Trauungsorte

BSOZD.com-News München. (pressrelations) – Joachim Herrmann: „Mehr Entscheidungsfreiheit für Gemeinden bei Trauungsorten – Standesamt nicht mehr zwingend – Wünsche von Brautpaaren können besser berücksichtigt werden“

„Die Gemeinden haben künftig mehr Entscheidungsfreiheit bei der Wahl von Trauungsorten. Nach der Änderung des Personenstandsrechts waren wir nicht mehr an die Vorgaben des Bundes für die Räumlichkeiten bei der Eheschließung gebunden. Sie waren meiner Meinung nach viel zu streng. Jetzt konnten wir neue Vorgaben für die Standesämter erlassen, die den Gemeinden wesentlich mehr Entscheidungsfreiheit geben. Im Vordergrund stand dabei für mich eine möglichst flexible und unbürokratische Handhabung. Ich bin sicher: Die Gemeinden werden jetzt vielfach dem Wunsch von Brautpaaren entsprechen können, die ihre Ehe nicht in der Amtsstube des Standesamtes, sondern nach ihren Vorstellungen an einem anderen geeigneten Ort schließen möchten. Eine Eheschließung etwa auf dem Schiff, unter freiem Himmel, in Hotels oder Gaststätten wird künftig vielfach möglich sein“, sagte Innenminister Joachim Herrmann zu den neuen Vollzugshinweisen für die Standesämter zur Bestimmung des Eheschließungsortes.

Das Thema Trauungsort hatte in der Vergangenheit des Öfteren große Aufmerksamkeit erregt. Insbesondere eine Eheschließung auf Schiffen oder einer Fähre war Gegenstand der Diskussion. Nach den bisherigen Vorgaben durfte eine Trauung grundsätzlich nur im Standesamt und somit weder unter freiem Himmel noch auf einem Schiff stattfinden. Andere Örtlichkeiten wie Gaststätten waren ebenso ausgeschlossen. Mit der Änderung des Personenstandrechts haben die Länder nun weitgehend freie Hand hinsichtlich der Regelungen für Eheschließungsorte erhalten. Einzige bundesgesetzliche Vorgabe bleibt, dass die Eheschließung „in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form“ vorgenommen wird. Herrmann: „In diesem vorgegebenen Rahmen haben die Gemeinden nunmehr große Gestaltungsfreiheit. Für mich ist klar: Wir wollen Brautpaaren keine unnötigen Vorgaben machen, wie sie den schönsten Tag ihres Lebens feiern.“ Dies gilt in Bayern künftig auch für die Begründung von Lebenspartnerschaften.

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