SPD will mit Zweitverwertungsrecht Open Access ermoeglichen
Anlaesslich der Einbringung eines Gesetzentwurfes zur Einfuehrung eines Zweitverwertungsrechtes fuer wissenschaftliche Veroeffentlichungen erklaeren der zustaendige Berichterstatter der Arbeitsgruppe Rechtspolitik Burkhard Lischka und der stellvertretende forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion René Roespel:
Die SPD-Bundestagsfraktion hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, mit dem ein unabdingbares Zweitverwertungsrecht fuer wissenschaftliche Beitraege eingefuehrt werden soll, die im Rahmen einer ueberwiegend mit oeffentlichen Mitteln finanzierten
Lehr- und Forschungstaetigkeit entstanden sind. Nach einer Embargofrist von sechs Monaten bei Periodika und zwoelf Monaten bei Sammelwerken sollen Wissenschaftler ihre Beitraege im Internet veroeffentlichen koennen. Der Urheber wird selbst entscheiden koennen, ob er dieses Recht nutzt – eine Zweitverwertungspflicht und Zwangslizenzen werden abgelehnt. Das staerkt die Position der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie den Austausch ueber Forschungsergebnisse im Internet.
Dies ist ein wichtiger Schritt, um die rechtlichen Rahmenbedingungen fuer das wissenschaftliche Publizieren weiter an die Herausforderungen der digitalen Gesellschaft anzupassen.
Wir wollen die wissenschaftlichen Urheber staerken. Die Anhoerung des BMJ im vergangenen Jahr hat gezeigt, dass dafuer die Rahmenbedingungen fuer „Open Access“ im Bereich von Wissenschaft, Forschung und Bildung dringend verbessert werden muessen. Bisher fehlt eine urhebervertragliche Regelung, die den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern das unabdingbare Recht einraeumt, ihre Forschungsergebnisse auch online zu praesentieren. Die vermeintliche vertragsrechtliche Freiheit der wissenschaftlichen Autoren, das Format und den Ort ihrer wissenschaftlichen Publikationen frei waehlen zu koennen, wird heute durch die faktische Monopol- beziehungsweis Oligopolstellung einzelner Zeitschriften- und Wissenschaftsverlage eingeschraenkt.
Ein unabdingbares Zweitveroeffentlichungsrecht fuer wissenschaftliche Veroeffentlichungen wird auch von der Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und den Forschungsorganisationen seit langem gefordert. Es soll den wissenschaftlichen Autoren wie auch den Hochschulen ermoeglichen, ihre Forschungsergebnisse neben der herkoemmlichen Verlagspublikation zu publizieren, etwa auf eigenen Webseiten, auf den Seiten der wissenschaftlichen Fachgesellschaften oder auf Hochschulservern. Damit sollen zugleich zeitgemaesse und dringend gebotene Kommunikations- und Publikationsmoeglichkeiten geschaffen werden, denn bei wissenschaftlichen Veroeffentlichungen geht es vor allem um den schnellen Zugang zu Publikationen und Forschungsergebnissen.
Da es sich hier um eine konkrete Einzelregelung handelt, die sehr zeitnah umgesetzt werden koennte, ist es nicht notwendig, hierzu moegliche Vorschlaege fuer den sogenannten dritten Korb abzuwarten. Eine bildungs-, wissenschafts- und forschungsfreundliche Novellierung des Urheberrechtes und die Staerkung der wissenschaftlichen Urheber ist erforderlich, damit Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen nicht von der technologischen Entwicklung abgekoppelt werden, sondern sie angemessen nutzen koennen.
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