RUPPERT: Finanzielle Entschädigung durch die katholische Kirche richtig
BERLIN. Anlässlich des Angebots der katholischen Kirche zur finanziellen Entschädigung von Missbrauchsopfern erklärt der Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften der FDP-Bundestagsfraktion Stefan RUPPERT:
Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt die grundsätzliche Bereitschaft der katholischen Kirche Opfer sexuellen Missbrauchs finanziell zu entschädigen. Das vorgelegte Entschädigungsmodell ist ein symbolisches Zeichen der Anerkennung des Opferleides und der eigenen Verantwortung sowie ein Beispiel für andere betroffene Institutionen.
Auch wenn Zahlungen den Missbrauch nicht ungeschehen machen können und eigentlich kein Geld den Schmerz der Opfer entschädigen kann, ist eine finanzielle Kompensierung ein erster Schritt in die richtige Richtung. Die katholische Kirche ist die erste Institution, die konkrete Beträge nennt und einen zeitlichen Rahmen für die Entschädigung festlegt.
Die Deutsche Bischofskonferenz kommt ihrer moralischen Pflicht nach, indem sie insbesondere in verjährten Missbrauchsfällen, wo kein Rechtsanspruch mehr besteht, schnell und unbürokratisch eine finanzielle Kompensierung anbietet. Wünschenswert wäre allerdings eine Präzisierung des Angebots sowie eine Abstufung der Entschädigungsleistungen.
Die Opfer haben zurecht immer wieder deutlich gemacht, dass die erfahrene Demütigung durch sexuelle Angriffe Menschen lebenslang begleitet und dass viel wichtiger als Geld die Sensibilität in der Gesellschaft sowie Vorbeugung von Missbrauch ist. Deshalb ist die Zusage einer Kostenübernahme für Therapien und die Einrichtung eines Fonds zur Förderung von Präventionsprojekten positiv.
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