SCHÄFFLER: Koalition stärkt Anlegerschutz (09.02.2011)
BERLIN. Zum heutigen Beschluss des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zum Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz erklärt der Finanzexperte der FDP-Bundestagsfraktion Frank SCHÄFFLER:
Der Verbraucherschutz im Finanzmarkt wird mit dem heutigen Beschluss des Finanzausschusses zum Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz deutlich verbessert. Anleger werden zukünftig wirksam vor Falschberatung geschützt. Vor der Kaufentscheidung eines Kunden schaffen Produktinformationsblätter die notwendige Transparenz.
Vertriebsstrukturen in Banken, die die Interessen der Anleger vernachlässigen, können künftig über ein Register der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aufgedeckt werden. Die offenen Immobilienfonds werden gestärkt und zukunftssicher gemacht.
Der Graue Kapitalmarkt wird in dem heutigen Beschluss noch nicht reguliert, dies wird jedoch in einem weiteren Gesetz geschehen. Insgesamt schafft die christlich-liberale Koalition dadurch ein einheitlich hohes Anlegerschutzniveau – unabhängig davon, ob ein Anleger Finanzprodukte über Banken oder freie Vermittler erwirbt.
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