Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie muss in den Vermittlungsausschuss
Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung das Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts, das die Europäische Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht umsetzen soll, in den Vermittlungsausschuss verwiesen.
Sie wollen hiermit negative Auswirkungen auf die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im Zusammenhang mit den im Gesetz festgelegten Abfallüberlassungspflichten – zum Beispiel an gewerbliche Abfallsammlungen – mindern.
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