Rechtsanwalt Solmecke stellt neue Widerrufsbelehrung und Rückgabebelehrung zur Verfügung!

Am 11. Juni 2010 treten eine neue gesetzliche Widerrufs- und Rückgabebelehrung in Kraft. Online-Händler müssen ihre Texte genau an diesem Datum ändern, sonst riskieren sie eine neuerliche Abmahnung. Die passenden Mustertexte stellt die Kölner Kanzlei WILDE BEUGER & SOLMECKE kostenfrei auf der Homepage zur Verfügung.

Kurz zusammengefasst:
– Am 11. Juni treten neue Widerrufs- und Rückgabebelehrungen im Kraft
– Online-Händler müssen nach Mitternacht die neuen Texte verwenden
– WILDE BEUGER & SOLMECKE betreiben eine Kölner Medienrecht-Kanzlei
– Kanzlei stellt neue Mustertexte kostenfrei zur Verfügung
– Link: http://www.wbs-law.de/

Der aktuelle Status Quo: So gut wie jeder Online-Händler wurde in den letzten Monaten schon einmal abgemahnt. In der Regel geschah dies aufgrund unkorrekt formulierter Widerrufs- und Rückgabebelehrungen. Die Händler sind aufgrund ihrer Informationspflicht dazu gezwungen, ihre Kunden über das geltende Rückgabe- und Widerrufsrecht zu informieren.

Das Problem: Obwohl die Online-Händler vom Bundesjustizministerium veröffentlichte Muster-Belehrungen verwendeten, wurden sie dennoch abgemahnt. In den sich anschließenden Prozessen unterlagen sie häufig, da die deutschen Richter der Meinung waren, dass zahlreiche Klauseln der Texte als wettbewerbswidrig einzustufen sind. Möglich war dies aufgrund der Tatsache, dass die Muster-Belehrungen keinen Gesetzesrang hatten.

Was ändert sich? Am 11. Juni 2010 – beginnend nach Mitternacht – treten neue amtliche Muster-Widerrufs- und Rückgabebelehrungen in Kraft. Diese sind nun erstmals in einem Gesetz geregelt, sodass mehr Rechtssicherheit für die Online-Händler bestehen sollte. Zumindest theoretisch.

Christian Solmecke, Partner in der Kölner Medienrecht-Kanzlei WILDE BEUGER & SOLMECKE, betreut über 300 Online-Shops bei allen rechtlichen Fragen rund um das Thema E-Business. Er sagt: „Leider besteht trotz der neuen Belehrung weiterhin eine gewisse Rechtsunsicherheit. Denn der Europäische Gerichtshof hatte bereits mit Urteil vom 3. September 2009 (C-489/07) festgestellt, dass die in der bisher geltenden Muster-Widerrufs-Belehrung enthaltene Klausel über den Wertersatz für die zeitweise Nutzung einer Ware bis zum Widerruf gegen europäisches Recht verstößt. Begründet hatte der EuGH seine Entscheidung damit, dass es unter anderem die Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers negativ beeinflussen könne, wenn er während dieser Bedenkzeit Wertersatz für die Nutzung der Ware leisten müsse. Die Erstattung von Wertersatz sei daher nur in Ausnahmefällen möglich, nämlich ‚wenn der Kunde die Ware mit den Grundsätzen des bürgerlichen Rechts, wie denen von Treu und Glauben oder der ungerechtfertigten Bereicherung, unvereinbar genutzt hat‘.“

Die Problematik: Auch die neuen Mustertexte räumen noch immer die Möglichkeit des Wertersatzes ein. Somit liegt eigentlich ein Verstoß gegen die europäische Fernabsatzrichtlinie vor. Das Problem sind die schwammigen Formulierungen des EuGH-Urteils. Die Meinungen der Juristen gehen darüber auseinander, ob der EuGH vielleicht nur über einen ganz bestimmten Fall des Nutzungswertersatzes entschieden hat oder ob das Urteil im Hinblick auf alle Formen des Wertersatzes Anwendung findet. Folgt man der Ansicht, dass generell kein Wertersatz verlangt werden darf, so besteht bei der Verwendung des neuen Musters weiterhin die Gefahr, dass sich Verbraucher auf das EuGH Urteil berufen und keinen Wertersatz zahlen wollen. Glücklicherweise sollte allerdings eine Abmahnung durch Wettbewerber bei Verwendung des neuen Musters nicht mehr möglich sein, da sich der Händler dann zumindest formal rechtmäßig verhält.

Gefragt ist der deutsche Gesetzgeber. Er sollte die gerade erst in Kraft tretenden Muster schnellstmöglich an die europäische Rechtslage anpassen. Online-Händlern ist bis dahin die Verwendung des neuen Musters anzuraten.

Die neuen Muster: Die Kölner Medienrecht-Kanzlei WILDE BEUGER & SOLMECKE veröffentlicht die neue gesetzliche Widerrufs- und Rückgabebelehrung im offiziellen Wortlaut auf der eigenen Homepage http://www.wbs-law.de/ und gibt Hinweise, wie die neuen Texte zu verwenden sind.

Solmecke: „Wir weisen darauf hin, dass eine unreflektierte Übernahme auch der neuen Widerrufsbelehrung nicht sinnvoll ist. Sollten einzelne Händler unsicher sein, wie das neue Muster genau zu verwenden ist, dann stehen ihnen die Rechtsanwälte Christian Solmecke und Kilian Kost von der Kanzlei WILDE BEUGER & SOLMECKE gern unter der Telefonnummer 0221 951 563 0 oder per E-Mail an info@wbs-law.de zur Verfügung.“ (4244 Zeichen, zum kostenlosen Abdruck freigegeben)

Homepage: http://www.wbs-law.de/
RSS-Feed: http://www.wbs-law.de/news/feed/

Weiterführende Kontaktdaten

Informationen zum verantwortlichen Unternehmen:
Die Kölner Kanzlei WILDE BEUGER & SOLMECKE hat sich auf die Beratung der Fernseh-, Film- und Entertainmentbranche spezialisiert. Insgesamt arbeiten in der Kanzlei jetzt zehn Anwälte. Rechtsanwalt Christian Solmecke (36) hat in den vergangenen drei Jahren den Bereich Internetrecht stetig ausgebaut. So betreut er z.B. über 300 Online-Händler bei allen rechtlichen Fragen rund um das Thema E-Business.
Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Christian Solmecke auch Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet (DIKRI) an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete Solmecke mehrere Jahre als Journalist für den Westdeutschen Rundfunk und andere Medien.

WILDE BEUGER & SOLMECKE Rechtsanwälte, Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29, 50672 Köln
Ansprechpartner: Christian Solmecke, LL.M., Rechtsanwalt
Tel.: 0221 – 951563-23
Fax: 0221 – 951563-3
E-Mail: solmecke@wbs-law.de
Internet: http://www.wbs-law.de/

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