(pressebox) Trier, 15.04.2011 – Am 13.04.2011 hat der Finanzausschuss einem Gesetzesentwurf zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen zugestimmt.
Ein Bestandteil dieses Entwurfs ist die Änderung des Umsatzsteuergesetzes. Nachdem Deutschland, neben Österreich und Italien, im November 2010 vom Rat der EU ermächtigt wurde, einen Wechsel der Steuerschuldnerschaft bei Lieferungen von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen einzuführen, soll dies nun umgesetzt werden.
Bei entsprechenden Lieferungen mit einer Steuerbemessungsgrundlage von mindestens 5000 Euro an Unternehmen muss, gemäß dem Entwurf, der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer beim Finanzamt anmelden. Somit fallen Steuerschuld und Vorsteuerabzug beim Leistungsempfänger zusammen, was einen möglichen Steuerbetrug verhindern soll.
Geplant ist die Einführung zum 01.07.2011. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.
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