TONCAR: Haltung der FDP von Bundesverfassungsgericht bestätigt (07.09.2011)

Berlin (pressrelations) –

TONCAR: Haltung der FDP von Bundesverfassungsgericht bestätigt (07.09.2011)
BERLIN. Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion und Mitglied im Haushaltsausschuss Florian TONCAR:

Mit der heutigen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass das Haushaltsrecht des Deutschen Bundestages auch im Zusammenhang mit der Stabilisierung des Euro uneingeschränkt gilt. Zukünftig wird jedes Hilfsprogramm einer vorherigen parlamentarischen Zustimmung bedürfen. Damit wird die geplante Veränderung der Parlamentsrechte, auf die sich die Haushaltspolitiker der Koalition am vergangenen Freitag geeinigt haben und die die FDP-Fraktion am Montag zur Grundlage einer Zustimmung zur Veränderung des Rettungsschirms gemacht hat, vom Bundesverfassungsgericht eingefordert. Das ist ein guter Tag für die Demokratie. Für die Akzeptanz der Stabilisierungspakete ist es unerlässlich, dass die Bürger jederzeit ihre gewählten Abgeordneten verantwortlich machen können und dass das Parlament die Verantwortung auch effektiv ausüben kann. Deutschland wird zukünftig als erstes europäisches Land eine umfassende Parlamentsbeteiligung in Fragen der Währungsunion haben.

Erfreulich ist auch die im Urteil enthaltene Warnung des Gerichts, dass eine automatisch ablaufende umfassende Vergemeinschaftung von Schulden gegen das Grundgesetz verstoßen dürfte. Dadurch wird noch einmal deutlich, dass Eurobonds zur Lösung des Problems nicht in Frage kommen.

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