SKUDELNY: Bundesregierung sichert ‚public viewing‘ bei Fußball-WM

Berlin (pressrelations) –

SKUDELNY: Bundesregierung sichert „public viewing“ bei Fußball-WM

BERLIN. Zur heute beschlossenen Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung, wonach öffentliche TV-Übertragungen während der Fußballweltmeisterschaft auch nach 22.00 Uhr möglich sind, erklärt die Lärmschutzexpertin der FDP-Bundestagsfraktion Judith SKUDELNY:

Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt die Ausnahmeregelung der Lärmschutzverordnung für WM-Fußballübertragungen. Die Nachtlärmgenehmigung für öffentliche Fußball-WM-Übertragungen ist angemessen und wichtig. Die Bundesregierung sichert so das so genannte „public viewing“ während der WM in Südafrika. Bei der letzten WM in Deutschland und der EM 2008 haben wir sehr positive Erfahrungen mit öffentlichen TV-Übertragungen gemacht. Die Fußballfans waren vorwiegend friedlich und auch viele Familien haben an den Großveranstaltungen teilgenommen. Solche Veranstaltungen tragen zum Zusammenhalt in der Gesellschaft bei. Die Festschreibung der Ausnahmereglung trägt diesen positiven Erfahrungen Rechnung.

Die Ausnahmeregelung gilt innerhalb der Weltmeisterschaft nur für die Tage, an denen wirklich ein Abendspiel übertragen wird. Die Regelung schafft einen guten Ausgleich zwischen allen Interessen. Damit ist Deutschland von politischer Seite aus gut auf die WM in Südafrika vorbereitet.

Jetzt muss unsere Nationalmannschaft nur noch gute Spiele liefern. Dabei kann die Politik leider nicht helfen.

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