Sparkassengesetz

München (pressrelations) –

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Joachim Herrmann: „Popularklage wird keinen Erfolg haben – Keine Pflicht zur Änderung des Sparkassengesetzes“

„Die Popularklage von ver.di gegen das bayerische Sparkassengesetz hat meines Erachtens keine Aussicht auf Erfolg. Ich sehe keine verfassungsrechtliche Verpflichtung, die geforderte Vertretung der Arbeitnehmer in den Verwaltungsräten der Sparkassen einzuführen. Die Entscheidung darüber steht vielmehr im gesetzgeberischen Ermessen des Landtags. Die Bayerische Staatregierung hat ver.di die Prüfung des Vorschlags zugesagt. Umso weniger kann ich die Popularklage zum jetzigen Zeitpunkt verstehen. Auch wenn sich die kommunalen Spitzenverbände mittlerweile ablehnend gegenüber Arbeitnehmervertretern in den Verwaltungsräten des Sparkassen geäußert haben: Eine endgültige Entscheidung hierüber ist noch nicht gefallen“, sagte Innenminister Joachim Herrmann heute in München zur angekündigten Popularklage von ver.di gegen das Sparkassengesetz.

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