Teststreifen: Verordnung nur noch in Ausnahmefällen

(lifepr) Mainz, 17.03.2011 – Laut Beschluss des G-BA sollen Blutzuckerteststreifen für Typ-2-Diabetiker, die kein Insulin spritzen, nur noch in Ausnahmen von den Kassen bezahlt werden.

Laut Beschluss sollen nichtinsulinspritzende Typ-2-Diabetiker nur noch in folgenden Ausnahmefällen Blutzuckerteststreifen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet bekommen: bei instabiler Stoffwechsellage durch vorübergehende Erkrankungen; bei Ersteinstellung auf (oder Therapieumstellung bei) oralen Antidiabetika mit hohem Unterzuckerungsrisiko.

Das gab der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute in Berlin in einer Plenumssitzung bekannt. Pro solches Ereignis können maximal 50 Teststreifen verordnet werden.

DDB: Demo in Berlin!

Während der Plenumssitzung demonstrierten rund 200 Diabetiker vor dem Gebäude des G-BA in der Berliner Wegelystraße. Aufgerufen hatte der Deutsche Diabetiker Bund (DDB): „Den Patienten droht der Verlust des wichtigsten Instruments ihres Diabetes-Selbstmanagements“, so DDB-Vorsitzender Dieter Möhler, „langfristig werden teure Folgeerkrankungen riskiert!“

Er und sein Verband fordern eine Umstellung des vorliegenden Beschlusses auf einen „Therapiehinweis“, der eine offenere Verordnungsfähigkeit möglich macht. Möhler: „Nicht jeder muss alles haben, aber es muss jeder das bekommen, was er braucht, um seinen Diabetes im Griff zu halten.“ Möhler sieht Medizin der 70-er Jahre, in die der Patient vom G-BA gedrängt wird.

Der Hintergrund: IQWiG

Im Vorfeld des G-BA-Beschlusses vom 17. März hatte das IQWiG (Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen) einen Abschlussbericht verfasst zur Nutzenbewertung der Harn- und Blutzuckermessung bei Typ-2-Diabetikern. Darin wurde festgestellt, dass es keinen messbaren Patientennutzen der Blutzuckermessung gibt bei nichtinsulinsprittzenden Typ-2-Diabetikern.

Auf Basis des IQWiG-Berichts legte der G-BA einen Beschlussentwurf vor und gab diesen in das gesetzlich vorgegebene Stellungnahmeverfahren. Viele Stellungnahmen gingen ein, heißt es, und sie seien umfassend durch den Unterausschuss gewürdigt worden, so der G-BA.

Wie für Kernkraftwerke: Sicherheit geht vor!

Priv.-Doz. Dr. Bernd Kulzer (Bad Mergentheim): „Mehr als die Hälfte aller Patienten der Gruppe der nichtinsulinpflichtigen Diabetiker nimmt Tabletten ein, die mit einer Unterzuckerungsgefahr einhergehen. Diese Patienten haben jetzt eine erhöhte Gefährdung für schwere Unterzuckerungen – dies wird jedoch weder in dem Gutachten des IQWiG noch vom G-BA überhaupt thematisiert, geschweige denn überhaupt problematisiert.“

„Wenn man weiß, dass sehr viele Menschen mit Diabetes davon betroffen sind, muss neben einer ‚Nutzenbewertung‘ auch eine ‚Schadensbewertung‘ stattfinden. Was Frau Merkel für die Kernkraftwerke fordert – Sicherheit geht vor! – sollte auch für Menschen mit Diabetes gelten“, fordert Kulzer.

Frist bis Ende Mai

Die Rechtsaufsicht über den G-BA hat das Bundesgesundheitsministerium. Der G-BA legt die von ihm beschlossenen Richtlinien dem Ministerium vor. Dieses hat das Recht, sie innerhalb von zwei Monaten zu beanstanden. bei Nichtbeanstandung wird der beschluss im ‚Bundesanzeiger‘ veröffentlicht und tritt in der Regel einen Tag nach Veröffentlichung in Kraft.