Urteil zur Sicherungsverwahrung

München (pressrelations) –

Urteil zur Sicherungsverwahrung

Joachim Herrmann zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung: „Hochgefährliche Schwerverbrecher dürfen weggesperrt werden ? Urteil berücksichtigt Sicherheitsinteressen der Bevölkerung“

Innenminister Joachim Herrmann hat in einer ersten Reaktion die zentrale Aussage des heutigen Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung begrüßt: „Hochgefährliche, rückfallgefährdete Gewalt- und Sexualstraftäter dürfen zum Schutz der Bevölkerung weggesperrt werden. Und keiner der hochgefährlichen Straftäter, die nach den bisherigen Regelungen zur Sicherungsverwahrung eingesperrt sind, müssen jetzt sofort und automatisch freigelassen werden.“ Es gelte nun, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aufmerksam zu analysieren und das geforderte freiheitsorientierte und therapiegerichtete Gesamtkonzept zur Sicherungsverwahrung zügig umzusetzen. Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31. Mai 2013 gesetzt, bis zu der die verfassungsrechtlich gebotene Trennung der Sicherungsverwahrung von der Strafhaft geschaffen werden muss. „Ich erwarte jetzt zügige Vorschläge der Bundesjustizministerin.“

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die bisherigen Regelungen im Strafgesetzbuch und Jugendgerichtsgesetz zur Sicherungsverwahrung für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Gleichwohl ordnete es die Fortgeltung der bisherigen Regelungen bis zum 31. Mai 2013 an. „Das Karlsruher Urteil hat damit die Sicherheitsinteressen der Bürgerinnen und Bürger klar im Blick gehabt und zu Recht höher gewichtet als das Freiheitsinteresse von rückfallgefährdeten Schwerstverbrechern. Es hat auch unmissverständlich deutlich gemacht, dass eine sofortige Freilassung der jetzt Sicherungsverwahrten Gerichte, Verwaltung und Polizei vor unlösbare Probleme stellen würde.“ Die Gerichte müssen jetzt prüfen, ob Straftäter in den Fällen, in denen die Unterbringung über die frühere Zehnjahresfrist hinaus fortdauert, sowie in den Fällen der nachträglichen Sicherungsverwahrung nach Maßgabe des Urteils des Bundesverfassungsgerichts weiter verwahrt bleiben können.

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