Verbesserungen bei Spätabtreibung erreicht

(Artikel-Presse) Berlin. Das lange Drängen der CDU/CSU-Fraktion hat zum Erfolg geführt – Anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes erklärt der familienpolitische und frauenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer MdB:

Das lange Drängen der CDU/CSU-Fraktion hat zum Erfolg geführt. Wir haben zwei Ziele erreicht: Hilfe und Unterstützung für Schwangere in existenziellen Konfliktsituationen und die Verbesserung des Lebensschutzes behinderter Ungeborener.

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Die Mitglieder der Unionsfraktion haben dem Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes in großer Geschlossenheit zugestimmt. Zusammen mit Kolleginnen und Kollegen aus den Reihen der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP ist es nach vielen Monaten der Verhandlungen gelungen, endlich eine Verbesserung der Situation bei späten Schwangerschaftsabbrüchen zu erreichen.

Die Inhalte der Gesetzesänderungen sind:

– Beratungspflicht des Arztes (im Einvernehmen mit der Schwangeren), wenn eine Behinderung des Ungeborenen vorliegt und/oder bei der Frau aus rein psychischen/körperlichen Gründen ein Schwangerschaftsabbruch vorgesehen ist.
– Pflicht des Arztes, bei der Beratung weitere Ärzte, die mit der Gesundheitsschädigung des Ungeborenen Erfahrung haben, hinzuzuziehen.
– Pflicht des Arztes, auf Beratung durch psychosoziale Beratungsstellen hinzuweisen.
– Pflicht des Arztes, die Schwangere ? mit ihrem Einverständnis ? zu psychosozialen Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen zu vermitteln.
– Pflicht zur Einhaltung einer dreitägigen Mindestbedenkzeit ab Diagnose und vor schriftlicher Ausstellung der Indikationsbescheinigung (Ausnahme: akute erhebliche Gefahr für Leib und Leben).
– Pflicht des Arztes, eine schriftliche Bestätigung der Schwangeren über die Beratung und Vermittlung an eine Beratungsstelle oder den Verzicht darauf einzuholen.
– Bußgeld von 5.000 Euro bei Pflichtverstoß des Arztes.
– Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat Informationsmaterialien zum Leben mit behinderten Kindern, inklusive Kontaktadressen zu Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen, zu erstellen. Pflicht des Arztes zur Aushändigung der Informationsmaterialien.

Weiterführende Links:

Bundestagsdebatte mit den Reden der CDU/CSU-Abgeordneten
www.cducsu.de/Titel__schwangerschaftskonfliktgesetz_und_spaetabtreibungen/…/inhalte.aspx

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CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
www.cducsu.de

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