Schluss mit der Doppelmoral

Berlin (pressrelations) –

Schluss mit der Doppelmoral

Zum Internationalen Hurentag am 2. Juni erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Mitglied im Bundesvorstand und Frauenpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90 /DIE GRÜNEN:

„Das rot-grüne Prostitutionsgesetz war ein wichtiger Schritt, um die Doppelmoral in Deutschland gegenüber Prostituierten zu beenden. Zum ersten Mal bekamen sie Rechte zugestanden, können ihren Lohn einklagen und haben ein Recht auf Kranken- und Sozialversicherung. Zudem wurden die Rechte der Prostituierten gestärkt. Sie haben seitdem das Recht, bestimmte Kunden oder auch bestimmte Sexpraktiken abzulehnen.

Dennoch sind weitere Schritte nötig, vor allem in den Ländern steht eine konsequente Umsetzung des Prostitutionsgesetzes noch aus. Die Landesregierungen müssen endlich Nachbesserungen wie z.B. Klarstellungen beim Gewerbe- und Baurecht oder bei der Sperrbezirksverodnung ermöglichen. Zudem setzen wir uns für arbeitsrechtliche Mindeststandards in der Prostitution und die Abschaffung des Vermieterprivilegs ein und auch die Beratungs- und Ausstiegsangebote müssen ausgebaut werden.

Prostituierte dürfen nicht diskriminiert und an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden. Das würde die notwendige Bekämpfung von Zwangsprostitution und Menschenhandel konterkarieren. Eine konsequente und erfolgreiche Bekämpfung von Frauenhandel und Zwangsprostitution kann nur gelingen, wenn die Opfer mit effektivem Zeuginnenschutz, einem dauerhaften Bleiberecht und Zukunftsperspektiven unterstützt werden. Nur dann werden sie bereit sein, gegen die Täter auszusagen. Und in den meisten Fällen sind die Aussagen der Opfer die wichtigste Grundlage, um die Täter verfolgen und verurteilen zu können. Gewinne aus Frauen- und Menschenhandel müssen beschlagnahmt werden und dann den Opfern zugute kommen. Außerdem müssen Freier von Zwangsprostituierten auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen

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