Vergütungspolitik stabilisierend gestalten
Wir wirken einer übertriebenen und verfehlten Vergütungspolitik entgegen
Zur heutigen 2./3. Lesung des Gesetzes über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Leo Dautzenberg MdB, und der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Finanzausschuss, Ralph Brinkhaus MdB:
Die Vergütungspolitik von Banken und Versicherungen ist so zu gestalten, dass die Stabilität der Institute und der Finanzmärkte nicht gefährdet werden kann. Das Vergütungsgesetz gibt zu diesem Zweck als dritter Schritt nach dem Vorstandsvergütungsgesetz und den Verwaltungsanweisungen der Finanzaufsicht BaFin einen umfassenden rechtlichen Rahmen mit weitgehenden Eingriffsbefugnissen. Durch falsche Anreize wie überhöhte Boni gingen Mitarbeiter von Finanzinstituten in den letzten Jahren unvertretbare und unkontrollierbare Risiken ein. Das Ergebnis haben wir vor Augen: eine seit mehr als zwei Jahren anhaltende Finanzkrise. Eine übertriebene und verfehlte Vergütungspolitik gefährdet also nicht nur die Beständigkeit einzelner Unternehmen, sondern wirkt sich negativ auf die Finanzmarktstabilität im Allgemeinen aus. Dem wirken wir entgegen. Tarifbeschäftigte werden aus dem Anwendungskreis des Gesetzes herausgenommen. Es sind gerade nicht die normalen Bankmitarbeiter, die durch Gehaltsexesse die Risiken in den Instituten erhöht haben. Tarifverträge sind das Ergebnis tarifautonomer Verhandlungen. Durch die Verhandlungen kommt es zum Kräfteausgleich zwischen den Tarifvertragsparteien. Dies verbürgt, dass Tarifverträge grundsätzlich eine Richtigkeitsgewähr leisten.
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