
(BSOZD.com-NEWS) Berlin. Zur Weigerung der so genannten großen Koalition, im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages eine Sachverständigenanhörung zur Erbschaftsteuer durchzuführen, erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion Carl-Ludwig THIELE:
Die Ablehnung einer Sachverständigenanhörung zur Erbschaftsteuer im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zeigt, dass die so genannte große Koalition die öffentliche Auseinandersetzung über die jüngsten Vorschläge der Koalition zur Erbschaftsteuer scheut. Die gestern verteilten Änderungsanträge sind inzwischen umfangreicher als der Gesetzentwurf.
Im Rahmen einer Expertenanhörung wäre eine intensive Auseinandersetzung mit den vielen umfangreichen und wesentlichen Änderungen an dem Gesetzentwurf möglich gewesen. Der Zeitplan des Gesetzgebungsverfahrens wäre durch die von der FDP-Bundestagsfraktion für die nächste Woche beantragte Anhörung in keiner Weise beeinträchtigt worden.
Die Regelungsinhalte der Änderungsanträge sind äußerst kompliziert, für viele Abgeordnete der Koalition und auch der Opposition sowie zudem für viele Steuerpflichtige ohne fremde Hilfe überhaupt nicht verständlich. Auch vom Fraktionsvorsitzenden der Union, Volker Kauder, und dem Vorsitzenden der CSU-Landesgruppe, Peter Ramsauer, wurden gestern viele offene Fragen zur Erbschaftsteuerreform angemeldet. Insofern ist die Ablehnung der Anhörung umso unbegreiflicher. Von der FDP sind heute allein 23 Fragen – die noch nicht abschließend sein können – an das Bundesministerium der Finanzen übergeben worden.
Der Zeitdruck ist nicht durch die Opposition, sondern durch jahrelange Verhandlungen der Koalition seit Beginn dieser Legislaturperiode verursacht worden.
Die FDP wird weiter auf ein ordnungsgemäßes Gesetzgebungsverfahren bestehen. Die Öffentlichkeit hat einen Anspruch darauf, über die Risiken und Nebenwirkungen der Erbschaftsteuerreform und über deren komplizierte Regel-Ausnahme-Mechanismen informiert zu werden.
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