Grund eher zu einem Tarifwechsel innerhalb der bestehenden PKV geraten.

Tarifwechselrecht nutzen

Eine Möglichkeit, die Höhe der monatlichen Beiträge für die PKV zu reduzieren, ist der Wechsel in einen neuen Tarif innerhalb der bestehenden PKV. Dieser kann einige Vorteile bieten: Zum einen bleiben die Altersrückstellungen für den Versicherungsnehmer bestehen, zum anderen kann der Versicherte annähernd gleiche Leistungen zu oftmals deutlich niedrigeren Beiträgen erhalten. Ein PKV Test in Form einer Umfrage der Zeitschrift „Finanztest“ zeigte jedoch kürzlich: Viele Versicherer sperren sich gegen die nunmehr häufiger werdenden Wechselwünsche ihrer Kunden. PKV-Kunden sollten sich aber nicht mit fadenscheinigen Ablehnungsgründen der Versicherer zufriedengeben. Denn laut Gesetz darf jeder wechseln, auch ohne sich einer zusätzlichen Gesundheitsprüfung unterziehen zu müssen.

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C. Görner

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