Reinholz: „Bund muss Rücknahme von Elektronikkleingeräten zügig regeln“
Umweltminister-Konferenz befürwortet Handy-Recycling
Die Umweltminister der Bundesländer haben sich auf ihrer Konferenz am 22. Juni in Schleswig einstimmig für die Einführung von Rücknahmesystemen für Elektro- und Elektronikkleingeräte ausgesprochen. Thüringens Umweltminister Jürgen Reinholz bedauert, dass das Bundesumweltministerium eher verhalten auf die Forderung reagiert hat. „Der Bund muss jetzt handeln und die Rücknahmepflicht für Kleingeräte zügig regeln“, sagte Reinholz.
Der Thüringer Umweltminister hatte sich in Schleswig vor allem für wirkungsvolle Rücknahmesysteme bei Energiesparlampen und Mobiltelefonen stark gemacht. Die Umwelt-Ressortchefs baten den Bund, die vom EU-Recht vorgesehene Verpflichtung des Handels zur Rücknahme von Altgeräten zeitnah umzusetzen. Damit soll die Umwelt geschützt, die Ressourceneffizienz verbessert und der illegale Export von Elektroschrott in Drittländer beschränkt werden.
Der Bund möchte zunächst alle Möglichkeiten ergebnisoffen prüfen, wie die neue Elektroschrott-Richtlinie der Europäischen Union am besten in die Praxis umgesetzt werden kann. Erst danach werde man über konkrete Schritte entscheiden.
Hintergrund
Die so genannte „Elektroschrott-Richtlinie“ der EU (WEEE-RL) wurde am 27. Januar 2012 novelliert. Sie enthält unter anderem eine Rücknahmeverpflichtung des Handels für kleinste Geräte (unter 25 Zentimeter, also Energiesparlampen, Mobiltelefone, Rasierapparate und ähnliches). Sie soll nur für Händler gelten, die über eine Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronik-Geräte von über 400 Quadratmeter verfügen.
Andreas Maruschke
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