Stellungnahme der Europakammer zur ‚Strategie Europa 2020‘

Berlin (pressrelations) –

Stellungnahme der Europakammer zur „Strategie Europa 2020“

Die Europakammer des Bundesrates hat gestern zur Strategiemitteilung der Kommission über intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum in der Europäischen Union umfangreich Stellung genommen. Das Votum gilt nach dem Grundgesetz als Beschluss des Bundesrates.
In der „Strategie Europa 2020“ skizziert die Kommission ihre Vision der europäischen sozialen Marktwirtschaft des 21. Jahrhunderts und schlägt hierbei – mit quantifizierten Zielgrößen unterlegte – Kernziele vor, die aus ihrer Sicht bis zum Jahr 2020 erreicht werden sollten.
Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass sich Europa den in der Mitteilung genannten strukturellen Herausforderungen in einer gemeinsamen Anstrengung stellen muss, damit ein nachhaltiger Aufschwung gelingt. Nicht akzeptabel sei jedoch der enge Zeitplan, der eine Annahme der allgemeinen Ausrichtung und der Oberziele der Strategie bereits im Europäischen Rat am 25./26. März 2010 vorsehe und einer umfassenden Einbeziehung des Bundesrates sowie einer seriösen Befassung mit einer 10-Jahres-Strategie entgegenstehe. Dieses Verfahren unterhöhle die Beteiligungsrechte der nationalen Parlamente, wenn zwischen der Direktzuleitung und der Entscheidung auf Ratsebene weniger als drei Wochen liegen. Die Länder fordern angesichts der zeitlichen Reichweite, die Europa-2020-Strategie frühestens auf dem Europäischen Rat im Juni 2010 zu beschließen.
Neben der grundsätzlichen Ablehnung des von der Kommission vorgegebenen Zeitrahmens übt der Bundesrat zum Teil auch inhaltliche Kritik an der Ausgestaltung der Zielvorgaben. So weisen die Länder zum Beispiel die Zielvorgaben zum Anteil der Schulabbrecher und zur Quote der Hochschulabschlüsse als nicht vertragskonform zurück.
Bei der Leitlinie zur Bekämpfung von Armut lehnen sie die vorgeschlagene Maßnahmenbreite und Durchdringungstiefe in die Verwaltung der Mitgliedstaaten ab. Die Länder weisen auch darauf hin, dass aus ihrer Sicht die in der Strategie vorgesehenen Ziele nicht ohne Berücksichtigung der Belange des ländlichen Raums erreichbar sind. Sie sind der Auffassung, dass die Entwicklung des ländlichen Raums sowie agrarpolitische Aspekte in der vorliegenden Strategie „Europa 2020“ stärkere Berücksichtigung finden sollten.

Mitteilung der Kommission:
EUROPA 2020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum

Drucksache 113/10 (Beschluss)

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