(pressebox) Rostock, 11.01.2011 – Nach Informationen der Deutsch-Ungarischen Industrie- und Handelskammer wurde nur 9 Tage nach seinem Inkrafttreten in Ungarn das Gesetz über die branchenspezifischen Sondersteuern zum Anfang des Jahres bereits wieder geändert. Telekommunikationsunternehmen werden dementsprechend erst ab einem Umsatz von 1,8 Mio. Euro durch die Krisensteuer belastet, der Steuersatz lag bisher bei Umsätzen zwischen 360 T. und 1,8 Mio. Euro bei 2,5%. Energieunternehmen werden auch nicht mehr einheitlich 1,05 % ihres Umsatzes als Sondersteuer bezahlen. Nach den verabschiedeten Änderungen liegt der Steuersatz bis zu 18 Mio. Euro Nettoeinnahmen im Jahr bei 0,3%, erst über 18 Mio. Euro Nettoumsatz beträgt die Steuer wie bisher 1,05%.
Ungarn hat bereits im Oktober 2010 zur Konsolidierung des Staatshaushaltes eine als „Krisen-Sondersteuer“ titulierte und nach Angaben der Regierung bis 2012 befristete Sondersteuer eingeführt, welche die Telekommunikationsbranche, den Einzelhandel und Unternehmen der Primärenergieversorgung belastet. Zuvor war bereits eine Bankensteuer verabschiedet worden. Seitens der Wirtschaft wurde kritisiert, dass die Sondersteuern rückwirkend für das Jahr 2010 sowie für die Jahre 2011 und 2012 gelten sollen.
„Trotz schwieriger Situation des Staatshaushaltes ist Ungarn weiterhin ein attraktiver Markt für Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern“, sagt Lars Bosse, Hauptgeschäftsführer der IHK zu Rostock, zu den aktuellen Entwicklungen.
Deutsche Unternehmen haben bis heute etwa 17 Milliarden Euro in Ungarn investiert, sie sichern Arbeit für mehr als eine viertel Million Menschen. Zwischen 1999 und 2008 haben ausländischer Firmen in Ungarn aus ihren Gewinnen Reinvestitionen in Höhe von 17 Milliarden Euro getätigt, die Hälfte davon stammte von deutschen Unternehmen. Mehr als 85% der deutschen Unternehmen in Ungarn sind kleine und mittelständische Unternehmen.