Programmsponsorings: Gleichbehandlung aller Sportarten
Zum geplanten Verbot von Programmsponsoring im neuen Rundfunkstaatsvertrag erklaert der sportpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Martin Gerster:
Die SPD-Bundestagsfraktion appelliert bei der heutigen Sportausschusssitzung an die Ministerpraesidenten der Laender, die geplante Neuregelung zum Verbot von Programmsponsoring im Sinne der Gleichbehandlung aller Sportarten zu veraendern. Der Entwurf eines neuen Rundfunkstaatsvertrag sieht ein Verbot von Sponsoring nach 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen bei oeffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten vor. Ausgenommen werden davon nur die Olympischen Spiele sowie eine Reihe von Fussballuebertragungen (Welt- und Europameisterschaften, DFB-Pokalfinale und alle Spiele der Deutschen Nationalmannschaft). Dies ist eine klare Benachteiligung anderer Sportarten, die ohnehin neben dem Fussball im Fernsehen nur Nischen besetzen koennen.
So koennte nach der angestrebten Regelung ein Freundschaftsspiel zwischen Deutschland und Liechtenstein mit Programmsponsoring uebertragen werden, eine Weltmeisterschaft der Leichtathletik, im Schwimmen, beim Skifahren oder Biathlon aber nicht. Auch die Paralympischen Spiele der Behinderten waeren von diesem Verbot betroffen.
Damit droht vielen Sportarten erhebliche Gefahr. Denn ohne die Moeglichkeit, die hohen Produktionskosten internationaler Sportereignisse durch Programmsponsoring zu refinanzieren, werden ARD und ZDF die Kosten auf die Verbaende abwaelzen. Dies wird aber fuer viele Verbaende nicht zu finanzieren sein, so dass eine deutliche Verschlechterung des Sport-Programms in den oeffentlich-rechtlichen Programmen die Folge waere.
Daher fordert die SPD die Ministerpraesidenten auf, sich dem Votum der Sportministerkonferenz anzuschliessen. Diese hatten bei der 34. Sportministerkonferenz der Laender am 4. und 5. November 2010 ebenfalls auf diese Probleme hingewiesen und angeregt, den einschlaegigen Passus dahingehend zu veraendern, dass vom Verbot des Programmsponsorings „national und international besonders bedeutsame Sportveranstaltungen“ ausgenommen werden.
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