SPD-Forderung nach staerkerer Parlamentsbeteiligung wird umgesetzt
Anlaesslich der abschliessenden Beratung des Deutschen Bundestages zur Aenderung des Stabilisierungsmechanismusgesetzes
erklaert der zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Rolf Schwanitz:
Der Deutsche Bundestag hat heute seine Beteiligungsrechte bei Entscheidungen ueber Massnahmen des europaeischen Rettungsfonds EFSF umfassend gestaerkt. Die Vorschlaege der SPD-Bundestagsfraktion wurden dabei nahezu vollstaendig beruecksichtigt.
Bis auf eine Ausnahme werden kuenftig alle Entscheidungen ueber Hilfsmassnahmen beziehungsweise ihre Aenderungen vom Plenum des Deutschen Bundestages, das heisst von allen Abgeordneten, oeffentlich entschieden. Dies betrifft Darlehen, Anleiheankaeufe auf dem Primaermarkt, vorsorgliche Massnahmen, Kredite fuer die Rekapitalisierung von Finanzinstituten, Leitlinien, Aenderungen der Bedingungen von Instrumenten oder die sogannnten „Hebel“.
Die Auszahlung von einzelnen Hilfstranchen kann darueber hinaus aufgrund ihrer erheblichen Bedeutung kuenftig nur nach vorheriger Beteiligung des Haushaltsausschusses erfolgen.
Daneben werden im Haushaltsausschuss auch bei Regierungsvorlagen Minderheitenrechte fuer Anhoerungen geschaffen. Das Sondergremium schliesslich befasst sich nur noch mit Sekundaermarktkaeufen. Es wird durch eine geheime Wahl mit der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages staerker legitimiert und vergroessert.
Mit der nun beschlossenen Aenderung des
Stabilisierungsmechanismusgesetzes werden die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 2012 gezogen. Die deutlich bessere Parlamentsbeteiligung wird der Stellung des Budgetrechts als Koenigsrecht des Parlaments wirklich gerecht. Damit wird heute ein gutes Stueck Parlamentsgeschichte in Deutschland geschrieben.
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