Urlaubsanspruch

Urlaub

In der Vergangenheit gab es den „Betriebsurlaub“, die bedeutete, alle Mitarbeiter der Firma machten zur selben Zeit Urlaub. In kleinen Unternehmen, insbesondere bei Anwaltskanzleien und Steuerberatern, wo nur zwei oder drei Personen gleichzeitig arbeiten, ist auch dies heute noch zwangsläufig der Fall. Große Unternehmen hingegen lassen Urlaubslisten durch die Abteilungen gehen in denen jeder Mitarbeiter seinen Wunschtermin für den Urlaub einträgt. Letztendlich entscheidet der Vorgesetzte, ob der Wunschtermin ein Wunsch bleibt oder Realität wird. Jedem Arbeitnehmer kann es der Arbeitgeber nicht recht machen; er sucht dann nach einem Kompromiss.

Wer seinen Urlaubswunsch in die Liste einträgt hat noch lange keinen Anspruch darauf, dass er auch tatsächlich Urlaub zu seinem Wunschtermin bekommt. Familienväter und -Mütter haben in der Regel Vorrang, insbesondere dann, wenn sie schulpflichtige Kinder haben und nur die Schulferien nutzen können. Auch langjährige Mitarbeiter werden bevorzugt. Üblicherweise ist es in Abteilungen jedoch so, dass sich die Mitarbeiter untereinander absprechen und es selten zu Problemen kommt.

Arbeitgeber gehen so gut als möglich auf die Urlaubswünsche ihrer Mitarbeiter ein. Doch jedem kann man es nicht recht machen. Wer sich bei der Terminplanung seines Arbeitsgebers bezüglich des Urlaubs benachteiligt fühlt sollte sich an einen Rechtsbeistand wenden. Roland Sudmann ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit vielen Jahren auf diesem Gebiet bundesweit tätig. Er berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber auch in Bezug auf Streitigkeiten wegen der Terminierung des Jahresurlaubs. Fachanwalt Sudmann ist ein Mann, der in erster Linie versucht sich mit der Gegenseite außergerichtlich zu einigen. Erst wenn dies nicht möglich ist vertritt er seinen Mandanten vor dem zuständigen Arbeitsgericht.