REINEMUND: Lichtblick für spekulationsgeschädigte Kommunen durch Urteil des BGH
BERLIN. Zum heutigen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) über Schadenersatzzahlungen bei bestimmten Spekulationsgeschäften erklärt die kommunalpolitische Sprecherin und Finanzexpertin der FDP-Bundestagsfraktion Birgit REINEMUND:
Das Urteil des BGH ist ein Lichtblick für diejenigen Kommunen, die – bewusst oder aus Unkenntnis des Risikos – zu den riskanten Spekulationsgeschäften als vermeintliche Zinsabsicherung gegriffen haben. Obwohl laut § 134 BGB die Kommunen einem Spekulationsverbot unterliegen, waren es hunderte Städte und Gemeinden, die sich in den letzten Jahren an solchen Geschäften beteiligt und erst mit Änderung der Zinsentwicklung die Risiken erkannt haben.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Die Verantwortung für Finanzgeschäfte mit Steuergeldern liegt in erster Linie bei den Kämmerern. So war die bisherige Rechtsprechung. Mit dem heutigen Urteil gegen die Deutsche Bank haben die Kommunen jetzt doch noch die Möglichkeit, Haftpflichtansprüche geltend zu machen und die enormen Verluste für Kommunen und damit Steuerzahler abzuwenden. Nochmals Glück gehabt.
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