Sozialversicherungswahlen finden am 1. Juni 2011 statt.
„Die nächsten Sozialwahlen finden am Mittwoch, dem 1. Juni 2011 statt“, ver¬kündeten der neue Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen, Gerald Weiß, und sein Stellvertreter Klaus Kirschner am Donnerstag, 29. November 2009, auf einer gemeinsamen Pressekonferenz im Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin. Die Wahlankündigung werde öffentlich im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die Festlegung des Wahltermins sei auch der entscheidende Fix¬punkt für Verfahrensabläufe und -fristen. Diese würden in einem „Wahlkalender 2011“ zusammengefasst, der gleichfalls im Bundesanzeiger veröffentlicht werde.
„Bei den Sozialversicherungswahlen wählen die Versicherten die Selbstverwal¬tungen in den Organen der Rentenversicherung, den Krankenkassen und der gesetzlichen Unfallversicherung. Damit haben die Versicherten direkten Ein¬fluss auf die Verwaltung und die Gestaltung der Leistungen der Versicherungs¬träger, erläuterten Weiß und Kirschner.
In einer Reihe von Sozialversicherungsträger finden sog. „Friedenswahlen“ statt. Bei Friedenswahlen würde auf eine Urwahl durch die Versicherten ver¬zichtet. Die beteiligten Verbände und Organisationen einigen sich untereinan¬der auf die Verteilung der Mandate, erläuterten Weiß und Kirschner. „Die Frie¬denswahl ist zwar ein legitimes Mittel der Bestimmung der Mitglieder der Selbstverwaltung, sollte aber zunehmend zur Ausnahme werden. Denn nur bei einer Urwahl können die Versicherten die Entwicklung ihrer Versicherung di¬rekt beeinflussen. Deshalb hoffen wir, dass immer mehr Träger direkt wählen lassen. Sollte das Instrument der Friedenswahlen im Übermaß genutzt werden, müssten wir dem Gesetzgeber den Hinweis geben, die Hürden für die Frie¬denswahlen drastisch anzuheben“, betonte der Bundeswahlbeauftragte und sein Stellvertreter.
Weiß und Kirschner sehen ihre größte Herausforderung darin, bei den Sozial¬wahlen eine relativ hohe Wahlbeteiligung der Versicherten zu erreichen. Um dies zu erreichen, wollen sie eng mit der Selbstverwaltung, den Trägern und den Medien zusammenarbeiten.
Der Gesetzgeber ist aufgerufen, die Transparenz der Sozialwahlen und der Selbstverwaltung zu verbessern und bestehende „Demokratiedefizite“ zu be¬seitigen. Auch sollten die Grundlagen dafür geschaffen werden, dass bei der übernächsten Sozialwahl 2017 „online“ vom häuslichen Computer aus gewählt werden kann.
Informationen zum neuen Bundeswahlbeauftragten und seinem Stellvertreter
Weiß und Kirschner sind profilierte Sozialpolitiker. Sie haben gemeinsam am 1. Oktober 2009 ihre Ämter als neuer Bundeswahlbeauftragter für die Sozial¬versicherungswahlen bzw. als Stellvertretender Bundeswahlbeauftragter für die Sozialversicherungswahlen aufgenommen.
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