SCHWEICKERT: Bei Anlagen muss das drin sein, was draufsteht

Berlin (pressrelations) –

SCHWEICKERT: Bei Anlagen muss das drin sein, was draufsteht
BERLIN. Zu Medienberichten über die irreführende Kennzeichnung von Finanzprodukten erklärt der verbraucherschutzpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Erik SCHWEICKERT:

Die oft irreführende Kennzeichnung von Anlageprodukten durch die Geldinstitute muss beendet werden. Jedes Frühstücksei unterliegt strengeren Etikettierungsrichtlinien als eine Bank bei der Kennzeichnung ihrer Produkte. Der Verbraucher muss wissen, was in seinem Produkt steckt ? welche Anlageform, welche Risiken, welche Renditemöglichkeiten. Dazu bedarf es einer klaren Kennzeichnung der Risikoklasse der entsprechenden Finanzprodukte durch die Banken.

Wegweisend für eine bessere Information des Anlegers wäre es, wenn die Banken Finanzprodukte nach einheitlichen Kriterien in Risikoklassen einordnen würden. So wäre zum Beispiel die Risikoklasse 0 für Produkte ohne Verlustrisiko geeignet, die dem staatlichen Einlagensicherungssystem unterliegen. Mit zunehmendem Risiko stiege auch die Risikoklasse. Dies würde die nötige Transparenz für die Verbraucher schaffen und den findigen Wortspielen der Banken bei Anlagebezeichnungen einen Riegel vorschieben.
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