Treppenlifte: Kein Fall für Kassenbetrug

Bei Heilmitteln, Arzneimitteln und bei Pflegeaufwendungen verlieren die gesetzlichen Krankenkassen nach einer aktuellen DAK-Untersuchung viel Geld durch falsche Abrechnungen. Häufig stecken betrügerische Absichten dahinter, deshalb setzen die Kassen jetzt auf verstärkte Überprüfung und Aufklärung. Ganz anders sieht es bei den Hilfsmitteln aus. Erstattungen für Hilfsmittel werden in betrügerischer Absicht offenbar nicht gefordert. Wenn also Treppenlifte und andere Hilfsmittel abgerechnet werden, sind diese auch erforderlich. Das spricht für die Qualität der Ärzte und der Hersteller. Welche die besten Treppenlift Anbieter sind und wie sie im letzten großen Treppenlift Test abgeschnitten haben, erfährt man auf http://www.treppenlift-testsieger.de/treppenlift-anbieter/

 

Heilmittel werden häufig falsch abgerechnet

Allein die DAK holte sich im Jahr 2014 rund 1,3 Millionen Euro von den Leistungserbringern zurück, weil Heilmittel vorsätzlich falsch oder vertragswidrig abgerechnet wurden. Neben den Heilmitteln sind es die Arzneimittel oder die Aufwendungen für Pflegeleistungen, die nicht korrekt angegeben wurden. Die ärztliche Abrechnung von erbrachten Behandlungsleistungen kommt dagegen erst an vierter Stelle im Ranking. Das zumindest ist das Ergebnis der DAK-Ermittler. Sie fanden heraus, dass die Ersatzkasse mit Sitz in Hamburg im Jahr 2014 durch gefälschte Rezepte, erfundene Behandlungen oder manipulierte Rechnungen in Höhe von 1,3 Millionen Euro geschädigt werden sollte. Bis zum Ende des Jahres 2014 konnte knapp 1.000 Fälle geklärt werden. Derzeit sind noch 1.700 Hinweise auf unlautere Abrechnungen vorhanden. Trotzdem ist der Abrechnungsbetrug ein eher seltenes Phänomen im Gesundheitswesen, behaupten die Ermittler der DAK.

 

Konsequenz der Kasse hilft weiter

Die DAK geht deshalb konsequent gegen Betrügereien vor und holt sich das Geld zurück, das unrechtmäßig erstattet wurde. Hier sieht man sich den Versicherten gegenüber in der Pflicht, denn jeder Euro, der zu viel erstattet wurde, schmälert den Bestand in der Kasse und damit die finanzielle Basis einer Krankenkasse. Allerdings wird es wohl immer schwerer, Abrechnungsbetrug zu identifizieren. Die laufende Gesetzgebung müsse deshalb verstärkt an den neuen Straftatbeständen Bestechlichkeit und Bestechung ansetzen, die auch im Gesundheitswesen zunehmend zu finden sind. Die DAK hatte sich im vergangenen Jahr rund 392.000 Euro für falsch berechnete Heilmittel zurückgefordert, bei Arznei- und Verbandmitteln mussten 247.000 Euro erstattet werden. In der Pflege wurden immerhin 211.000 Euro unrechtmäßig eingefordert. Ärztliche Leistungen wurden nur in Höhe von 120.000 Euro falsch angegeben. Für zahnärztliche Behandlungen fielen Rückforderungen über 65.000 Euro an.

 

Hilfsmittel seltener falsch abgerechnet

Auffallend ist, dass Hilfsmittel wie Treppenlifte nur in geringerem Umfang falsch oder vorsätzlich in betrügerischer Absicht abgerechnet wurden. Die Rückforderungen der DAK beliefen sich im Jahr 2014 auf rund 96.000 Euro. Offen ist allerdings, um welche Form der Hilfsmittel es sieht handelt. Schließlich gehören auch Sehhilfen, Hörgeräte, Gehhilfen, künstliche Körperteile und viele andere Geräte zu den Hilfsmitteln, die einem Patienten die Teilnahme am Leben wieder aktiv ermöglichen. Treppenlifte werden ungeachtet der hohen Kosten eine eher untergeordnete Rolle spielen. Trotzdem ist es gut zu wissen, dass die Hilfsmittel für Gehbehinderte und Mobilitätseingeschränkte von den Herstellern und den Patienten sauber und vertragsgemäß abgerechnet werden. Das gibt vor allem den Patienten ein gutes Gefühl, die bei Nutzung der Lifte auf eine ordnungsgemäße und vertragskonforme Abwicklung durch den Hersteller und durch die Krankenkasse angewiesen sind. Im Test zeigte sich, dass bei den etablierten Produzenten erfreulicherweise wenig Handlungsbedarf besteht.