Rechtsanwalt Hupperts erreicht Aufhebung der Entlassung aus dem Dienst des Zöllners Stefan R. vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof

(lifepr) Wuppertal, 16.06.2011 – In einem aufsehenerregenden und von Fernsehen und Presse (u.a. Frontal 21, ARD

Mittagsmagazin) begleiteten Prozess hat der Wuppertaler Rechtsanwalt Florian Hupperts

nunmehr vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof die Aufhebung der

Entlassungsverfügung des Zöllners Stefan R. erreicht.

Dieser war entlassen worden, weil ihm eine Vielzahl von Dienstvergehen vorgeworfen

wurde, aus denen sich seine Nichtbewährung in der Probezeit ergeben sollte.

Das Besondere an dem vorliegenden Fall war die Tatsache, dass Stefan R. eigentlich ein

sehr dienstbeflissener Beamter war, der sogar die Ausfuhr von atomwaffenfähigem

Material verhindert hat, wofür er vom Zollkriminalamt öffentlich belobigt wurde.

Die ihm gegenüber erhobenen Vorwürfe bezogen sich hingegen weitestgehend auf

angebliche Verstöße gegen Dienstkleidungsvorschriften wie zum Beispiel das Tragen

„falscher“ Dienstmützen, unzulässiger Handfesseln, eines unzulässigen

Diensthemdabzeichens und der falschen Trageweise des Waffenholsters.

Außerdem war bemerkenswert, dass fast sämtliche Vorwürfe aus einer bestimmten

Dienstschicht stammten, während andere Vorgesetzte mit Stefan R. nie ein Problem hatten.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt hatte der Klage erstinstanzlich unter Hinweis auf formale

Fehler im Rahmen der Personalratsbeteiligung und bei der Ermessensausübung

stattgegeben. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte der gegen dieses Urteil

erhobenen Berufung der Behörde stattgegeben. Das Bundesverwaltungsgericht hatte auf die

Revision von RA Hupperts das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichts aufgehoben

und die Sache zur erneuten Verhandlung nach dorthin zurückverwiesen. Es folgte der

Auffassung, dass eine Beweisaufnahme hinsichtlich der konkreten Vorwürfe erfolgen

musste.

Die entsprechende Beweisaufnahme mit einer Vielzahl von Zeugen hat dann auch vor dem

Hessischen Verwaltungsgerichtshof weitestgehend stattgefunden. Auf die weitere

Vernehmung einzelner, noch anstehender Zeugen verzichtete das Gericht, weil sich bereits

nach dem abgeschlossenen Teil der Beweisaufnahme herausgestellt hatte, dass schon die

bis dahin abgehandelten Vorwürfe im Wesentlichen nicht zutreffend waren. Dies hatte

letztlich zur Folge, dass die darauf gestützte Entlassungsverfügung im Ergebnis

jedenfalls rechtlich nicht mehr haltbar war.

Nach 7-jährigem Kampf besteht daher die Chance, dass Stefan R. seinen Dienst wieder

aufnehmen kann. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

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