Sicherungsverwahrung von Sexualstraftätern

München (pressrelations) –

Sicherungsverwahrung von Sexualstraftätern

Joachim Herrmann: „Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist Fehlurteil ? Opferschutz wird völlig missachtet ? Bundesregierung muss Rechtsmittel einlegen“

„Die heutige Entscheidung der Kleinen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte darf keinen Bestand haben. Für mich ist völlig klar: Gefährliche Sexualstraftäter gehören eingesperrt. Es verletzt keine rechtsstaatlichen Grundsätze, wenn wir unsere Frauen und Kinder vor übelsten Verbrechern schützen. Der Europäische Gerichtshof missachtet die Menschenrechte der Opfer völlig. Sollen wir jetzt wirklich die Gefängniszellen aufschließen und klar als gefährlich eingestufte Sexualstraftäter rauslassen? Die Bundesregierung muss jetzt unbedingt Rechtsmittel einlegen und für eine Korrektur dieses Fehlurteils und Irrwegs sorgen“, sagte Innenminister Joachim Herrmann zur heutigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte über die Sicherungsverwahrung. Konkret ging es in dem Verfahren eine Änderung des Strafgesetzbuches von 1998, mit der die zuvor auf zehn Jahre befristete Sicherungsverwahrung auch nach dieser Frist auf unbestimmte Zeit verlängert werden kann, wenn von dem Täter eine Gefahr ausgeht.

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