Vereinfachung des Vergaberechtes wird fortgeschrieben. Minister Voigtsberger: Wir erleichtern Investitionen auch in 2011

Düsseldorf (pressrelations) –

Vereinfachung des Vergaberechtes wird fortgeschrieben. Minister Voigtsberger: Wir erleichtern Investitionen auch in 2011

Düsseldorf. Das NRW-Wirtschaftsministerium hat eine Anschlussregelung zu den Vereinfachungen im Vergaberecht für öffentliche Auftraggeber und Hochschulen beschlossen, die im Rahmen der Konjunkturprogramme festgelegt wurden.

„Wir wollen die positiven Effekte fortführen, die wir mit der Beschleunigung von Vergaben in der Wirtschafts- und Finanzkrise erreicht haben. Mit dieser unbürokratischen Anschlussregelung erleichtern wir weitere Investitionen. Das ist vor allem für unser Handwerk und den Mittelstand eine wichtige Vereinfachung“, erklärte Wirtschaftsminister Harry K. Voigtsberger am Mittwoch (5. Januar).

Der neue so genannte Wertgrenzenerlass setzt die Praxis der Erleichterung von Vergabeverfahren sachgerecht fort. Unter anderem werden die Schwellenwerte für freihändige Vergaben von 10.000 Euro auf 15.000 Euro erhöht. Beschränkte Ausschreibungen von Lieferungen und Dienstleistungen sind bis zu einem Auftragswert von 50.000 Euro ohne Teilnahmewettbewerb zulässig, bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro ist lediglich eine vorherige Bekanntmachung des voraussichtlichen Beschaffungsbedarfs erforderlich.

Der neue Wertgrenzerlass gilt ab sofort für öffentliche Auftraggeber und Hochschulen bis voraussichtlich Ende 2011. Den Kommunen des Landes hat das Innenministerium ebenfalls Erleichterungen im Vergaberecht eingeräumt, befristet bis zum Jahresende.

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