SPD fordert Entschaedigung von Stalkingopfern
Anlaesslich der Entscheidung des Bundessozialgerichts ueber Versorgungsleistungen nach dem Opferentschaedigungsgesetz erklaert die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Christine Lambrecht:
Die SPD-Fraktion fordert Entschaedigung von Stalkingopfern auch bei psychischer Einwirkung. Die juengste Rechtssprechung des Bundessozialgerichts belegt, dass es bei der Entschaedigung von Stalkingopfern offenbar eine Gesetzesluecke gibt. Nach Auffassung der Richter reichen psychische Einwirkungen auf das Opfer nicht aus, um einen taetlichen Angriff im Sinne des Opferentschaedigungsgesetzes und damit eine Entschaedigungsleistung zu bejahen.
Seit 2007 ist Stalking durch einen besonderen Straftatbestand sanktioniert. Das strafbare Stalking selbst setzt allerdings keinen koerperlichen Uebergriff voraus. Typisch ist vielmehr, dass Opfer verfolgt und sie mit verbalen Drohungen traktiert werden. Vor allem ueber laengere Zeit kann Stalking auch ohne koerperliche Uebergriffe bei Opfern zu erheblichen posttraumatischen Belastungsstoerungen fuehren. Mit diesen Schaedigungfolgen duerfen Opfer nicht alleine gelassen werden.
Die Luecke im Opferentschaedigungsgesetz muss geschlossen werden.
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